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Wertberichtigung auf Darlehen
abzugsfähige geldwerte Leistung oder verdeckte Kapitaleinlage. Ausgenommen sind Fälle, in denen die seinerzeitige Begründung des Darlehens zu Konditionen wie unter unabhängigen Dritten erfolgte. Zu diesem Dr
Revisionsgründe
rund abgibt, zur Folge haben, dass durch ihn selbst oder durch die Art und Weise oder den Inhalt seiner Eröffnung der Betroffene der Möglichkeit beraubt wird, ein ordentliches Rechtsmittel einzulegen,
Einkauf von Beitragsjahren der beruflichen Vorsorge (gültig ab 1.1.2006)
einer gezielt vorübergehenden, rein steuerlich motivierten Platzierung in der 2. Säule vorlag.  In seinem Urteil vom 12. März 2010 (2C_658/2009) hat das Bundesgericht erstmals zur steuerrechtlichen Tragweite
Satzbestimmung: regelmässige und nicht regelmässige Einkünfte
steuerpflichtiger Rentner stirbt am 6. Juni. Er hat die Rente von Fr. 2'000.– für den Monat Juni vor seinem Todestag erhalten. Die Jahresrente beträgt Fr. 24'000.–. Die Berechnung des satzbestimmenden Einkommens
Grundsätzliches zum beweglichen Privatvermögen
von Wertschriften und Kapitalanlagen, durch Drittpersonen. Wenn der Steuerpflichtige die Verwaltung seines Vermögens selber besorgt, kann er keinen Abzug beanspruchen.
Neue Bundesgerichtssprechung
In seinem Urteil vom 12. März 2010 (2C_658/2009) hat das Bundesgericht erstmals zur steuerrechtlichen Tragweite von Art. 79b Abs. 3 BVG Stellung genommen und dabei weitgehend Klarheit geschaffen betreffend
Allgemeines (Eltern, Verwandte, Drittpersonen)
sind damit die Eltern bzw. der alleinerziehende Elternteil gemeint. Lebt ein Kind jedoch nicht bei seinen Eltern, sondern beispielsweise bei einer verwandten Person (Tante, Onkel, Grossmutter, etc) oder
Besondere Berufskosten von Expatriates
früheren ausländischen Wohnsitzstaat sowie die notwendigen Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und seiner Familie bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses; die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz
Besondere Berufskosten
früheren ausländischen Wohnsitzstaat sowie die notwendigen Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und seiner Familie bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses; die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz
Besondere Berufskosten von in der Schweiz wohnhaften Expatriates
früheren ausländischen Wohnsitzstaat sowie die notwendigen Hin- und Rückreisekosten des Expatriate und seiner Familie bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses; die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz

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