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3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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2009 durch eine schweizerische Regelzone abgelöst. Für deren diskriminierungsfreien, zuverläss i- Seite 2/11 3011.1 - 16151 gen und leistungsfähigen Betrieb ist die nationale Netzgesellschaft Swissgrid 65.6% 18.3% 14%18.4% 14% 12.5% 12.3% 7.9% 1.7% 0.9% 100% ZH AG SG AI AR TG SH GL ZG 3011.1 - 16151 Seite 3/11 2.1. Projekt Eigentümerinteressen der Aktionäre der Axpo Holding Im Juni 2016 nahmen die Kantone ertrag in praktisch allen Bestimmungen überholt bzw. nicht mehr oder nur noch bedingt anwendbar. Seite 4/11 3011.1 - 16151 3.2. Verändertes Verhältnis zwischen Kantonswerken und Axpo Mit der Teilliber
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3203.2 - Antwort des Regierungsrats
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kurze und wenig weitreichende Massnahmen erlassen, wie in der folgenden Übersicht deutlich wird: Seite 2/11 3203.2 - 16727 (Quelle: Generalsekretariat Eidgenössisches Departement des Innern) Im Vergleich VI) 1 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/news/news-16-07-2021.html 3203.2 - 16727 Seite 3/11 • Ein kleinerer Anteil der Bevölkerung ist demgegenüber erheblich im Wohlbefinden und der psychischen Beratungsangeboten zur Verfügung. Alle diese Angebote zielen darauf ab, der Zuger Bevölkerung bei Fragen, Seite 4/11 3203.2 - 16727 Problemen oder Notsituation rasch und effektiv zu helfen. Eine abschliessende
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3129.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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die Fragen und Antworten zusammengefasst: Seite 2/4 3129.4 - 16495 2.1. Allgemeine Fragen 2.1.1. Was ist unter dem im Bericht der Kommission für Hochbau auf Seite 4 genannten Begriff «innerhalb des bestehenden werden Steuererträge generiert. 3129.4 - 16495 Seite 3/4 2.2.4. Wie setzen sich die Kosten für das Auswahlverfahren von 850 000 Franken zusammen? Auf Seite 11 des regierungsrätlichen Berichts wird unter Gründe für die lange Zeitdauer gemäss dem Terminplan auf Seite 5 des Berichts der Kommission für Hochbau? Der Grobterminplan ist auch auf Seite 11 des regierungsrätlichen Berichts erwähnt. Im Nach- gang
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3255.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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beschliessen, wurden die Kosten zulasten des Lotteriefonds verbucht, denn das Verfügungsrecht über den Seite 2/11 3255.1 - 16622 Fondsbestand steht gemäss § 9 Abs. 2 des Finanzhaushaltgesetzes dem Regierungsrat einverstanden und hat die Formulierung entsprechend angepasst (siehe Antrag in Ziff. 4.5). 3255.1 - 16622 Seite 3/11 Die SVP unterstützt den Antrag zu § 35 FHG, die dem Regierungsrat Kompetenzen für neue Ausgaben Regierungsrat hält an seinem Streichungsantrag fest und verweist auf die Begründungen in Ziff. 4.4. Seite 4/11 3255.1 - 16622 Antrag zu § 35 Abs. 2 Bst. g (neu): Die neue Formulierung von § 35 Abs. 2 wird
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3255.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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19. Oktober 2021 aufgrund eines Aussprachepapiers der Finanzdirektion wie folgt Stellung genommen: Seite 2/9 3255.3 - 16687 3. Abklärungsaufträge zu § 29: Notkredit 3.1. Die Stawiko ist nicht damit einverstanden Tausch oder Veräusse- rung von Grundstücken des Finanzvermögens über 500 000 Franken. 3255.3 - 16687 Seite 3/9 Die Forderungen Nrn. 3.1 bis 3.3 führen zu folgenden Formulierungsvorschlägen (Ergänzungen oder Gelöscht. 3 Die Exekutive legt der Legislative unverzüglich einen Bericht zur Kenntnisnahme vor. Seite 4/9 3255.3 - 16687 Damit könnte er zur Abwehr einer schweren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
