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2596.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Reduktion des Netzes auf lediglich 446 km. 1 Auf Seite 10 werden im Berichts des Regierungsrats 374 km erwähnt, auf Seite 14 jedoch 384 km. 2596.4 - 15223 Seite 3/5 Die Kommission für Raumplanung und Umwelt Umwelt wird auf Seite 2 erwähnt, dass der Kanton Zug mit einem zusätzlichen Betrag von 60'000 Franken pro Jahr für die nächsten vier Jahre rechnen könne. In der Finanztabelle auf Seite 16 des r e- gie diese Voraussetzungen nicht gegeben, zumal es in diesem Stadium auch keine Kostengenauigkeit gibt.» Seite 2/5 2596.4 - 15223 Die Stawiko hat diese Bedenken zur Kenntnis genommen. Weil der Regierungsrat jedoch
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2378.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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über- haupt entlastet würden, wäre es sinnvoller, die höheren Belastungen gezielt zu reduzieren. Seite 2/9 2378.3 - 14877 Die Kommission stimmt einer zusätzlichen Entlastungslektion à 45 Minuten für Klassen- Sozialleistungen aus. Der Kanton und die Gemeinden teilen sich diese Kosten hälftig. 2378.3 - 14877 Seite 3/9 Der Kanton finanziert seinen Beitrag von 2,5 bis 3 Millionen Franken über die Normpauschale. Die Überprüfung wurde jedoch ein Fehler in der Vorlage 2378.1 gefunden. Er betrifft die beiden Grafiken auf Seite 4 und 5. Bei Grafik 1 (Seite 4) zeigt der hellblaue Balken in der Kat e- gorie „Sekundarstufe schulische
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2473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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vom 31. August 2006 (BGS 611.1) ist ein Lei s- tungsauftrag Voraussetzung für ein Globalbudget. Seite 2/10 2473.2 - 15036 2.2. Der Leistungsauftrag Der Leistungsauftrag enthält den Grundauftrag, die in 1 würde der Begriff «Budget» durch «Leistungsauftrag und Globalbudget» er- setzt: 2473.2 - 15036 Seite 3/10 «Die Datenschutzstelle erstellt einen eigenen Leistungsauftrag und ein eigenes Glo balbudget ihren separaten Tätigkeitsbericht veröffentlichen, wozu sie schon jetzt gesetzlich verpflichtet ist. Seite 4/10 2473.2 - 15036 3.2. Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten Die Datenschutzbeauftragte hat
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2424.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Steuerge- setz festgeschrieben sein, dies entgegen dem Vorschlag des Regierungsrates, der dies in einer Seite 2/12 2424.3 - 14853 Verordnung und mit einem Betrag von 588 000 Franken regeln wollte. Neu gilt der Gemeinden beträgt ungefähr ca. 80 Prozent davon, d. h. rund 85 Millionen Franken. 2424.3 - 14853 Seite 3/12 Die finanzielle Situation des Kantons Zug zeigt sich im Moment wie folgt: Diese Grafik stammt n Perspektiven des Kantons Zug, ohne Einbezug des Entlastungsprogramms 2015–2018, wie folgt aus: Seite 4/12 2424.3 - 14853 Die vorliegende fünfte Steuergesetzrevision ‒ die ersten vier erfolgten in den
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2468.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bundesverfassung deutlich zugestimmt. Auf Seiten des Bundes müssen dazu das bisherige Fachhochschulgesetz und das Universitätsförderungsgesetz durch das Bundesgesetz Seite 2/10 2468.1 - 14849 über die Förderung Pädagogischen Hochschulen auf der einen Seite und dem Bund als Träger der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) und Subventionsgeber auf der anderen Seite bleibt bestehen. Mit dem HFKG werden jedoch Je nach Hochschultypus (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagog i- 2468.1 - 14849 Seite 3/10 sche Hochschulen) gestaltet sich die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen unte r- schiedlich
