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213.712 - Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Inkassohilfe- und Bevorschussungsverordnung)
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steuerpflichtig sind, e) die Lohnausweise des erwerbstätigen obhutsberechtigten Elternteils, der unter seiner Obhut stehenden erwerbstätigen Kinder sowie des er- werbstätigen Stiefelternteils, f) eine Aufstellung
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661.1 - Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
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Verwaltungsrat der Rheinsalinen. 2 Hinsichtlich dieser Vereinbarung hat der Verwaltungsrat neben seinen in den Statuten festgelegten Befugnissen folgende Aufgaben: a) Bestimmung der Höhe der Regalgebühren
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151.2 - Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats
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493 1 151.2 d) * Mandate in gemeindlichen Legislativen und Exekutiven. 3 Der Regierungsrat kann seinen Mitgliedern die Übernahme von leitenden Funktionen in kulturellen, gemeinnützigen und sportlichen
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722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
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umfasst insbesondere: a) die Information und Instruktion von Personen, für die jemand auf- grund seiner persönlichen oder beruflichen Stellung verantwortlich ist; b) den Unterhalt von Anlagen und Geräten
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821.15 - Reglement über die Ambulanten Psychiatrischen Dienste
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Berufsverbände an die Fort- und Weiterbildung der Therapeutinnen und Therapeuten. Das Reglement bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmigung der Vorsteherin bzw. des Vorstehers. 2 Um den Fort- und Weiterbildung
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821.13 - Verordnung über das Krebsregister
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Statistik- und For- schungsstellen weitergeben. 6 821.13 2 Das Krebsregister stellt sicher, dass aufgrund seiner Veröffentlichungen keine Rückschlüsse auf die Identität der betroffenen Personen möglich sind. §
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824.2 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (VV LMG)
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Kantons- tierarzt übertragen ist. * 2 Sie oder er leitet die Lebensmittelkontrolle in ihrem oder seinem Bereich, regelt und überwacht die Tätigkeiten der unterstellten Kontrollorgane und sorgt für deren
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213.711 - Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz)
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zusammenwohnt; 3) SR 311.0 2 213.711 d) für das Kind, soweit ihm zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder andern Mitteln zu bestreiten oder sein Un- terhalt anderweitig gesichert ist.
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213.51 - Verordnung über die Kosten von Kindesschutzmassnahmen
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unterhaltspflichtigen Eltern erhoben werden können, ge- hen zu Lasten der Gemeinde, in welcher das Kind seinen zivilrechtlichen Wohnsitz hat, soweit es sich dabei nicht um Unterstützungskosten oder Kosten für
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215.56 - Verordnung über das Pfandleihgewerbe (Pfandleihverordnung)
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Pfandleihers verletzt fühlen, können bei der Direk- tion des Innern Anzeige erstatten. 2 Wer in Ausübung seiner Amtstätigkeit Feststellungen macht, die zum Wi- derruf der Bewilligung zur Ausübung des Pfandleihgewerbes