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2467.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
sollen neu den Nachweis erbringen, dass ihre mündlichen Sprachkenntnisse das Referenzniveau B1, ihre Seite 2/11 2467.1 - 14846 schriftlichen Kenntnisse das Referenzniveau A2 erfüllen. Das Niveau B1 erlaubt jedoch nicht zugestimmt und damit an einer formell-gesetzlichen Regelung festgehalten. 2467.1 - 14846 Seite 3/11 3. Regelung auf Bundesebene 3.1 Bisher geltendes Recht Im Bundesgesetz über Erwerb und Verlust normiert sind (vgl. Ziff. 4.1) und welche Sprachniveaus die Kantone verlangen (vgl. Ziff. 4.2). Seite 4/11 2467.1 - 14846 4.1 Regelungsebene der erforderlichen Sprachkenntnisse Im Kanton Zürich ist das
2398.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Anpas- sung der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage aufgrund der unterschiedlichen Ausschö p- Seite 2/11 2398.2 - 14839 fungsmöglichkeiten bei natürlichen und juristischen Personen, da die Ausschöpfbarkei ausgleichs um insgesamt 330 Millionen Franken zu reduzieren. Die Geberkantone werden 2398.2 - 14839 Seite 3/11 durch die Korrektur der Überdotierung um 134 Millionen Franken entlastet. Für den Kanton Zug vom 3. September 2014, S. 6603, Tabelle 2; http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2014/6579.pdf Seite 4/11 2398.2 - 14839 8. Berücksichtigung aller wesentlichen Einnahmen aus Regalien, Konzessionen M
2823.8a - Beilage 1 Auszug Protokoll
Donnerstag, 12. April 2018, 08.00 – 12.05 Uhr Sitzungszimmer 306 Verwaltungsgebäude am Postplatz, Zug Seite 2/27 Traktanden: 1. Begrüssung, Genehmigung der Traktandenliste 2. Begrüssung, einleitende Bemerkungen anten- ne. Natur- und Heimatschutzorganisationen erstritten sich das Recht, im Sinne von Art. 12 Seite 3/27 NHG die ideelle Verbandsbeschwerde zu ergreifen. Neueinzonungen meint die Neueinzonungen nach ist es. Kommissionsmitglied: Sie haben bei der Erläuterung der kantonalen Spielräume gesagt, Sie Seite 4/27 würden die internationalen Regelungen ausklammern, da Sie diese für nicht besonders rele- vant
2897.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Regierungsrat weist auf Seite 14 seines Berichts darauf hin, dass für den «baulichen U n- terhalt» zulasten des Kantons ab dem Jahr 2021 Aufwände von rund 3000 Franken pro Jahr Seite 2/3 2897.4 - 15980 anfallen Objektkredits. 2. Fragen der Stawiko 2.1. Allgemeine Fragen Es wurde die Frage gestellt, ob die auf Seite 6 im Bericht und Antrag des Regierungsrates er- wähnten Vorfälle aus den Jahren 2012 und 2014 zu Beispiel um das Ersetzen einer Schwelle oder die Instandstellung nach Unterspülungen von Böschungen. Auf Seite 12 schreibt der Regierungsrat, dass noch nicht von allen Grundeigentümern eine schriftliche Einve
1247.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Wichtigste in Kürze Seite 2 II. Vorgeschichte, Generelles Projekt A Seite 3 III. Rechtliche Grundlage für den Projektierungskredit Seite 5 IV. Projektdefinition / Projektbegründung Seite 6 V. Öffentlicher Verkehr Seite 8 VI. Generelles Projekt A vom 14. Dezember 2000; Projektvertiefung Seite 8 VII. Umwelt und Landerwerb Seite 12 VIII. Kosten für die Erarbeitung des Generelles Projektes Seite 12 IX. Phasen Phasen bis zum Auflageprojekt; Etappierung und Finanzierung Seite 14 X. Antrag Seite 16 2 1247.1 - 11514 I. Das Wichtigste in Kürze Die Tangente Neufeld (Beilage 1) liegt zwischen Zug und Baar. Sie ist die
