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2908.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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interdiszip- linäre Forschung. Im August 2017 erfolgte der Spatenstich und im Januar 2020 wird das OYM Seite 2/10 2908.1 - 15902 eröffnet. Das Investitionsvolumen beträgt rund 100 Mio. Franken und wird voll Projektpartner im Gymnasialbereich 46 % der Aktien und der EVZ 2 % der Aktien übernimmt. 2908.1 - 15902 Seite 3/10 3. Betrieb und Angebote im OYM-College 3.1. Ausbildungsangebote berufliche Grundbildung und Gymnasium kann und will lernen und wird dabei bestmöglich unterstützt , um ihre bzw. seine Ziele zu erreichen. Seite 4/10 2908.1 - 15902 - Lernende werden von «Konsumenteninnen und Konsumenten» zu «Produzentinnen und
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2885.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Auswirkungen auf die Gemeinden 9 6.3. Anpassungen von Leistungsaufträgen 9 7. Zeitplan 10 8. Antrag 10 Seite 2/10 2885.1 - 15818 A In Kürze Das unter Denkmalschutz stehende Theilerhaus an der Hofstrasse steht ermöglicht die Inbetriebnahme des renovierten und umgebauten Ge- bäudes per Mitte 2022. 2885.1 - 15818 Seite 3/10 B Der ausführliche Bericht 1. Ausgangslage Das Areal an der Hofstrasse 13 und 15 in Zug samt entschie- den. Einzig das Atelier63 wird nach der Sanierung der Shedhalle an der Hofstrasse keinen Seite 4/10 2885.1 - 15818 Platz mehr finden. Für die Weiterführung des Atelier63 wird man deshalb ein adäquates
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2880.4 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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besseren Verständnis des komplexen Konstrukts der KESB vorab einige all- gemeine Ausführungen gemacht. Seite 2/9 2880.4 - 15829 1.1. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als Teil des Amtes für Kin- jedoch nicht, wie im konkreten Einzelfall entschieden wird («innerer Geschäftsgang»): 2880.4 - 15829 Seite 3/9 «Innerer Geschäftsgang» Das «Wie» eines Entscheids steht allein der KESB zu. Die KESB ist in ihrer Aufsicht Administratives (Äusserer Geschäftsgang) Fachliches (Innerer Geschäftsgang) Aufsicht Aufsicht Seite 4/9 2880.4 - 15829 1.4. Umfang der Oberaufsicht über den «äusseren Geschäftsgang» Entgegen den Au
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2198.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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Begründung findet sich im Bericht und Antrag des Regierungsrats auf Seite 41. Beschluss: Die Kommission lehnt den Antrag mit 10:1 Stimmen ab. Seite 8/9 2198.3 - 14277 § 65 Bildungsrat Antrag zu § 65 Abs. 1: In er- reicht werden. Die beiden Vertreter der SPKZ gingen auf jene Punkte nicht ein, welche die Re- Seite 2/9 2198.3 - 14277 gierung bereits aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens in ihrem Sinne geändert betroffenen und involvierten Gremien in einer Vernehmlassung dazu äussern können. 2198.3 - 14277 Seite 3/9 3. Eintretensdebatte Für alle votierenden Kommissionsmitglieder war das Eintreten auf die Vorlage
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2121.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gleichen Voraussetzungen Seite 4/10 2121.2 - 14278 haben die Behörden der Zivil- und Strafrechtspflege Anspruch auf die Herausgabe von Akten und die Erteilung von Auskünften seitens der übrigen Behörden des Handlungsoptionen zur Verbesserung des Informationsflusses 8 6. Beurteilung des Postulats 9 7. Antrag 9 Seite 2/10 2121.2 - 14278 1. In Kürze Regierungsrat will Informationsaustausch unter den Behörden verbessern Berichts finden sich die entsprechend konkretisierten und ergänzten Handlungsopti onen. 2121.2 - 14278 Seite 3/10 3. Gesetzliche Grundlagen zum Informationsfluss unter den Behörden 3.1. Datenschutz Nach Art
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2215.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verwaltungsnutzung der Liegenschaft an der Artherstrasse 25 in Zug. Der Bericht ist wie folgt gegliedert: Seite A. IN KÜRZE 2 B. DER AUSFÜHRLICHE BERICHT 3 1. Ausgangslage 3 2. Belegungskonzept Verwaltungsgebäude Ressourcen für Hauswartung und Reinigung 8 10. Auswirkung auf die Jahresrechnung 8 11. Antrag 9 Seite 2/9 2215.1 - 14233 A. IN KÜRZE Die Kantonsverwaltung braucht dringend Büroraum, um das Wachstum bis schaftliche ist. Denn sie spart dem Kanton für die Übergangszeit rund 1,6 Mio. Franken. 2215.1 - 14233 Seite 3/9 Durch den Wegzug des Tiefbauamtes werden im Verwaltungszentrum 1 an der Aabachstrasse auf einen
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2186.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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mehrheitlichen Zustimmung zur Vorlage 2186.2 wurde der Vorlage 2186.3 mit 7:0 Stimmen zugestimmt. Seite 2/10 2186.4 - 14223 2. Ausgangslage Seit dem 1. September 2010 ist das Konkordat über Massnahmen gegen Verhinderung, dass Polizeibeamte eine Festnahme vornehmen können) erfasst werden. 2186.4 - 14223 Seite 3/10 ▪ Rayonverbote Diese sollen künftig, analog zur Dauer von Stadionsverboten, für eine Dauer von gen zu den einzelnen Massnahmen wird auf den Bericht und An- trag des Regierungsrates verwiesen. Seite 4/10 2186.4 - 14223 3. Stellungnahme der Konkordatskommission im Vernehmlassungsverfahren Im Rahmen
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2213.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Beträge in der Tabelle auf Seite 9 des Berichts verteilt wurde. Während der Landerwerb mit einem Betrag von Fr. 540'000.-- auf Seite 8 zu Buche steht, geht die Tabelle auf Seite 9 von einem Betrag von Fr der folgenden Seite übereinstimmten. Das Total stimme zwar, aber die einzelnen Beträge korrespondierten nicht. Die Baudirektion erläuterte, dass die Posi- tion für Unvorhergesehenes auf Seite 8 des Berichts Zahlen gerundet worden. Dasselbe gilt für die Honorare. Aus dem Betrag auf Seite 8 von Fr. 370'000.-- wird in der Tabelle auf Seite 9 inkl. 8 % für Unvorhergesehenes Fr. 400'000.--. Wenn es mehr Aufwand gibt
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2143.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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- beit. In den letzten Jahren hat der Kantonsrat folgende Beiträge gesprochen (in Mio. Franken): Seite 2/10 2143.1 - 14058 Jahr Höhe des Ertrags- überschusses Beiträge aus Ertragsüberschuss Beiträge aus dazu gebracht werden, Gewalt gegen Frauen nicht mehr als Familienangelegenheit zu be- 2143.1 - 14058 Seite 3/10 trachten. Dies vor allem bei der Mitgiftgewalt, bei der Männer ihren Frauen Gewalt antun um mehr leisten ihren Beitrag in Form von Naturalleistungen und einem ihren Verhältnissen angepassten Beitrag. Seite 4/10 2143.1 - 14058 Die Stiftung St. Martin wurde 1992 vom Baarer Unternehmer Alfred Müller gegründet
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2123.1a - Beilage
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sstrafgesetz übernommen (§ 4 ÜStG). Es kann auf die Kommentierung von § 4 ÜStG verwiesen werden. Seite 2/10 abgesehen werden. Absatz 2: Der Inhalt dieser Bestimmung ist bereits im Strafgesetzbuch enthalten ausge- bildet ist – zu Schaden kommen. Schliesslich dürfte der Nachweis schwierig, wenn nicht gar un- Seite 3/10 wird mit Busse bestraft. möglich zu erbringen sein, der Drittperson wäre die Hilfeleistung zumutbar Bundesrecht zur Anwendung gelangt. Somit kann § 14 PStG aufgehoben werden. 1 vom 1. Juli 1993 (BGS 432.1) Seite 4/10 § 15 Verbrecherwerkzeug 1 Wer Waffen, Werkzeuge und Geräte, von denen er weiss oder annehmen