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Ordnung durch Outlook — 7 Fragen an Christine Duss
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weniger möchte ich tauschen! Jemanden eine Zeit lang begleiten, ihm über die Schulter schauen und in seine Welt eintauchen, wäre allerdings äusserst faszinierend. Ich denke dabei an Cockpit-Crews, Einsatzkräfte
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Geprüftes Unterrichtsmaterial, verknüpft mit dem LP 21
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anderen Anbietern. Bevor unsere Redaktoren ein Unterrichtsmaterial veröffentlichen, prüfen sie es auf seine grundsätzliche Eignung für den Unterricht. Und in einem zweiten Schritt beurteilen die Mitarbeitenden
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Up in the clouds... there's no privacy?
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ung durch öffentliche Organe und durch Schulen herausgegeben . Zudem hat Microsoft dank Privatim seine Vertragsbedingungen für die Cloud-Lösung Office 365 für Schweizer Bildungsinstitutionen so angepasst
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Wohin entwickeln sich die Zuger Schulen?
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Jahrestagung werden wir uns gegenseitig über den Stand informieren und einen Steuerungsprozess auf seine Durchführbarkeit überprüfen. Ich freue mich darauf.
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America first — Switzerland second
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Art der Verteilung der Ressourcen ist demnach von zentraler Bedeutung. Der Kanton Zug evaluiert seine Schulen in regelmässigen Abständen, veröffentlicht aber keine Rankings. Wir tun gut daran, diese Praxis
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Zeitreise in die Steinzeit — 7 Fragen an Ursina Zweifel
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sich wirklich mit dem Thema auseinander zu setzen. Besonders beeindruckt hat mich ein Lehrer, der seine Drittklässer mit der Erzählung rund um eine keltische Münze so gefesselt hat, dass sie ihm wie gebannt
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2001: Verwaltungsgericht
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sache dann Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen, wenn er kumulativ sowohl seine eigenen Interessen als auch jene seiner Mitglieder, die selbst zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde legitimiert wären, vorbringt me oder ähnliches erstreckt.
Vorliegend hat der Beschwerdeführer bereits 1999 eine Erweiterung seines Wohnhauses samt Nebenbauten im Umfang von 169 m2 bewilligt bekommen. Ein zusätzlicher Geräteschopf
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2006: Verwaltungsgericht
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g betroffen war.
Im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens konnte der Beschwerdeführer seine Argumente in der Beschwerdeschrift, anlässlich einer Referentenaudienz und in einer ausführlichen ein Gastgewerbelokal . Der Schopf ausserhalb der Bauzonen ist im Sinne von Art. 24c Abs. 1 RPG in seinem Bestand grundsätzlich geschützt . Bestimmungsgemäss nutzbare Baute und Anlagen können mit Bewilligung verhalten, mit den Beschwerdeführern das Vorhaben zu besprechen.
Das Verwaltungsgericht kann nur dann seinen Entscheid mit einer Rückweisung verbinden, wenn die Vorinstanz gesetzliche Vorschriften verletzt
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2000: Verwaltungsgericht
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ein Rechtsmittel vorsieht gegen Verfügungen und Nutzungspläne , die sich auf dieses Gesetz und seine kantonalen und eidgenössischen Ausführungsbestimmungen stützen, und da Art. 33 Abs. 3 Bst. b RPG die
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2007: Verwaltungsgericht
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Sportanlage gilt als neue Anlage, weil sie erst nach 1985 erstellt worden ist.
Der Sportverein hatte seine Spieltätigkeit nach Erlass der gemeindlichen Baubewilligung für den Betrieb und bauliche Anpassungen eine und hier der Beschwerdeführer den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage geplant und von seinem Nachbarn von vornherein einen Geldbetrag für ein Durchfahrtsrecht in der Tiefgarage verlangt hatte Sportverein und Nachbarn der Schulhausanlage. Der Sportverein hatte sich gegen die vom Regierungsrat in seinem Entscheid getroffenen Einschränkungen gewehrt.
Das Gericht hatte zunächst eine Ausstandsfrage