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Geodatenbereitstellung
stellung für Geodaten zum Datenbezug frei verfügbar sind. Der Kanton Zug stellt ein grosser Teil seiner Geoinformation frei zur Verfügung. Diese Information kann pro Thema als Geodienst (Kartendienst)
2012: Verwaltungsgericht
die Storen/Rollläden bei allen Häusern in einem dunkelbraunen Farbton montiert. XY ersetzte bei seinem Haus im Jahr 2010 die Roll­läden durch solche in einem hellgrauen Farbton, was die Nachbarn beim arbe zweifellos um ein wichtiges Gestaltungselement handelt (E. 3.f). Der Regierungsrat ist in seinem Entscheid zum Schluss gelangt, dass es unverhältnismässig wäre zu verlangen, dass weiterhin alle Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat ein (A.). Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab. Mit seiner Auffassung, Rollläden/Storen seien aufgrund ihrer beweglichen Teile nicht als Baute oder Anlage
Planung und Baubewilligung im Kanton Zug
über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz) vom 1. April 1976 mit seinen allgemeinen Bestimmungen und der Rechtsmittelordnung zu beachten. Baubewilligungsbehörde ist der
§ 39 Erlass von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und ordentlichen Bebauungsplänen
oder  ordentliche Bebauungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden, lässt der Gemeinderat seinen Entwurf von der Baudirektion vorprüfen. 2 Nach der Vorprüfung legt der Gemeinderat den bereinigten
§ 31 Höhen
: 1. Januar 2019) Gesamthöhe: Die Gesamthöhe beschreibt die Hauptdimension eines Gebäudes in seiner dritten Dimension. Die Gesamthöhe ist als Ersatz für die bisher sehr unterschiedlichen kantonalen
2016: Verwaltungsgericht
und könne sich nicht auf den guten Glauben berufen. Das (Nicht)Wissen und das Verhalten seiner Baufirma und seines Anwalts müsse sich der Bauherr anrechnen lassen. Die Beschwerde wird abgewiesen und der den gutgläubigen Bauherrn. Wer etwas bauen oder   umnutzen wolle, müsse sich um die Zulässigkeit seines Tuns kümmern und sich bei den Behörden nach der Bewilligungspflicht erkundigen. Wer dies unterlasse sie zuständig seien, vereinbar sei. Der Gemeinderat habe keine Kompetenz und Verpflichtung, sich in seinem Entscheid mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Des Weiteren beinhalte das  Akteneinsichtsrecht
§ 24 Dachgeschosse
IVHB). Wie die Beispiele zeigen, bedeutet eine beschränkte Kniestockhöhe noch nicht, dass das Dach in seiner optischen Erscheinung begrenzt ist. Das kantonale Recht kann deshalb bei Bedarf die Abmessungen der
§ 5 Zuständigkeiten – Baudirektion
Entlastung von baurechtlichen Beratungen sollte sich der Rechtsdienst der Baudirektion wieder auf seinen Kernauftrag konzentrieren können. Die baurechtliche Beratung hätten Private inskünftig auf dem Markt
§ 70 Strafbestimmungen
1 Wer diesem Gesetz und seinen Ausführungsbestimmungen zuwider handelt, insbesondere wer Bauten und Anlagen ohne Bauanzeige oder ohne Bewilligung, bzw. unter Verletzung einer solchen erstellt, wird mit
2017: Entscheide gegen andere Direktionen
Beschwerdeführer einen zumindest virtuellen wirtschaftlichen Nutzen, möchte er die Informationen doch für seinen Wahlkampf gebrauchen. Eine solch politisch motivierte Beschwerde per se als im öffentlichen Interesse

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