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2553.3 - Bericht und Antrag der Kommission
70 Jahre. Auf der einen Seite wurde argumentiert, dass ein aktuelles Fachwissen vorhanden sein muss, das aber in der Regel mit der Pensionierung aufhöre. Auf der anderen Seite wurde die Altersgrenze von i- cherung Zug Einsitz nehmen. Es gibt einen Nachvollzug der heutigen Praxis: Das Amt für Fe u- Seite 2/7 2553.3 - 15082 erschutz wird in die Gebäudeversicherung Zug integriert. Dies bewirkt auch Fre Nachvollzug der heutigen Praxis: Der Leiter der Gebäudeversicherung Zug ist auch Leiter 2553.3 - 15082 Seite 3/7 des Amtes für Feuerschutz. Es gibt eine starke Abhängigkeit zwischen der Versicherungstäti g-
2737.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
diesen Antrag mit 9 zu 4 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt. Seite 6/9 2737.3 - 15468 Ebenfalls mit dem Argument der Rechtssicherheit wurde seitens der Kommission der Antrag gestellt, in § 32 Abs. 3 die Worte 2017 (Vorlage Nr. 2737.1 - 15427) wiedergegeben, so dass grundsätzlich darauf verwiesen werden kann. Seite 2/9 2737.3 - 15468 2. Eintretensdebatte Nach einer allgemeinen Einführung durch die Baudirektion und kunftseinschränkung gegenüber Privaten könnten als Sparbeitrag rund fünf bis zehn Stellen- 2737.3 - 15468 Seite 3/9 prozente eingespart werden, was rund 15'000 Franken (ausgehend von den durchschnittlichen Lohnkosten
2717.2 - Antwort des Regierungsrats
hätte auf der einen Seite zur Fol- ge, dass diese Gesellschaften über eine gewisse Zeit hinweg (ca. fünf Jahre) keine oder wenig Steuern bezahlen würden, und auf der anderen Seite die Belastung des NFA en der Steuerverwaltung, die laufend in engem Kontakt mit vielen steuerstarken Zuger Unternehmen Seite 2/7 2717.2 - 15436 steht, drohen kurzfristig keine USR III-bedingten Wegzüge grosser Unternehmen. November 2016 vom Volk abgelehnt und der Revisionsprozess der ZFA-Reform 2018 des- 2717.2 - 15436 Seite 3/7 halb unterbrochen und sistiert. Im Moment und unabhängig vom Ausgang einer neuen Unte r- nehm
1662.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
die Jahre 2009 - 2011, womit sich der Plafonds auf neu 978.10 Personaleinheiten (PE) erhöhen würde. Seite 2/6 1708.3/1662.3 - 12822 Diese Vorlage wurde vom Kantonsrat am 28. August 2008 direkt an die Stawiko (exakt 30.45 PE) wird neuen Aufwand auslösen. Zu den Berechnungen der finanziellen Auswirkungen auf Seite 20 der regierungsrätlichen Vorlage (Nr. 1708.1 - 12800) ist Folgendes zu bemerken: - pro Stelle und Jahre – innerhalb der strategischen Vorgabe liegen. Zusätzlich beantragt der Regierungsrat gemäss Seite 17 seines Berichtes vier Personaleinhei- ten für die Betreuung von Auszubildenden. Diese neuen Stellen
1590.07 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
der öffentlich zugänglichen, geschlossenen Be- triebsräume den Nichtrauchenden vorbehalten sind. Seite 2/10 1590.7 - 12817 Dem in der Petition von Xaver Vonesch, Steinhausen, geäusserten Anliegen, in gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Lüftung kann das Rauchen gestattet werden." 1590.7 - 12817 Seite 3/10 Nach Sinn und Zweck dieser Bestimmung soll niemand unfreiwillig innerhalb eines öffentlich z . Somit dürfte aus Sicht des Gesundheitsgesetzes in einem Büro der kantonalen Verwaltung, in dem Seite 4/10 1590.7 - 12817 keine Kundinnen und Kunden empfangen werden, geraucht werden. Da der Regierungsrat
