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Erläuterungen zu § 128 - Bescheinigungspflicht Dritter
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oder auf besonderes Verlangen der Steuerbehörde einzureichen hat. Nur wenn der Steuerpflichtige seiner Einreichungspflicht trotz Mahnung nicht nachkommt, ist die Veranlagungsbehörde berechtigt, die B
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Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
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gemeinnützig (§ 57 Abs. 1 Bst. g StG). Auch die längerfristige Erhaltung eines Unternehmens oder seiner Arbeitsplätze durch Halten einer massgeblichen Beteiligung daran qualifiziert nicht per se als g
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Liegenschaftserwerb durch Erbgang
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Erbganges hätten geltend gemacht werden können, dies jedoch - im Falle einer Erbschaft - nur für den seiner Erbquote entsprechenden Teil (ASA 50, Seite 68).
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Zuwendungen an nur teilweise steuerbefreite juristische Personen
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klar getrennte Rechnungen mit eigenem Einzahlungskonto geführt werden. Der Spender, der den Abzug seiner Zuwendungen an eine solche juristische Person geltend machen will, hat zu beweisen, dass die Zuwendungen
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Bewegliches Privatvermögen
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von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittpersonen. Wenn der Steuerpflichtige die Verwaltung seines Vermögens selber besorgt, kann er keinen Abzug beanspruchen.Mit der Vermögensverwaltung betraute
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Liegenschaftserwerb durch Erbschaft
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Erbganges hätten geltend gemacht werden können, dies jedoch - im Falle einer Erbschaft - nur für den seiner Erbquote entsprechenden Teil (ASA 50, Seite 68).Anders als der Erwerb durch Erbgang, steht der Erwerb
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Grund der Drittbetreuung
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ug beanspruchen zu können, muss der Steuerpflichtige nicht nur erwerbsunfähig, sondern auf Grund seiner Beeinträchtigung auch nicht in der Lage sein, die Betreuung der Kinder selber wahrzunehmen.
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Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
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einer gezielt vorübergehenden, rein steuerlich motivierten Platzierung in der 2. Säule vorlag. In seinem Urteil vom 12. März 2010 (2C_658/2009) hat das Bundesgericht erstmals zur steuerrechtlichen Tragweite
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Die Besteuerung von Nutzniessung an Liegenschaften und Wohnrecht bei der Vermögenssteuer
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in einem Teil eines Gebäudes zu wohnen (Art. 776 ff. ZGB). Bei einem dinglichen Wohnrecht ist zu seiner Entstehung eine öffentliche Beurkundung und eine Eintragung in das Grundbuch erforderlich (Art. 776
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Voraussetzungen allgemein
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werden). Das drittbetreute Kind lebt im gleichen Haushalt wie die steuerpflichtige Person, welche für seinen Unterhalt sorgt. Die Kosten der Kinderdrittbetreuung stehen in direktem kausalem Zusammenhang mit