Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

5315 Inhalte gefunden
Vorstellung Wettbewerbsergebnisse Projekt Erweiterung Friedhof Rotkreuz
s entspricht dieser Vorschlag dem herkömmlichen Idealbild eines Friedhofes als öffentlicher Ort. Seine Struktur ermöglicht gleichzeitig Besinnlichkeit und Aufenthaltsqualität.»Die Friedhofplanung erfolgt
Gemeinderat verabschiedet Gesamtverkehrskonzept
die nötigen Instrumente bereitstellt, damit auch mittel- und langfristig der Slogan der Gemeinde seine volle Gültigkeit hat: Anschluss garantiert. Entlastung des Knotens Forren Unter Federführung des
§ 42 Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und ordentlichen Bebauungsplänen sowie Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenplänen
. Der Ermessensspielraum der Gemeinden muss gewahrt bleiben. 2 Der Regierungsrat koordiniert seine Genehmigungen mit allfälligen Beschwerdeentscheiden in der gleichen Sache. 3 Ändert die Genehmi
2019: Verwaltungsgericht
hrerin errichtete Poller bedarf aufgrund seines Standorts in einer als  Feuerwehrzufahrt benutzten Stichstrasse in ein Wohnquartier, seiner Grösse sowie seine Unverrückbarkeit einer Baubewilligung , Gesicht fallen. Der Beschwerdeführer war ausserdem in der Lage, sich in seiner Einsprache ausführlich zum Sachverhalt und zu seinen Argumenten zu äussern. Der Beschwerdeführer wurde mehrmals darauf hingewiesen Temperatur erreichen, welche eine ganzjährliche Wohnnutzung zulässt. Der Regierungsrat hat mit seinem Entscheid kein Recht verletzt. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab.Es geht um eine
Zweck und Zuständigkeiten
Gesetz oder weitere Erlasse nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsehen. 4 Der Gemeinderat kann seine Befugnisse als Baubewilligungs- und Baupolizeibehörde teilweise an eine untere gemeindliche Behörde Entlastung von baurechtlichen Beratungen sollte sich der Rechtsdienst der Baudirektion wieder auf seinen Kernauftrag konzentrieren können. Die baurechtliche Beratung hätten Private inskünftig auf dem Markt
§ 50 Stellungnahmen von kantonalen Behörden und Fachstellen
1 Die kantonalen Behörden und Fachstellen prüfen ein Bauvorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, für die sie zuständig sind. 2 In den Entscheiden und  Stellungnahmen
§ 69 Verwaltungszwang
Entscheiden richtet sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. Das zuständige Gemeinwesen hat für seine Forderungen und Schadenersatzansprüche einen Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechts
§ 71a Beurteilung nach bisherigem Recht
gesetzliche Grundlage für Arealbebauungen. Es hat sich jedoch immer mehr gezeigt, dass dieses Institut an seine Grenzen stösst. Die Änderung einer bereits vollständig oder teilweise realisierten Arealbebauung war
§ 52c Kürzung, Befreiung
Zwischenzeit ist auch zu diesem Thema ein Bundesgerichtsentscheid ergangen. Danach muss der Kanton Tessin seine Regelung zum Mehrwertausgleich in Bezug auf die Höhe des Betrags, der nicht der Abgabe unterliegt
Verfahrensbestimmungen
. Der Ermessensspielraum der Gemeinden muss gewahrt bleiben. 2 Der Regierungsrat koordiniert seine Genehmigungen mit allfälligen Beschwerdeentscheiden in der gleichen Sache. 3 Ändert die Genehmi oder  ordentliche Bebauungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden, lässt der Gemeinderat seinen Entwurf von der Baudirektion vorprüfen. 2 Nach der Vorprüfung legt der Gemeinderat den bereinigten

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch