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2472.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Sachlage h a- ben es Mitarbeitende in den Sozialdiensten heutzutage bekanntlich mit sehr komplexen Seite 2/10 2472.2 - 15565 Themen und Sachverhalten zu tun. Je nach Stelle und Funktion ist Fachwissen auf 2003 an Hand genommenen ersten Teilrevision des Sozialhilfegesetzes darin bestand, 2472.2 - 15565 Seite 3/10 die Professionalisierung der Sozialhilfe auf allen Ebenen auszubauen. Die Professionalisierung Sozialhilfeempfängeri n- nen und -empfängern, so sind die finanziellen Konsequenzen fast unabsehbar. Seite 4/10 2472.2 - 15565 Ein zweiter wichtiger Aspekt, mit dem der Regierungsrat argumentierte, ist die
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2475.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
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beiden Behörden vergleichbar ist, ist es folgerichtig, auch diese Motion nicht erheblich zu erklären. Seite 2/10 2475.2 - 15081 2. Zweck der Motion und zu untersuchende Fragen Gestützt auf die vertieft zu prüfenden Antrages der Staatsanwaltschaft zu entscheiden (Art. 226 Abs. 1 StPO). Aus der Bunde s- 2475.2 - 15081 Seite 3/10 verfassung ergeben sich zudem wesentliche Grundsätze des Handelns der Rechtspfl ege, z.B. die und des Verwaltungsgerichts sowie über die vom Regierungsrat jährlich abzulegende Staatsrechnung; Seite 4/10 2475.2 - 15081 Bst. h) die Beschlussfassung über die Budgets und Nachtragskredite sowie die
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2476.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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3. Mai 2012 teilweise erheblich erklärt. Die Anliegen des Motionärs werden mit der Revisionsvor- Seite 2/10 2476.3 - 15052 lage erfüllt, weshalb die vorberatende Kommission dem Kantonsrat beantragt, die und Glauben bzw. das Rechtsmissbrauchsverbot sowie die Rahmenbedingungen des ei d- 2476.3 - 15052 Seite 3/10 genössischen Raumplanungsrechts sowie die Bau- und Planungsgesetzgebung des Kantons. Diese Erlasse den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB; BGS 211.1) - Vorlagen Nr. 2476.1- 14867 - einzutreten. Seite 4/10 2476.3 - 15052 4. Detailberatung § 88 Landanlagen, Seebauten - Art. 659 Abs. 2: Paragraf 88 stellt
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2840.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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die SODK schon damals betont, dass die Vergleichbarkeit der kantonalen Unterstützungsleistungen im Seite 2/8 2840.2 - 15973 Asyl- und Flüchtlingsbereich aufgrund der föderalen Strukturen begrenzt ist. Z Erstellung des Berichts an sich; vgl. Tino Jorio, a.a.O., Rz. 644 f. und 691 ff.). 2840.2 - 15973 Seite 3/8 Beim parlamentarischen Vorstoss der FDP-Fraktion mit dem Titel «Motion der FDP-Fraktion betreffend Diese Aussage bezieht sich auf die Schweiz und bezüglich Krankenkassenprämie nicht auf den Kanton Zug Seite 4/8 2840.2 - 15973 zialhilfe für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung sowie
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2790.2 - Antwort des Regierungsrats
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Sozialhilfequoten Auskunft über den prozentualen Anteil in Be- zug auf die nachgefragten Gruppen. Seite 2/9 2790.2 - 15757 Zur Frage 1 Wie hat sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger in den letzten 10 Jahren Sozialhilfeleistungen bezogen ha- ben, im Verhältnis zur ausländischen Wohnbevölkerung. 2790.2 - 15757 Seite 3/9 Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich und ist Hauptgrund für die e nur bedingt aussagekräftig. Eine bessere D a- tengrundlage ist aktuell jedoch nicht verfügbar. Seite 4/9 2790.2 - 15757 Jahr Nationalität Sozialhilfe- beziehende Prozentualer Anteil im Verhältnis zum
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2818.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wässer und des Gewässergebührentarifs im Zusammenhang mit der Neukonzessionierung des Etzelwerks vor. Seite 2/10 2818.1 - 15661 2. Vorbemerkungen Der Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und betref- fend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 2818.1 - 15661 Seite 3/10 17. August 1911 (BGS 211.1, nachfolgend: EG ZGB) festgelegt. Seit Erlass des Verwaltungsgebü vorgesehen. Auf die doppelte Erwähnung kann verzichtet und Ziffer 38 quater ersatzlos gestrichen werden. Seite 4/10 2818.1 - 15661 § 5 E. Amtshandlungen der Gemeinde- und Bürgerräte Ziffer 43 Ziffer 43 sah bis
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2818.3a - Beilage Synopse
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vorgelegten Protokollauszü- gen, Abschriften und Photokopien: 15 bis drei Seiten, danach zusätzlich 2 pro Seite 71. Aufgehoben. 81. Verlängerung eines Heimatausweises: 7 81. Aufgehoben. § 9 J. Öffentliche Beurkundungen
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2818.4a - Beilage Synopse
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vorgelegten Protokollauszügen, Ab- schriften und Photokopien: 15 bis drei Seiten, danach zusätzlich 2 pro Seite 71. Aufgehoben. 81. Verlängerung eines Heimatausweises: 7 81. Aufgehoben. § 9 J. Öffentliche Beurkundungen
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2858.2 - Antwort des Regierungsrats
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30. November 2006 (BGS 512.1). 12 Gesetz über den Feuerschutz vom 15. Dezember 1994 (BGS 722.21). Seite 2/10 2 858.2 - 15883 Gesundheitsgesetz, 13 das Planungs- und Baugesetz 14 oder das Einführungsgesetz rechtsgrundlagen-fuer-die-weiterentwicklung-der-armee-umsetzung-des-armeeberichtes-2010». 2858.2 - 15883 Seite 3/10 Beantwortung der Fragen Zur Frage 1 Akzeptiert die Zuger Regierung überhaupt die erwähnte Üb einigen Wochen zur Katastrophenhilfe einsetzen; 20 Siehe dazu den Hinweis oben in Fussnote Nr. 19. Seite 4/10 2 858.2 - 15883 • nach 48 Stunden Vorbereitungszeit den zivilen Behörden rund 800 Armeeangehörige
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2904.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Stawiko-Bericht Nr. 2904.4 - 16016 (Quelle: KPMG Schweiz, Swiss Tax Report 2018) 2904.4 - 16016 Seite 7/8 Seite 8/8 2904.4 - 16016 ihren Bedürfnissen autonom um und gelten den Ge meinden all- fällige geringere Steuereinnahmen ab. Seite 2/8 2904.4 - 16016 Mit dem STAF steigt der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von heute 17 2020 jährliche Mehreinnahmen von rund 52,5 Millionen Franken zur Folge. Der Regierungsrat macht auf Seite 26 seines Be- richts darauf aufmerksam, dass die verschiedenen finanziellen Auswirkungen nur mit erhebl