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Art. 9 BV. Art. 23 ZGB. Art. 2 BewG. Art. 3 Abs. 2 DBG, § 3 Abs. 2 StG
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zusammen mit seiner Ehefrau» in seiner Zuger Wohnung zu weilen.
g) In geschäftlicher Hinsicht besteht die Beziehung des Gesuchstellers zur Schweiz und zum Kanton Zug gemäss seinen Angaben durch seine Mitgliedschaft Dass eine Persönlichkeit von seinem Format das Haus mittels des bei den Akten liegenden «Housekeeping and Maintenance-Agreements» jederzeit und aufwändig für sich und seine Gattin vollumfänglich wohnbereit ist und dass seine Ehefrau teilweise in (...), teilweise in Zug lebt. Ihre beiden Kinder sind volljährig. Die Abnahme der gekauften Wohnung in Zug habe am (...) 2012 in Anwesenheit seiner Ehefrau stattgefunden
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Art. 29 Abs. 2 BV, § 12 VRG, Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 50 Abs. 1 und 2, Art. 51 Abs. 2, Art. 62 lit. a AuG
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Teil seines Lebens im Kosovo, wo er nach eigenen Ausführungen ein Haus besitzt und wo er in den vergangenen Jahren auch regelmässig seine Ferien verbrachte. Er ist somit bestens vertraut mit seiner Heimat zugegebenermassen bisher seine Unterstützungspflichten für seinen Sohn in strafrechtlich relevanter Weise vernachlässigt habe, sei er nun zukünftig in der Lage, in der Schweiz für seinen Sohn zu sorgen. Wenn S. 103 f.). Der Beschwerdegegner hat konkret in seinem Entscheid nachvollziehbar begründet, unter Bezug auf welche Akten und aus welchen Gründen er seine Schlüsse gezogen hat. Damit kann ihm offensichtlich
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Rechtspflege
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Wiederholung seiner Sachverhaltsdarstellung (act. 1 Rz 54, 57 ff.). Indem er aber lediglich seine im erstinstanzlichen Verfahren bereits vorgetragenen Ausführungen wiederholt, kommt er seiner Begründungspflicht betroffen ist. Soweit seine Tochter Geschädigte ist, ist er nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht zur Berufung berechtigt.
Anzumerken bleibt Folgendes: A. äusserte in seiner Strafanzeige zwar nicht vollständig vorgelegt und seine Mitwirkungspflichten bei der Abklärung der finanziellen Verhältnisse verletzt (vgl. vorstehend Ziff. 3.1 f.). Zudem erscheinen seine Angaben als unkorrekt. Dem Ges
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Ausländerrecht
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Teil seines Lebens im Kosovo, wo er nach eigenen Ausführungen ein Haus besitzt und wo er in den vergangenen Jahren auch regelmässig seine Ferien verbrachte. Er ist somit bestens vertraut mit seiner Heimat zugegebenermassen bisher seine Unterstützungspflichten für seinen Sohn in strafrechtlich relevanter Weise vernachlässigt habe, sei er nun zukünftig in der Lage, in der Schweiz für seinen Sohn zu sorgen. Wenn S. 103 f.). Der Beschwerdegegner hat konkret in seinem Entscheid nachvollziehbar begründet, unter Bezug auf welche Akten und aus welchen Gründen er seine Schlüsse gezogen hat. Damit kann ihm offensichtlich
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Gerichtspraxis
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Steuerbehörde zu deklarieren, unabhängig von der rechtlichen Qualifikation, die der Steuerpflichtige oder seine Berater diesbezüglich vertreten; auf allfällige Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten ist gegebenenfalls erfolge jedoch keine Durchschnittsbetrachtung in dem Sinne, dass es einem Unternehmen offenstehe, seine Ergebnisse nachträglich in der Mehrjahresbetrachtung künstlich nach unten zu korrigieren. Dies gelte Ende April 2021 zurückzuziehen. Die Gerichtskosten von Fr. 200.– habe er trotzdem bezahlen müssen. Seine Vermutung bezüglich der fehlenden Liquidität habe sich bestätigt. Denn inzwischen habe er eine Kopie
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Aus der Schule – für die Schule: Hausaufgaben
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Der Kolumnist "macht seine Hausaufgaben", verweist auf nützliche Tipps zum Thema und macht sich narrenfreie Gedanken zum Verantwortungsbegriff im Zeugnis. Von Martin Senn* Wir alle sind in ... Der Kolumnist Kolumnist "macht seine Hausaufgaben", verweist auf nützliche Tipps zum Thema und macht sich narrenfreie Gedanken zum Verantwortungsbegriff im Zeugnis.
Von Martin Senn*
Wir alle sind in bester Gesellschaft eignen sich Zeitungsartikel, Interviews, Diskussionen und natürlich die Schule. „Jemand hat hier seine Hausaufgabe nicht gemacht", und schon steht man mit abgesägten Hosen da. Oft weiss man nicht einmal
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Vereidigung und Arbeitsaufnahme des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Risch
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Gemeinderat hat sich am 3. Januar 2023 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Der neu gewählte Gemeinderat hat sich am 3. Januar 2023 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.Die Ressortverteilung stellt Simone Wigger
Francesco Zoppi
Bildung/Kultur
Markus Scheidegger
Simone Wigger
In seinen einleitenden Worten wies Gemeindepräsident Peter Hausherr auf aktuelle und kommende Vorhaben hin
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Vereidigung und Arbeitsaufnahme des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Risch
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Gemeinderat hat sich am 8. Januar 2019 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Der neu gewählte Gemeinderat hat sich am 8. Januar 2019 konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.Die Ressortverteilung bleibt Zerr
Francesco Zoppi
Bildung/Kultur
Markus Scheidegger
Roland Zerr
In seinen einleitenden Worten wies Gemeindepräsident Peter Hausherr auf aktuelle und kommende Vorhaben hin
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Remo Flüeler und seine Schüeler präparieren ein Löwenskelett
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Art. 4 ATSV; Art. 43 Abs. 1 ATSG
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Beschwerdeführer tatsächlich monatlich für seine Frau und die Kinder bezahlt, und wie hoch seine Unterhaltspflicht (Art. 163 und 276 ZGB) ist bzw. ob er allenfalls über seine Pflicht hinausgehende Leistungen erbracht diese Unterstützung angewiesen. Neben dem Aufkommen für seinen Lebensunterhalt in der Schweiz sei er die alleinige finanzielle Quelle für seine vier sich noch in Ausbildung befindenden Kinder, wovon drei entsprechenden Ausbildungs- bzw. Schulbestätigungen seiner Kinder in Mazedonien eingereicht habe, weshalb er davon ausgegangen sei, dass ihm die Zulagen für seine in Mazedonien lebenden Kinder zustehen, sind