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531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
äne sind beizufügen. 2 Das Amt kann seinen Entscheid durch die kantonale Koordinationsstelle der zuständigen Gemeindebehörde übermitteln lassen. 3 Stellt es seinen Entscheid selber der zuständigen gem
331.71 - Verordnung über den Vollzug der Schutzmassnahmen und Strafen gegenüber Jugendlichen (VVJ)
in einer Einrichtung für Jugendliche, in der jede bzw. jeder Jugendliche ent- sprechend ihrer bzw. seiner Persönlichkeit erzieherisch betreut und insbe- sondere auf die soziale Eingliederung nach der Entlassung
331.31 - Verordnung betreffend Koordinationsstelle für das Strafregister (VO KOST)
Abs. 1 StReG tragen ihre Daten selbst in VOSTRA ein. Das Obergericht kann diese Aufgabe in- nerhalb seines Zuständigkeitsbereichs anderen Stellen übertragen. * 3 Das Obergericht kann der Koordinationsstelle
511.74 - Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Ausübung der Polizeidienste auf der Nationalstrasse A4, Zürich-Luzern, zwischen dem Anschluss Affoltern am Albis und der Verzweigung Blegi (A4/A4a)
haftet der jeweilige Betreuungskanton, soweit eine solche Haftung auch für die übrigen Angehörigen seines Polizeikorps besteht. 4 Vorbehalten bleibt die Haftung des Betreuungskantons als Motorfahrzeug- halter
153.62 - Verordnung betreffend Steuerung der Verwaltungstätigkeit (Steuerungs-Verordnung)
kontrolliert die Umsetzung der Legislatur- ziele auf Basis einer Meilensteinplanung und informiert in seinem Jahresbe- richt über die Zielerreichung. 4 Die Staatskanzlei koordiniert die Erarbeitung, die Ko
754.1 - Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Luftfahrt
der die Beschlagnahme erwirkt hat, sowie die genaue Bezeichnung des beschlagnahmten Flugzeuges und seines Standortes zur Zeit der angefochtenen Beschlagnahme angeben, ein klares Begehren und eine kurze
154.219 - Verordnung über die Bewirtschaftung und Zuteilung von Parkplätzen in der kantonalen Verwaltung (Parkplatzverordnung, PPV)
inklusive das Justiz- personal darüber, wer gemäss den Grundsätzen von § 1 dieser Verordnung an seinem Arbeitsort parkieren kann. Jeder Entscheid umfasst die Gebüh- renregelung. * 1a Die Baudirektion Gebühr auf einem Parkfeld am Arbeitsort abstellen, sofern es das Parkplatzangebot des Kantons oder seiner Anstalten zulässt. * 2 Grundsätzlich hat niemand Anspruch auf Zuteilung eines Parkplatzes. Aufgrund
511.5 - Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
Aufteilung dieser Plätze im Verhält- nis des Minimalkontingents. 4 Der Kanton Bern kann im Rahmen seines Kontingents im Austausch sei- ner französischsprachigen Auszubildenden deutschsprachige Auszubildende Standortkanton erbringt zugunsten der IPH folgen- de Sonderleistungen: a) Der Kanton Luzern errichtet auf seinen für den Schulbetrieb erforder- lichen Liegenschaften in Hitzkirch ein selbstständiges und dauerndes Kommandanten ihrer Kantons- bzw. Stadtpolizeikorps. Art. 11 Organisation 1 Der Schulrat wählt aus seiner Mitte für jeweils vier Jahre eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung
751.161 - Übereinkommen zwischen dem Kanton Zug, vertreten durch die hohe Regierung, und der Einwohner-Gemeinde Baar, vertreten durch den Einwohnerrat Baar, betreffend Benützung und Unterhalt der von Kanton und Gemeinde erstellten Dorfbach- und Marktgass-Kanalisation, sowie der von der Gemeinde mit Beitrag des Kantons erstellten Ableitung des Katzenbaches in die Bahndamm-Kanalisation und Weiterführung der Dorf- und Bahndamm-Kanalisation in die Lorze
ch verboten. 2 Die zur Klärung des Abwassers erforderlichen Anlagen sind vom Gesuch- steller auf seinem Grund und Boden zu erstellen. Die Anschlussbewilligung darf erst erteilt werden, wenn die notwendigen hat auch allfällige Reklamationen oder Forderungen Dritter, die infolge Erstellung oder Unterhalt seiner Zulei- tung erhoben werden, in eigenen Kosten zu erledigen. § 13 1 Die an die Hauptleitung anges
861.52 - Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
(Defizitdeckung) als auch Methode P (Pauschalen) erfolgen. 2 Besteht zwischen dem Standortkanton und seiner Einrichtung keine Ab- machung bezüglich der Methode P, so kommt die Methode D zur Anwen- dung. * Einrichtungen Art. 31 Bezeichnen der Einrichtungen 1 Der Standortkanton bezeichnet die Einrichtungen in seiner Zuständigkeit, welche er der IVSE zu unterstellen beabsichtigt, teilt sie im Sinne des Arti- kel

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