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2246.2 - Antwort des Regierungsrates
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e in den anderen Kantonen nur teilweise kennt. Sie hat aber aufgrund ihres eigenen Wissensstands Seite 2/11 2246.2 - 14447 keinen Anlass, an der von Glencore selbst genannten Grössenordnung von 2 Milliarden Mitarbeitende oder anderweitig Beteiligte (z.B. massgebliche Aktionärinnen oder Akti o- 2246.2 - 14447 Seite 3/11 näre) der Rohstoffbranche. Aus der Rohstoffbranche stammen damit jährlich etwa 67 ,5 Mio. Franken resultieren Ausfälle von 3,2 Mio. Franken, wovon 17 % oder rund 0,5 Mio. Franken der Kanton trägt. Seite 4/11 2246.2 - 14447 Nur schwer abschätzen lässt sich der Anteil der Rohstoffbranche an diesen Ausfällen
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2157.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Stawiko von Amtes wegen teil. Wir unterbreiten Ihnen hiermit den wie folgt gegliederten Bericht: Seite 1. Eintretensdebatte 1 2. Bericht der Finanzkontrolle 1 3. Ganze Verwaltung 2 4. Detailinformationen Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG (SGZ) verweisen wir auf unseren separaten An- trag. Seite 2/8 2157.1 - 14097 3. Ganze Verwaltung 3.1. Rückstellungen für Zeit- und Ferienguthaben Zulasten der ganz gestrichen werden. Die Stawiko hat davon Kenntnis genommen, und unterstützt dieses Vorgehen. Seite 3/8 2157.1 - 14097 3.3. Anteil der Leistungsgruppen am Globalbudget Im Bericht zum Budget 2012 hat
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1532.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gesetz selbst geregelt werden (BGE 118 Ia 305, 310; BGE 118 Ia 245, 247 f.). 1532.2/1551.2 - 12733 Seite 2/12 Am 11. Juni 2007 reichte die CVP-Fraktion folgendes Postulat ein (Vorlage Nr. 1551.1 - 12406): Stephan Schleiss und Rudolf Balsiger 4. Postulat der CVP-Fraktion 5. Anträge 1532.2/1551.2 - 12733 Seite 3/12 1. In Kürze Der Kanton Zug setzt auf Qualität bei der Kinderbetreuung Die Motion bzw. das Postulat abgestuften Qualitätsanforderungen … deutlich zu reduzieren sind"(vgl. Ziff. 1 des 1532.2/1551.2 - 12733 Seite 4/12 Postulats der CVP-Fraktion). In diesem Sinne kann Ziff. 1 des Postulats der CVP-Fraktion inso-
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1551.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gesetz selbst geregelt werden (BGE 118 Ia 305, 310; BGE 118 Ia 245, 247 f.). 1532.2/1551.2 - 12733 Seite 2/12 Am 11. Juni 2007 reichte die CVP-Fraktion folgendes Postulat ein (Vorlage Nr. 1551.1 - 12406): Stephan Schleiss und Rudolf Balsiger 4. Postulat der CVP-Fraktion 5. Anträge 1532.2/1551.2 - 12733 Seite 3/12 1. In Kürze Der Kanton Zug setzt auf Qualität bei der Kinderbetreuung Die Motion bzw. das Postulat abgestuften Qualitätsanforderungen … deutlich zu reduzieren sind"(vgl. Ziff. 1 des 1532.2/1551.2 - 12733 Seite 4/12 Postulats der CVP-Fraktion). In diesem Sinne kann Ziff. 1 des Postulats der CVP-Fraktion inso-
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3024.2 - Antwort des Regierungsrats
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Kapazität s- grenze und die Erfahrung zeigt, dass eine starke Auslastung gerade auf kurzen Distanzen auch Seite 2/11 3024.2 - 16330 in anderen städtischen Räumen üblich und zumutbar ist. Das Ausrichten der Kapazitäten beiden Fahrtrichtungen für die Linien S1 dargestellt (Quelle SBB). S1 Luzern–Baar 3024.2 - 16330 Seite 3/11 S1 Baar–Luzern Über die gesamte Strecke betrachtet, zeigt die S1 zwischen Cham und Zug eine erheblich beiden Darstellungen zeigen für diesen Streckenabschnitt den Tagesverlauf jeweils pro Fahrtrichtung. Seite 4/11 3024.2 - 16330 Die Tagesganglinie der S1 zeigt eine fünf- bis sechsmal höhere Nachfrage in den
