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2232.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Pro- jekts. Aus Sicht der Kommission nahm das AIO seine Verantwortung im Projekt und seine Verantwor- tung zur Integration der Lösung ISOV EK V5 in seiner Funktion als Betreiber der Informatik- Plattform - Das Amt für Informatik und Organisation (AIO) brachte ihr Know-how zu wenig ein und nahm somit seine Verantwortung als Teil des Projektteams sowie als Betreiber der Lösung ISOV EK V5 nicht wahr. - Die im Projekt sicher. Aus Sicht der Kommission nahm der PAS in der Realisierung Phase 1 des Projekts seine Ver- antwortung für die strategische Führung des Projekts nicht genügend wahr. Offensichtlich wa-
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2537.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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e i- ner Teilnahme erwachsen würden. Dank seiner KdK-Mitgliedschaft und dem Engagement in den Vorständen der Direktorenkonfe- renzen kann der Kanton Zug seine Anliegen im nationalen Kontext besser pos bezeichnet wurde, vertritt der Volkswirtschaftsdirektor den Kanton Zug in der KdK. Der Kanton Zug hat seine Mitgliedschaftspflichten (Teilnahme an Sitzungen, Bezahlung jährlicher Mitgliederbeitrag von aktuell Mitgliedschaft bzw. einem einseitigen Fernbleiben von den Ko n- ferenzen und Aktivitäten der KdK würde er seine Stimme nicht mehr einbringen (können), in s- besondere auch nicht bei der Weiterentwicklung des NFA
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2744.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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entstanden per 1. Februar 2017, weil Kantonsrichter Rolf Meyer per 31. Januar 2017 altershalber seine Demission eingereicht hatte) und ein Mitglied des Kantonsgerichts (Vakanz Stephan Scherer, entstanden Zug an: Der Rektor des Gymnasiums Oberstufe wird per Ende des Schuljahres 2016/17 zurücktreten. Seine Funktion übernimmt per neuem Schuljahr eine Lehrerin der Kantonsschule Zug. Reform der Studiengänge Bildungsziele getestet. Die konstant hohen Anmeldezahlen brachten den Schulpsychologischen Dienst an seine Grenzen. Lehrplan 21 Schulleitende und Projektverantwortliche in den Gemeinden wurden zu drei kantonalen
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2762.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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SVP weist da- rauf hin, dass sie neue Staatsaufgaben grundsätzlich ablehne. Der Kanton Zug müsse seine Ausgaben aufgrund der jährlichen Defizite massiv reduzieren. In einem so lchen Umfeld sollten nicht Neuheim bemerken, dass ihnen bewusst sei, dass auf gemeindlicher Ebene der Gemeinderat ebenfalls seine eigene Wahl validiere. Dies solle geändert werden in dem Sinne, als die Validierung des Gemeinderats bemerken, die Machtvertei- lung sei im Kantonsrat breiter als im Regierungsrat. Wenn der Regierungsrat seine eigene Wahl als gültig erklären könne, so widerspreche dies dem Grundsatz von «checks and balan- ces»
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2860.1 - Bericht der Ombudsstelle
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pflicht treffe und er in Zukunft seine Unterlagen schriftlich einreichen und seine Sichtweise schriftlich begründen solle, um Fristen zu wahren und zu einer – nach seinen Vorstellungen – gerechten Beurteilung sich nun aber mit der Rechnung für die Beiträge sehr lange Zeit gelassen und die Rechnung dann an seine alte Adresse gesandt. Es sei, als ob er nie angerufen hätte. Der Nachsendeauftrag bei der Post sei absolut korrekt gehandelt habe. Zum andern aber ärgert er sich vor allem über die Tatsache, dass seine telefonisch mit- geteilte Adressänderung nicht aufgenommen und weiter geleitet worden sei. In jeder
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2891.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Antrag 44 Abkürzungsverzeichnis 45 Seite 2/46 2891.1 - 15835 In Kürze Der Kanton Zug aktualisiert seine Rechtsgrundlagen zum Schutz der Bevölkerung. Durch den Erlass des Bundesgesetzes über den Bevölke die Aufhebung des Notstands und das Notrecht verliert zugunsten des ordentlichen Rechts automatisch seine Gültigkeit. 1 SR 520.1. 2 BGS 111.1. 3 BGS 541.1. 2891.1 - 15835 Seite 3/46 Gewährleistung der Ha lässt im Ereignisfall bezüglich des Vollzugs von anderen Erlassen Abweichungen zu. Das BevSG findet seine volle Anwendung erst, wenn ein Grosser- 23 SCHOTT/KÜHNE, S. 411. Seite 12/46 2891.1 - 15835 eignis
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1083.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schweizerischer Archivarinnen und Archivare (VSA) und seinen verschiedenen Arbeitsgruppen. Auch das Staatsarchiv ist natürlich nicht im Stande, seine Kompetenz einzig aus sich selbst zu schöpfen. Beispiele: ist in jeder Hinsicht das mit Abstand grösste öffentliche Archiv im Kanton Zug. Seine personelle Dotierung, der Umfang seiner Bestände, die räumliche Infrastruktur und die breite Erfahrung im Umgang mit Organen 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Archivierung. Archivgut entsteht also erst, wenn ein Organ seine Unterlagen an jene Stelle abgibt, welche für die gesamte Verwaltung die Funk- tion des zentralen
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1629.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bezieht sich auf seine Stellung in der For- schung, der kulturelle Wert auf seine architektonischen Qualitäten und deren Bedeutung für die Gesellschaft und der heimatkundliche Wert auf seine identitätsstiftende Baudenkmal steht, zweitens seine zeittypische architektonische Qualität und drittens die Geschichte, die mit dem Baudenkmal verbunden ist. Grundsätzlich ist jeder Bau ein Zeitzeuge. Seine ortsprägende, archi heimatkundlichen Wert aufweisen, wenn seine ortsprägende, Seite 12/13 1629.1 - 12598 architektonische und historische Bedeutung überdurchschnittlich ist. Dann ist auch seine Erhaltung von sehr hohem öffentlichen
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2827.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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umfassend über die Immobilienstrategie und seine Priorisierung der Hochbauten informieren kann. Damit kann der Regierungsrat dem Kantonsrat eine gute Zu- sammenfassung seiner Strategie der bebauten und unbebauten vorliegend nicht zuletzt deshalb auf, weil der Kanton bereits über eine en t- sprechende Strategie für seine bebauten und unbebauten Liegenschaften verfügt. Der Regierungsrat kann damit dem Kantonsrat einen bilienstrategie für die Liegenschaften im Eigentum des Kantons Zug vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie er seine Immobilien optimal zu nutzen gedenkt und welche Massnahmen personeller und/oder organisatorischer
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2854.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Stadtrat Zug mitgeteilt, dass der Standort «Göbli» nicht zur Verfügung steht. Der Stadtrat hat seine Meinung mittlerweile geändert und favorisiert nun diesen Standort. Der Stadtrat möchte nun mit dem flächendeckend durchsetzen. Aus heutiger Sicht wird der öffentliche Verkehr auch mit neuen Technologien seine Trümpfe als raum- und energieeffizientes Massentrans- portmittel ausspielen können und damit auf den Kantonsrat festgesetzte Richtplan-Teilkarte V 6.3 in Abb. 6) durch- aus trotz autonomer Fahrzeuge seine Berechtigung beibehalten. 2854.1 - 15745 Seite 17/27 Abb. 6: Richtplan-Teilkarte V 6.3: Hauptnetz