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3338.1 - Interpellationstext
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noch solche Institutionen gibt, die keinen Gesamtarbeitsvertrag haben, ist der Regierungsrat bereit, seinen Einfluss geltend zu machen zwecks Ausarbeitung eines Ge- samtarbeitsvertrages? c) Inwiefern ist die
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3343.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 2633.1 - 15173 vom 4. Oktober 2016 ist beim Regierungsrat kein Interesse an einem Erhalt seiner Kunstwerke erkennbar. 90/sl
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3344.1 - Postulatstext
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2021 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, den Erhalt seiner Kunstwerke (Kunst am Bau) in seinen nicht denkmalgeschützten Liegenschaften sicherzustellen. Der Regierungsrat hat
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3347.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Jahr. 3. Eintreten Mehrere Mitglieder der Konkordatskommission monierten, dass der Regierungsrat mit seinem Beschluss vom 23. November 2021 (gestützt auf § 7 Abs. 3 Bst. a des Gesetzes über die Pädagogische Regierungsrat und somit vor der Kompetenzverschiebung zum Kantonsrat vom 6. Mai 2010 erlassen wurde. An seiner Sitzung vom 8. Juni 2010 hat der Regierungsrat vom bestehenden KOSO Kenntnis genommen. Er hielt dazu
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3348.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kanton Zug Die Schweizergarde erfüllt die ehrenwerte, traditionelle Mission zum Schutz des Papstes und seiner Residenz. Als Sinnbild für Zuverlässigkeit, Stabilität und Vertrauen trägt das Korps zum Ansehen
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3353.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
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eine Besetzung mit Teilämtern nur dann möglich, wenn gleich- zeitig ein nebenamtliches Mitglied seinen Rücktritt erklären würde. Nur in einem solchen Aus- nahmefall könnte der Kantonsrat bei der Festlegung nicht mit Teilämtern besetzt werden konnten. Auch wenn eine Richterin bzw. ein Richter ihren bzw. seinen Rücktritt während laufender Amtsperiode frühzeitig, d.h. Monate im Voraus bekannt gibt, ist mit dem
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3353.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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voraus, so wie dies vom Obergericht beantragt wurde. Zu § 14 Abs. 4a GOG Das Obergericht möchte mit seinem Antrag im neuen Absatz 4a die Möglichkeit eingeräumt ha- ben, dass es bei Ergänzungswahlen während Amtsperiode bis zu 50 % verändern zu dürfen aus parteipoliti- scher Sicht problematisch, da es sich seiner Ansicht nach bei 50 % um eine wesentliche Veränderung handle. Sein Antrag auf Beibehaltung der geltenden Amtspe- riode bis zu 50 % verändern zu dürfen aus parteipolitischer Sicht problematisch, da es sich seiner Ansicht nach bei 50 % um eine wesentliche Veränderung handle. Sein Antrag auf Beibehaltung der geltenden
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3352.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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stillschweigend von den JPK- Mitgliedern angenommen. 4. Finanzielle Auswirkungen Wie das Obergericht in seinem Bericht ausgeführt hat, sind aufgrund der vorgeschlagenen Än- derung keine finanziellen Auswirkungen
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3382.1 - Motionstext
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oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Begründung Der Regierungsrat hat in seiner Antwort zur Interpellation Vorlage Nr. 3289.1 - 16696 aner- kannt, dass der Kanton Zug die UNO-B
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3390.1 - Postulatstext
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anderen Ländern. Wir sehen hier für den Kanton Zug Nachholbedarf und der Regierungsrat hat dies in seinen Antworten zur Interpellation «Auswertung des Studienerfolgs von Zuger Maturanden*innen an Universitäten» konsequent und überdurchschnittlich gut auf ein erfolgreiches Studium vorzubereiten. Um eine Aussage seiner Einschätzung zur Qualität drückte sich jedoch der Re- gierungsrat. Weiss er es nicht? Die Kernfrage