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3306.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr
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Vorteile auf, wird auch grossmehrheitlich unterstützt und soll nun im Richtplan festgesetzt werden. Seite 2/7 3306.3 - 16823 Die ausführliche Ausgangslage für die vorliegende Richtplananpassung ist im Bericht werden (vgl. Legende mit Massstab im Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 21. September 2021, Seite 4). Zu den Umzonungen: Rund 3600 Quadratmeter Landwirtschaftsland wird zu Bauzone. Rund 700 Quadratmeter Siedlungsbegrenzungslinie und innerhalb des Bebauungsplanperimeters zu realisieren. 3306.3 - 16823 Seite 3/7 In der Kommission setzte sich die Haltung durch, dass abgewägt werden müsse zwischen der Land
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1635.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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e 6. Einschätzung der Zuger Gemeinden 7. Schlussfolgerungen und Beurteilung der Motion 8. Antrag Seite 2/10 1635.2 - 13025 1. In Kürze Ausreichende Möglichkeiten zur Bekämpfung von unrechtmässigem Soz verhältnismässig. Dies entspricht auch der Auffassung der kantonalen Sozialkom- mission. 1635.2 - 13025 Seite 3/10 2. Ausgangslage a) Sozialhilfe im Kanton Zug Gemäss Sozialhilfestatistik des Kantons Zug sind erforder- lichen Unterlagen einzureichen (Abs. 1). Zudem haben sie erhebliche Veränderungen in ihren Seite 4/10 1635.2 - 13025 Verhältnissen unverzüglich zu melden (Abs. 2). Die Sozialbehörden sind berechtigt
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2248.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrats
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e und zu den Schwierigkeiten bezüglich Französisch nachgegangen werden. Der Regierungsrat behält Seite 2/10 2248.2/2284.2 - 14489 sich vor, sich einer regionalen Evaluation anzuschliessen, sofern diese Kantone unverbindl i- 1 http://edudoc.ch/record/30008/files/Sprachen_d.pdf 2248.2/2284.2 - 14489 Seite 3/10 che gemeinsame Zielsetzung im Bereich des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule dar Befragung der Lehrpersonen, Schulkinder und Eltern bezüglich ihrer sub- jektiven Wahrnehmungen; Seite 4/10 2248.2/2284.2 - 14489 b. eine umfassende wissenschaftliche Evaluation durch ein entsprechendes
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2228.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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WALCHWIL 1. Ausgangslage Seite 1 2. Eintretensdebatte Seite 2 3. Detailberatung Seite 2 II. KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ANPASSUNG DES KANTONALEN RICHTPLANES (Bahnverkehr, Walchwil) Seite 3 III. POSTULAT DER DER KANTONSRÄTE PHILIP C. BRUNNER, MARTIN STUBER Seite 3 UND ZARI DZAFERI BETREFFEND AUSBAU GLEIS 1 SÜD IM BAHNHOF ZUG IV. ANTRAG Seite 4 I. FESTSETZUNG DER DOPPELSPURINSEL WALCHWIL 1. Ausgangslage In der aus- führlich begründet. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir auf den ausführlichen Be- Seite 2/4 2228.3 - 14304 richt des Regierungsrates. Bei der Beratung der Vorlage legten Vertreter der B
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2293.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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souverä- ne Volk übt seine Souveränitätsrechte teils selbst aus, teils überträgt es deren Ausübung se i- Seite 2/10 2293.2 - 15105 nen Vertreterinnen und Vertretern (§ 30 KV). Dem souveränen Volk kommt letztlich ) des Parlaments gegenüber der Exekutive umgekehrt kein entsprechendes Gegenstück. 2293.2 - 15105 Seite 3/10 3. Stellung des Kantonsrats Der Kantonsrat übt die gesetzgebende und aufsehende Gewalt aus (§ berücksichtigen (§ 50 Abs. 1 GO KR). Die Kommissionen dürfen in 1 Vgl. dazu nachfolgend Ziff. 4.4. Seite 4/10 2293.2 - 15105 sämtliche Akten des Beratungsgegenstands Einsicht nehmen. Alle kantonalen Stellen