2170.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Graber, juristische Mitarbeiterin der Direktion des In- nern. Das Protokoll erstellte Ruth Schorno. Seite 2/11 2170.5 - 14224 Unseren Bericht gliedern wir wie folgt: 1. Eintretensdebatte zu Teilrevisionen ein Änderungsantrag gestellt oder über einzelne Punkte vertieft diskutiert wurde. 2170.5 - 14224 Seite 3/11 2.1 Detailberatung zur Verfassungsrevision betreffend Unvereinbarkeiten (Vorla- ge 2170.2) § Über- gangszeit bei einer Wahl eines Regierungsratsmitgliedes in die eidgenössischen Räte sein soll Seite 4/11 2170.5 - 14224 und in welchen Erlass eine Übergangsfrist zu verankern ist. Es wurden verschiedene
2186.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
10. Antrag 11 Anhang: Synopse zu den Änderungen des Polizei- und des Polizei-Organisationsgesetzes Seite 2/11 2186.1 - 14164 1. In Kürze Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den Änderungen des Konkordats en vom 2. Oktober 2011 im Stadion Letzigrund, die zu einem Abbruch des Fussbal l- 2186.1 - 14164 Seite 3/11 spiels führten. Die KKJPD ist deshalb entschlossen, die Gewaltspirale im Umfeld des Fussballs und notwendig, dass in der ganzen Schweiz die gleiche einheitliche Rechtslage und -anwendung gilt. Seite 4/11 2186.1 - 14164 Die Änderungen des Konkordats haben weder eine Zentralisierung der Polizeiaufgaben
2106.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bundesgesetz über die Familienzulagen dafür die rechtli- chen Grundlagen. 1 BGS 844.4 2 SR 836.2 Seite 2/11 2106.1 - 13965 Die vorgesehene Revision im Kanton Zug verfolgt folgende Stossrichtungen: - Die gesetzt werden könnte, müsste der Regierungsrat eine Übergangsverordnung erlassen. 2106.1 - 13965 Seite 3/11 3. Notwendige Änderung des kantonalen EG FamZG 3.1 Ausgangslage Bereits im Rahmen des Gesetz sen und Beitragszahlende minimalisiert und die versicherungsmässige Solidarität verstärkt werden. Seite 4/11 2106.1 - 13965 3.3 Aufnahme von Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden in die gleiche Solidarge-
2102.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
«Lüssihaus» auf dem GS 546 an der Zugerstrasse 42 in Baar. Der Bericht ist wie folgt gegliedert: Seite A. IN KÜRZE 1 B. DER AUSFÜHRLICHE BERICHT 3 1. Ausgangslage 3 2. Bauprojekt 7 3. Kosten 8 4. Termine Leben führen können. Das «Lüssihaus» kann sieben Personen mit solchen Doppeldiagnosen aufnehmen. Seite 2/10 2102.1 - 13950 Unterstützung der Gemeinden bei der Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (ohne Amortisation) von 3,8%. Die Inbetriebnahme ist für Sommer 2013 vorgesehen. 2102.1 - 13950 Seite 3/10 B. DER AUSFÜHRLICHE BERICHT 1. Ausgangslage 1.1 Drogenforum Zug (DFZ) Nach wie vor müssen der
2122.3a - Synopse
en zur Sozial- und Nothilfe sowie zur Integrationsförderung. 1 SR 142.20 2 SR 142.31 3 BGS 111.1 Seite 2/11 1. Abschnitt Zuständigkeiten 2. Abschnitt Zuständigkeiten § 1 Amt für Migration 1 Das Amt für § 2 Volkswirtschaftsdirektion Die Volkswirtschaftsdirektion ist zuständig für Verfügungen zulas- Seite 3/11 ten der Höchstzahlen des Kantons für Jahresaufenthalter. § 3 Amt für Wirtschaft Das Amt für alle Eintragungen und Änderungen des Einwohnerregisters mit, welche Ausländerinnen und Ausländer be- Seite 4/11 oder die Arbeitsmarktbehörde unterbreitet. treffen und das Amt für Migration für die Erfüllung

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