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§ 37 Baumassenziffer
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Grundstücksfläche. Als Bauvolumen über dem massgebenden Terrain gilt das Volumen des Baukörpers in seinen Aussenmassen. Die Volumen offener Gebäudeteile, die weniger als zur Hälfte durch Abschlüsse (bei was für viele ein entscheidender Vorteil ist. Als Bauvolumen gilt das Volumen des Baukörpers in seinen Aussenmassen. Definiert werden muss deshalb dieses Volumen. Angerechnet werden alle geschlossenen Absatz 1 und 2 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Die Baumassenziffer dient als Dichtemass und soll in seiner Definition gemäss Konkordat die bisher von einigen Kantonen verwendete Baumassenziffer vereinheitlichen
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2013: Regierungsrat
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zum Tätigwerden verpflichtet wäre. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch des Bürgers auf Behandlung seines Begehrens besteht. Anspruch auf Erlass einer Verfügung besteht in der Praxis, wenn ein schutzwürdiges tätig zu werden.
Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, dass ihm ein Anspruch auf Behandlung seines Begehrens und auf Erlass einer Verfügung zustehe. Ein Anspruch auf den Erlass einer Verfügung verweigert. Die Beschwerde ist unbegründet und damit abzuweisen.Der Beschwerdeführer beabsichtigt an seinem Einfamilienhaus einen Dachumbau mit integrierten Hybrid-Sonnenkollektoren sowie eine Wohnraumerweiterung
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Enteignung
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erschwert; b) auf unbeschränkte Dauer, wenn das Recht durch die angestrebte vorübergehende Enteignung seinen Hauptwert verliert. 2 Die Schätzungskommission entscheidet über den Anspruch. Wird er bejaht Enteignung den Eintrag des Rechtserwerbs im Grundbuch veranlassen.1 Der Kantonsrat wählt auf die Dauer seiner Amtsperiode eine Schätzungskommission , bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der
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2018: Verwaltungsgericht
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Regierungsrat genehmigte in seinem Beschluss den Baulinienplan zu Recht und verpflichtete gleichzeitig den Gemeinderat, binnen sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft seines Entscheids das Verfahren nach um kein neues Vorbringen aufgrund einer geänderten Rechtslage handelt.
Der Regierungsrat hat mit seinem Entscheid kein Recht verletzt. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab.Es geht um ein unbebautes 32 Abs. 1 lit. b PBG ist den Beschwerdeführern entgegenzuhalten, dass sich der Regierungsrat bei seinem Entscheid auch hier nicht lediglich auf die vorerwähnten Berichte stützte. Vielmehr erwähnte er zwar
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2017: Entscheide gegen das Amt für Raumplanung
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Modellfliegens als Freizeitbeschäftigung sowie das Interesse des Landeigentümers an der Ausübung seines Eigentumsrechts. Diese Interessen sind höher zu werten, weshalb die Ausnahmebewilligung nach Art Bundesgerichts gilt ein Modellflugplatz ausserhalb der Bauzone als negativ standortgebunden, da er wegen seiner Immissionen in der Bauzone ausgeschlossen ist. Der Erteilung einer Ausnahmebewilligung dürfen keine
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§ 35 Anzurechnende Geschossfläche
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aller anrechenbaren Geschossflächen ausmachen und die Belichtung des einzelnen Raums kleiner als 5 % seiner Grundfläche ist; e) Flächen von bergseitig gelegenen Keller-, Heizungs-, Wasch- und Trockenräumen anrechenbaren Geschossflächen ausmachen und dass die Belichtung des einzelnen Raums kleiner als 5 Prozent seiner Grundfläche ist. Mit dieser Vorschrift soll ermöglicht werden, dass beheizbare Abstell-, Fitness-
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§ 52b Erhebung, Fälligkeit, Sicherung
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Erfüllung sämtlicher Planungsgrundsätze nach Art. 3 RPG verwendet werden. Dabei wird der Kanton mit seinem Anteil im kantonalen Interesse liegende Projekte, namentlich Infrastrukturbauten und ‑anlagen un Wohnraum, die Schaffung von Erholungsräumen, die Landschaftspflege etc. Diese Kosten wird er u. a. mit seinem Anteil an der Mehrwertabgabe mitfinanzieren können. Über den Einsatz dieser Mittel wird der Kantonsrat Festlegung von § 52b Abs. 5 PBG bewegt sich der Kanton Zug im Rahmen von Art. 25 Abs. 1 RPG und innerhalb seiner Organisations- und Verfahrenshoheit bundesrechtskonform.
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§ 61 Schätzungskommission
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1 Der Kantonsrat wählt auf die Dauer seiner Amtsperiode eine Schätzungskommission , bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht Mitgliedern
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§ 32ter Ordentliche Bebauungspläne
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Gemeinden nur selten genutzt. Zur Kostentragung bei Bebauungsplänen muss sich der Gemeinderat bereits bei seinem Vorentscheid im Verfahren für Bebauungspläne gemäss § 4 V PBG (§ 3a Abs. 2 lit. d aV PBG in Kraft
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§ 54 Ausdehnung
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erschwert; b) auf unbeschränkte Dauer, wenn das Recht durch die angestrebte vorübergehende Enteignung seinen Hauptwert verliert. 2 Die Schätzungskommission entscheidet über den Anspruch. Wird er bejaht