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3098.2 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiegesetz einge- stuft. Der Regierungsrat hat mit seinem Beschluss vom 24. März 2020 verschiedene Stüt- zungsmassnahmen für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Zuger Unternehmen und Selb- ständigerwerbende (Vorlage Nr. 3070.1 - 16263) Der Regierungsrat weist in seinem Mitbericht darauf hin, dass er der Forderung zur Schaffung einer befristeten Anlaufstelle zur Beratung Unternehmen und Selbstständigerwerbenden (Vorlage Nr. 3071.1 - 16264) Der Regierungsrat weist in seinem Mitbericht darauf hin, dass er den Forderungen, Zahlungs- fristen der Unternehmen sowie Selbstst
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3099.1 - Antwort des Regierungsrats
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der elektronische Geschäf tsverkehr im Notariat bisher gesamtschweizerisch wenig verbreitet und in seiner Gesamtheit der «Pilotphase» noch nicht entwachsen. 2 BRÜCKNER CHRISTIAN, Schweizerisches Beurkun
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3109.1 - Motionstext
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Unterstützung von Startup-Unternehmen im Kanton Zug vorzulegen. Begründung Wie der Regierungsrat in seinem Beschluss vom 19. Mai 2020 über die Abfederung der negati- ven finanziellen Auswirkungen des Coronavirus ebenfalls möglich sein. Mit der reinen Teilnahme am Bundesprogramm ver- passt der Kanton Zug mit seinem vielversprechenden Crypto Valley eine grosse Chanc e (Kri- sen sind immer auch Chancen) sich weiter
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3116.2 - Antwort des Regierungsrats
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Wegs! – nicht aus. Wichtig: Die Route muss erhalten bleiben. Gleichzeitig fordert der Kantonsrat in seinem Beschluss die Direktion des Innern auf, Waldnaturschutzgebiete festzulegen. Wie die unter Punkt A
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3122.2 - Antwort des Regierungsrats
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besonderen Herausforderun- gen durch COVID-19 eingereicht. Der Kantonsrat hat die Interpellation an seiner Sitzung vom 27. August 2020 an den Regierungsrat zur Beantwortung überwiesen. 1. Über welche unt
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3123.1 - Antwort des Regierungsrats
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Absprachen oder Vereinbarungen hierzu. Jeder Kanton nimmt die auf seinem Hoheitsgebiet durchzuführen- den Aufgaben nach Massgabe seiner Bedürfnisse und Ressourcen wahr. Die Kantonspolizei Luzern führt auf gibt es auch keine gemeinsamen Kontrollen , sondern jeder Kanton führt individuell Kontrollen auf seinem Hoheitsgebiet durch. Die Zusam- menarbeit zwischen den kantonalen Polizeikorps funktioniert im Übrigen Kantonen und es erfolgen auch keine gemeinsamen Kontrollen. Jeder Kanton trägt die Kosten, welche auf seinem Hoheitsgebiet anfallen. 4. Wird bei Kontrollen der Schwerpunkt auf die Prävention oder den Vollzug
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3124.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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systematischer Sicherung der Erkenntnisse und zur Formulierung von Konsequenzen hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2020 einen «Vorgehensplan zur Erstellung eines Berichts der Verwaltung und der den, dass eine abschliessende Berichterstattung noch nicht möglich ist. Der Regierungsrat nahm an seiner Sitzung vom 9. März 2021 die gewonnenen Erkenntnisse aus der Umfrage und deren Triage zur Kenntnis
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3153.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gedruckter Form zukünftig wohl stetig abnehmen wird. Gleich- wohl erachtet es das Bundesgericht im Rahmen seiner umfangreichen Ausführungen zur Zu- mutbarkeit des Wechsels zur elektronischen Form für entscheidend
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3153.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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sei, weshalb der Staat via Konzessionsgebühren wei- terhin am Amtsblatt verdienen solle. Dass seinerzeit ein Modell gewählt worden sei, bei wel- chem der Kanton am Amtsblatt über die Konzessionsgebühren über- tragen, nämlich der Speck Medien AG, Poststrasse 14, 6300 Zug. Das Amtsblatt erscheint in seiner rechtsverbindlichen Gestalt derzeit grundsätzlich in gedruckter Form. Obwohl gestützt auf § 6 Abs Umstand mit einer entsprechenden Gesetzesänderung Rechnung getragen werden. Bis dahin wird der Staat seiner gesetzlichen Pflicht zur Publikation von Erlassen und amtlichen Texten in elektronischer und gedruckter
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3153.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Verweisung auf § 3 ( nicht aufzuneh- mende Erlasse) nur Wirkung im Zusammenhang mit § 3, der seinerseits den «Gegenpol» zu § 2 (Aufzunehmende Erlasse) bildet. § 3 legt den Grundsatz fest, welche Erlasse