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2981.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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arf festgestellt werden. Die Arbeitslosigkeit ist in diesen Berufen tief und die Quote der offe- Seite 2/12 2981.1 - 16088 nen Stellen rund drei Mal höher als im gesamtwirtschaftlichen Vergleich. Zugleich auf der Stufe Höhere Fachschule in den Fachbere i- chen Informatik und Elektronik. 2981.1 - 16088 Seite 3/12 Das Konzept der Höheren Fachschule für Informatik und Elektronik am GIBZ sieht vor, die Lernenden Fachhoch- schule Informatik HSLU in Rotkreuz. Entsprechend wurde diese Insti tution in die Analyse Seite 4/12 2981.1 - 16088 der Bedarfssituation im Zusammenhang mit der neu zu schaffenden HF Informatik
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3025.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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bei 18 Kantonen produktiv im Einsatz ist. Diese Ab- lösung bedingt Anpassungen am geltenden EG RHG. Seite 2/12 3025.3 - 16277 2. Ablauf der Kommissionsberatung Der Kommissionspräsident eröffnete die erste esetzes – die 1. Lesung im Kantonsrat erfolgte am 27. Februar 2020 – ist geplant, 3025.3 - 16277 Seite 3/12 die Rechtsgrundlage für die Online-Verordnung (§ 7 Abs. 2 DSG) aufzuheben. Diese Verord- nung Ausschreibung des Informatikauftrages auch andere Bewerber als die Firma Bedag? Wenn ja, welche? Seite 4/12 3025.3 - 16277 3. Wurden bei den Gesetzgebungsarbeiten auch die Arbeiten der anderen Kantone
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3075.01 - Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2022
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Richtplankarte]) Regierungsrat des Kantons Zug Martin Pfister Tobias Moser Landammann Landschreiber Seite 2/2 A. Mit Urteil 1C 687/2020 des Bundesgerichts vom 13. Januar 2022 der Beschluss des Kan tonsrats Darin ist der Standort Hatwil/Hubletzen als zwölfter Standort in Form einer Fest setzung aufgeführt. Seite 2 B. Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vom 4. De zember 2020 beantragt die von Art. 93 Abs. 3 BGG eine Anfech tung des Zwischenergebnisses durch Beschwerde gegen die Festset Seite 3 zung möglich wäre (dazu BGE 146 1 36 E. 2 mit Hinweisen), ist des halb davon auszugehen, dass sich
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2801.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Auswirkungen auf die Gemeinden 11 9.3. Anpassung von Leistungsaufträgen 11 10. Zeitplan 11 11. Antrag 12 Seite 2/12 2801.1 - 15600 1. In Kürze Die Sicherstellung des ärztlichen Nachwuchses stellt eine grosse Vergütung erfolgt in der Regel über leistungsbezogene Pauschalen. Zuständig für die 2801.1 - 15600 Seite 3/12 Vergütung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen ist der Regierungsrat (§ 6 Abs. 1 Bst. b Spi- basiert. 1 Die AndreasKlinik bildet als Belegarztspital keine Assistenzärztinnen und -ärzte aus. Seite 4/12 2801.1 - 15600 Zusammengefasst wurden 2012-2015 folgende Beiträge an die ärztliche Weiterbildung
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2831.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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d für die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern des Kantonalen Gymnasiums Menzingen genügen. Seite 2/12 2831.2 / 2834.2 - 15908 Die Transportqualität und die Zumutbarkeit von Stehplätzen im Schüler- tember 2018 die Anliegen der gemeindlichen Motionen vorgebracht und erläutert. 2831.2 / 2834.2 - 15908 Seite 3/12 3. Ausgangslage Gemäss Art. 12 Bst. b. des Personenbeförderungsgesetzes (PBG, SR 745.1) sind und ist durchschnittlich mit 36 Personen pro Kurs gut ausgelastet. Auf der Linie 2 waren 2017 rund Seite 4/12 2831.2 / 2834.2 - 15908 700 000 Reisende unterwegs, was im Durchschnitt 21 Reisende pro Kurs