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3379.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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EG SchKG eine Überarbeitung von § 8 EG SchKG. Zur Begründung führte sie aus, dieser entspreche in seiner aktuellen Fassung, welche per 1. Januar 1997 in Kraft getreten sei, nicht der heutigen Anstel- l
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3380.1 - Postulatstext
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die Not der Zivilbevölkerung zu lindern. Es gibt wei- tere gute Gründe, warum der Kanton einen Teil seines Überschusses für Nothilfe im Ausland und im Unterschied zu Zürich auch im Inland einsetzen sollte
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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Strafbestimmungen § 66 Strafbestimmung 1 Mit Busse wird bestraft, wer a) als Mitglied des Stimmbüros seinen Pflichten vorsätzlich zuwiderhan- delt; 3) SR 161.1 24 131.1 b) im Abstimmungslokal oder in dessen Kantonsratswahlen umgehend Kenntnis. § 32 Inhalt bei Proporzwahlen * 1 Jeder Wahlvorschlag muss eine zu seiner Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen geeignete Bezeichnung enthalten. Diese darf nicht irre-
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651.2-A1 - Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank (Anhang: Beschluss über die Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank)
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des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank eine Extrazuweisung in der Höhe von 10 % der Dividende auf seinem gesetzlichen Anteil am Aktienkapital. GS 27, 717 1 651.2-A1 § 4 1 Von den neu auszugebenden 22 176
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924.111 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge für die Umstellung auf biologischen Landbau
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mit Kontrollaufgaben und Abklärungen beauftragen. 3 Auf Verlangen ist dem Landwirtschaftsamt und seinen Beauftragten Ein- blick in die betrieblichen Unterlagen zu gewähren. § 11 Rückerstattung 1 Beiträge
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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3 Der abtretende Kantonsrat bleibt in seinem Amt, bis sich der neue konsti- tuiert hat. § 2 Provisorisches Büro 1 Der neu gewählte Kantonsrat wird bis zu seiner Konstituierung durch das amtsälteste Mitglied Obergerichts und des Verwaltungs- gerichts nehmen an der Behandlung von Berichten und Anträgen ihres bzw. seines Gerichts teil. Sie haben beratende Stimme und können Anträge stel- len. 2 Bei weiteren Geschäften öffentlich. Die Staatskanzlei schaltet sie im Internet auf. 3 Der Regierungsrat veröffentlicht in seinem jährlichen Geschäftsbericht ein Verzeichnis der hängigen und der erledigten Kantonsratsgeschäfte
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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3 Der abtretende Kantonsrat bleibt in seinem Amt, bis sich der neue konsti- tuiert hat. § 2 Provisorisches Büro 1 Der neu gewählte Kantonsrat wird bis zu seiner Konstituierung durch das amtsälteste Mitglied Obergerichts und des Verwaltungs- gerichts nehmen an der Behandlung von Berichten und Anträgen ihres bzw. seines Gerichts teil. Sie haben beratende Stimme und können Anträge stel- len. 2 Bei weiteren Geschäften öffentlich. Die Staatskanzlei schaltet sie im Internet auf. 3 Der Regierungsrat veröffentlicht in seinem jährlichen Geschäftsbericht ein Verzeichnis der hängigen und der erledigten Kantonsratsgeschäfte
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711.9 - Kantonsratsbeschluss betreffend Landerwerb für kantonale Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone
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Preisgestaltung für den Erwerb von Land in der Landwirtschaftszone, auf dem der Kanton den Bau und Ausbau seiner eigenen Infrastruktur, namentlich für Strassen und Gewässer, realisiert. 2 Diesem Erwerb ist jener
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732.4 - Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg
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Abrech- nung erstellt. 3 Von den jährlichen Nettokosten übernimmt der Kanton im Voraus die Hälfte zu seinen Lasten, während der Rest nach Massgabe der jeweils ange- lieferten Kehrichtmengen auf die Gemeinden
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868.73 - Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines Baubeitrages an die Kolonie Herdern
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§ 1 1 Dem Verein für die Kolonie Herdern in Herdern (TG) wird für die Sanie- rung und den Ausbau seiner Heim- und Wiedereingliederungsstätte für psychisch und körperlich behinderte Männer ein Baubeitrag