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2834.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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d für die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern des Kantonalen Gymnasiums Menzingen genügen. Seite 2/12 2831.2 / 2834.2 - 15908 Die Transportqualität und die Zumutbarkeit von Stehplätzen im Schüler- tember 2018 die Anliegen der gemeindlichen Motionen vorgebracht und erläutert. 2831.2 / 2834.2 - 15908 Seite 3/12 3. Ausgangslage Gemäss Art. 12 Bst. b. des Personenbeförderungsgesetzes (PBG, SR 745.1) sind und ist durchschnittlich mit 36 Personen pro Kurs gut ausgelastet. Auf der Linie 2 waren 2017 rund Seite 4/12 2831.2 / 2834.2 - 15908 700 000 Reisende unterwegs, was im Durchschnitt 21 Reisende pro Kurs
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2207.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kantonsrat am 17. September 2009 erheblich erklärten Motion von Andreas Hausheer, Steinhausen, umgesetzt. Seite 2/12 2207.3 - 14314 2. Ablauf der Kommissionsberatung An der ersten Kommissionssitzung vom 18. März VideoG macht aber keinen Unterschied bezüglich Kameratypen, Einsatzdauer oder Art der 2207.3 - 14314 Seite 3/12 Installation. Für mobile Kameras im Anwendungsbereich des VideoG braucht es wie für die fest Private ausgelagert werden, sofern eine gesetzliche Grundla- ge wie z.B. das VideoG dafür besteht. Seite 4/12 2207.3 - 14314 Können die Behörden den Privaten Auflagen machen? Gestützt auf das Eidg. Date
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2103.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Nutzwertanalyse 300/mb 2103.1 - 13952 Seite 9/12 Beilage 1 Seite 10/12 2103.1 - 13952 Normalprofil Tagbau Normalprofile bergmännisch Beilage 2 2103.1 - 13952 Seite 11/12 Modell Anschluss Gubelstrasse Modell überführt werden, welches der Regierungsrat dem Kan- tonsrat ab Ende 2012 zum Beschluss vorlegen wird. Seite 2/12 2103.1 - 13952 Die Konkretisierung kostet Ingenieursarbeit. Aus diesem Grund beantragt der R Beachtung zu schenken. Die zentralen Ziele des Stadttunnels wurden wie folgt festgelegt: 2103.1 - 13952 Seite 3/12 - Aufwertung des Zentrums; - Verkehrsreduktion im Zentrum; - Immissionsschutz (Quartiere nicht
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1412.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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auftritt und nicht an dessen Stelle. 306 GS 27, 633 307 Vorlage Nr. 999.1 - 10822, Seite 8 308 vgl. auch GVP 1997/98 Seiten 203 ff. 309 § 10quater Abs. 3 StPO, § 24 Abs. 3 StPO 310 Diese Erweiterung der ist, so ist damit immer die Funktion gemeint, die von der Polizei wahrzunehmen ist. Auf der anderen Seite meint der Begriff "Polizei" die Organisationseinheit, deren Auf- gabe vorab die Wahrung der öffentlichen sein, die ihr gut scheinenden Massnahmen zu treffen. Dies ist richtig, betrifft jedoch nur die eine Seite dieser Frage. Das verfassungsmässige Verhältnismässig- keitsprinzip verlangt, dass eine staatliche
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2251.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
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(Staatswir t- schaftskommission, Stawiko), 19 (Justizprüfungskommission, JPK) und 23 (Parlamentarische Seite 2/12 2251.9 - 14692 Untersuchungskommissionen, PUK) vorzunehmen. Die Notwendigkeit einer detaillierten staatlichen Stellen gemäss § 18 Abs. 2. Es wird somit von Abs. 5 auf Abs. 2 verwiesen. 2251.9 - 14692 Seite 3/12 Als Folge der Fassung bei Abs. 2 visitiert die Stawiko lediglich (aber immerhin) alle G e- richte Über- tretungsstrafbehörden der Gemeinden - sowie über das Konkursamt und die Betreibungsämter aus." Seite 4/12 2251.9 - 14692 Spezielle Normen mit zusätzlichem Hinweis auf die Aufsicht des Obergerichts (teils