1708.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
die Jahre 2009 - 2011, womit sich der Plafonds auf neu 978.10 Personaleinheiten (PE) erhöhen würde. Seite 2/6 1708.3/1662.3 - 12822 Diese Vorlage wurde vom Kantonsrat am 28. August 2008 direkt an die Stawiko (exakt 30.45 PE) wird neuen Aufwand auslösen. Zu den Berechnungen der finanziellen Auswirkungen auf Seite 20 der regierungsrätlichen Vorlage (Nr. 1708.1 - 12800) ist Folgendes zu bemerken: - pro Stelle und Jahre – innerhalb der strategischen Vorgabe liegen. Zusätzlich beantragt der Regierungsrat gemäss Seite 17 seines Berichtes vier Personaleinhei- ten für die Betreuung von Auszubildenden. Diese neuen Stellen
1637.2 - Antwort des Regierungsrates
Gegenstand der KVG- Pflegebettenplanung und werden deshalb nicht in der Pflegeheimliste aufgeführt. Seite 2/9 1637.2 - 12717 Die Pflegeheimliste des Kanton Zug basiert auf einer Bedarfsanalyse von Prof. François Pflegebet- tenbedarf im Zeitraum von 2015 bis 2030 von 1'200 auf rund 2'000 Pflegebetten anwachsen Seite 3/9 1637.2 - 12717 wird. Angesichts der Zeitspanne, die es zur Realisierung eines neuen Alters- bzw , ZIGA) sowie den Spitex Verband Kanton Zug (SKZG) eingeladen, zu den vorgeschlagenen Massnahmen Seite 4/9 1637.2 - 12717 Stellung zu nehmen. Darauf wird soweit erforderlich im Rahmen der nachfolgenden
2397.2 - Antwort des Regierungsrats
dabei ent- stehenden Einnahmeausfälle sollen über finanzielle Ausgleiche zwischen Bund und Kanton Seite 2/10 2397.2 - 14838 stattfinden. Insofern ist der ressourcenstarke Kanton Zug doppelt gefordert, um http://www.efd.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00571/00751/index.html?lang=de 2397.2 - 14838 Seite 3/10 Bund und den Kantonen bestellt werden sollte. Da in der Vernehmlassung viele Vorbehalte a n- teilung_090508_dt.pdf 6 http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093738 Seite 4/10 2397.2 - 14838 Zuständig für die Beurteilung steuerlicher Fragen und somit die Ausstellung von
2406.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Qualität der Ausbildungen sichergestellt werden. Alle Kantone haben sich der Vereinbarung angeschlossen. Seite 2/10 2406.1 - 14705 Neuer Regelungsbedarf Seit der letzten Änderung der Diplomanerkennungsvereinbarung en, die weder ein Hochschul- noch eine Fachhochschulstudium voraussetzen, ist Sa- 2406.1 - 14705 Seite 3/10 che der Kantone und wird – wie zuvor erwähnt – durch die Diplomanerkennungsvereinbarung geregelt ungsgebühren sowie für ein elektronisches Abrufverfahren für Personendaten g e- schaffen werden. Seite 4/10 2406.1 - 14705 3.2. Anpassung des Vereinbarungszwecks und der Anerkennungsreglemente (Art. 1
2406.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
1995 beigetreten. Seit ihrem Inkrafttreten wurde die Vereinbarung im Jahr 2005 einmal revi- diert. Seite 2/9 2406.3 - 14788 2.1. Gründe für die Revision Die aktuelle Revision wird insbesondere damit begründet Beschwerde an das Bundesgericht gegen Entscheide der Rekurskommission erha l- ten. 2406.3 - 14788 Seite 3/9 - Anpassungen bei den Gebührenrahmen (Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3) Bisher betrug der Gebührenrahmen Internet auf einfache Art und Weise über im Kanton Zug tätige Gesundheitsfachpersonen informieren. Seite 4/9 2406.3 - 14788 Über www.nareg.ch können Interessierte in Zukunft selbständig tätige Gesundhei

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