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Videoaufnahmen im Unterricht
eine Schule im nachobligatorischen Ausbildungsbereich) wehrte sich dagegen, dass die Lehrperson von seiner mündlichen Präsentation vor der ganzen Klasse im Rahmen des ordentlichen Unterrichts Videoaufnahmen
Art. 16 RPG, § 27 PBG, § 27 Abs. 3 BO Risch
eben und vor allem hätte er das Wort «verbleibend» weggelassen. Das ARP kann mit seinem Einwand somit nichts zu seinen Gunsten ableiten. Auf das Thema «Besitzwahrung» wird später noch ausführlich zurü
Adress- und Stimmberechtigungsbekanntgabe zum Versand von Abstimmungshilfen
Regeste: § 5 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 Bst. a bis c DSG sowie § 4 Abs. 5 WAG und § 8 WAG – Weder das DSG noch das WAG lassen die  Bekanntgabe von Namen und Adressen der 18- bis 25-jährigen Stimmber
§ 61 Abs. 2 VRG (Sprungbeschwerde)
2011 (bestrittenes generelles Näherbaurecht). (…) Zu dieser Frage hat der Regierungsrat bereits in seinem Entscheid vom 12. Juli 2011 Stellung bezogen. Die Beschwerde ist deshalb – zumal auch die Bauherrschaft
Stimmrecht
werden, dass jeder Stimmberechtigte seinen Entscheid gestützt auf einen möglichst freien und umfassenden Prozess der Meinungsbildung treffen und entsprechend mit seiner Stimme zum Ausdruck bringen kann. Teilung des Dorfes in Nord-Süd und Schaffung verbindender Elemente, Ostumfahrung. In der zweiten Hälfte seines Votums erläuterte er den Sinn und Zweck einer Begegnungszone, Verhalten des Verkehrs in der Bege er Herrn C mit dem Hinweis auf die fortgeschrittene Zeit unter Druck gesetzt. Herr C habe deswegen seinen Antrag zurückgezogen. Der Beschwerdegegner wendet dagegen ein, dass der Gemeindepräsident den Antrag
§ 195 Abs. 2 StG
kann nicht mit dem bezahlten Preis gleichgesetzt werden, denn der Preis eines Grundstücks muss nicht seinem Wert entsprechen. Es ist grundsätzlich untauglich, aus einem erzielten heutigen Verkaufserlös auf Grundstücks im Jahre 1986 und nach dem Verkehrswert der Gebäude (Ferienhaus und Gartenhalle). In seinem Gutachten vom 7. Juli 2012 kam X.Y. zum Schluss, dass der Landwert Fr. 247'040.– betragen habe, was Fr. 448'000.–. a) Der Landwert wurde vom Gutachter mit Fr. 320.– pro Quadratmeter bewertet. In seinem Kommentar zu diesem Wert erklärte der Gutachter, speziell seien die Informationen aus den Handänderungen
§ 5, 41 DMSG
werden. Es kann lediglich gesagt werden, dass der Beschwerdeführer im Vergleich zu seinen Nachbarn in der Ausübung seines Eigentumsrechts in erheblichem Mass eingeschränkt wird. (...) Urteil des Ver
Obligationenrecht
aktivlegitimiert zur Klage auf Eintragung im Aktienbuch.Aus den Erwägungen: 4. Der Kläger verlangt mit seinem zweiten Rechtsbegehren, die Beklagte 2 sei zu verpflichten, ihn als Eigentümer von 41'667 Namenaktien Die Ablehnung durch die Gesellschaft betrifft daher unmittelbar den Veräusserer als Aktionär in seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung; den Erwerber hingegen nur mittelbar. Dieser hat denn auch bloss
§ 4 DSG, ISOS
verantwortlich für diese Einstufung im ISOS gewesen. Das Gebäude sei quartierprägend und stehe seit seinem Bestehen in vielfältigen räumlichen Beziehungen zur näheren Umgebung. Es sei erstaunlich, mit welcher
Art. 318 und 221 Abs. 1 lit. b ZPO
r der Gesuchstellerin einen Unterhaltsbeitrag zu bezahlen hat. Der Berufungskläger hat mithin in seinem Antrag entweder zu verlangen, dass der Gesuchstellerin kein Unterhaltsbeitrag oder aber ein solcher zweiten Fall die Höhe zu beziffern hat. Die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, wie er das in seinem Antrag verlangt, stellt hingegen lediglich den Grund für die Verneinung oder ein Bemessungskriterium Entscheid geändert werden soll, zeigt sich auch darin, dass er im vorinstanzlichen Verfahren in seinem Eventualantrag Ziff. 3 noch selbst verlangt hatte, er sei zur Zahlung angemessener Unterhaltsbeiträge

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