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2002.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
esetz e) Zuwendungen an politische Parteien f) Meldepflicht der Arbeitgebenden für Quellensteuer Seite 2/8 2002.5 - 13755 g) BG über steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern (d.h. Anpassung Fremd- und Antrag vom Dezember 21. Dezember 2010 gestützt hatte, wesentlich zu tief waren. 2002.5 - 13755 Seite 3/8 und wächst bis ins Jahr 2020 auf rund 13 Mio. Franken an. Die BAK geht in ihrer Prognose von einer Zuwan- derung auf. Dies könne sich einerseits preistreibend auswirken, erhöhe aber auf der anderen Seite auch das Steuersubstrat und schaffe Arbeitsplätze. Im Übrigen gehe die BAK Basel – ge- stützt auf
2024.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Rahmenkredites weitere Mittel von 15,0 Mio. Fran- ken freizugeben. Die Vorlage ist wie folgt gegliedert: Seite I. In Kürze 1 II. Projektbegründung 2 III. Projektbeschrieb 3 IV. Landerwerb 5 V. Umwelt 6 VI. Kosten Brücke über diesen Kreisel notwendig. Die Erstellungskosten belaufen sich auf 15,0 Mio. Franken. Seite 2/8 2024.1 - 13704 Projektbeschrieb Am 1. Juni 2006 genehmigte der Kantonsrat das Generelle Projekt die neue Umfahrungsstrasse und die sternförmig auf das Zentrum von Cham zulaufenden 2024.1 - 13704 Seite 3/8 Sammelstrassen konzentriert worden. Das Chamer Stimmvolk hat an der Konsultativabstim- mung vom
1729.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Regierungsrat erstattet Ihnen nachfolgend Bericht und Antrag und gliedert den Bericht wie folgt: Seite 2/9 1729.2 - 13252 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Situation im Kanton Zug 2.1 Gesetzliche Grundlagen gestalten und die erbrachten Leistun- gen und Lernfortschritte kriterienorientiert zu beurteilen. Seite 3/9 1729.2 - 13252 Gesamtbeurteilung im Gespräch Diese Beurteilung orientiert sich - im Gegensatz und die daraus resultierenden Fehlentwicklungen gerade zu Beginn der Schulkarriere zu vermeiden. Seite 4/9 1729.2 - 13252 2. Situation im Kanton Zug 2.1 Gesetzliche Grundlagen Gemäss Schulgesetz (§ 17)
1727.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
politische Lösungen von gesellschaftspolitischen Fragen vorbereitet und fachkundig unterstützt werden. Seite 2/8 1727.2- 13196 Die Fachstelle stehe der Verwaltung, den Gemeinden, interessierten Institutionen neuen Fachstelle für diesen Zweck erachtet der Regierungsrat als unverhältnismässig. 1727.2- 13196 Seite 3/8 Die Motion betreffend Fachstelle für Gesellschaftsfragen verlangt die Einrichtung einer Fach- Gemeinwesen eine Vielzahl von unterschiedlichen Kombinationen dieser Aufgabenfelder festzustellen ist. Seite 4/8 1727.2- 13196 Die globalisierte Welt, der Zuwachs an Komplexität in vielen Aufgabenfeldern, aber
1848.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
eingeleitet, welche die Nachhaltigkeit einer Aktienkapitalerhöhung weit- möglichst sicherstellen sollen. Seite 2/9 1848.1 - 13153 Kompetenzdelegation an den Regierungsrat Die Krankenversicherer fordern vor Bu Zuger Kantonsspital AG verzeichnete in den vergangenen Jahren folgen- de Umsätze: 1848.1 - 13153 Seite 3/9 2000 Fr. 65'342'269.- 2001 Fr. 68'103'556 .- 2002 Fr. 73'244'656 .- 2003 Fr. 76'720'036 .- 2004 rektion und auch mit den Spitalverantwortlichen bereits mehrfach erörtert. Sämtliche Beteiligten Seite 4/9 1848.1 - 13153 sprachen sich für eine Kapitalerhöhung aus. Die Möglichkeit, im Rahmen des Neubaus
1833.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
finanzieller Anreiz für die Mütter, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen bzw. eine solche zu behalten. Seite 2/8 1833.3 - 15514 Prüfung möglicher Bedarfsleistungen Der Regierungsrat hat verschiedene Modelle schaftsbeiträge vom 1. September 1988 (BGS 826.25) wurde geschaffen, um es finanzschwa- 1833.3 - 15514 Seite 3/8 chen Frauen zu ermöglichen, ihr Kind während des ersten Jahres nach der Geburt vollumfäng- lich ihm die Ergebnisse des Prüfungsauftrages ohne weitere Abklärungen und Berechnungen zu unterbreiten. Seite 4/8 1833.3 - 15514 4.2. Zentrale Ergebnisse des Prüfungsauftrages 4.2.1. Bericht «Familienbeiträge
1918.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
itglieder 2 2. Eintreten 3 3. Detailberatung 3 4. Schlussabstimmung 9 5. Antrag der Kommission 9 Seite 2/9 1918.3 - 13541 1. Anliegen und Fragen der Kommissionsmitglieder Verschiedene Kommissionsmitglieder werden. Die Bemessung der Gebühren im Einzelfall erfolge jedoch gestützt auf die Be- 1918.3 - 13541 Seite 3/9 stimmungen im GebG. Ein anderes Kommissionsmitglied bemängelte, dass der Verzugszins- satz gemäss Kantonsrat folgende Fassung: 1 Verwaltungsgebühren sind als Entgelte für Amtshandlungen zu entrichten. Seite 4/9 1918.3 - 13541 § 2 Abs. 2 Die Bestimmung ist aktiver zu formulieren. Beschluss: Die Kommission
1950.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ein Ausbau in zwei Etappen, den es hauptsächlich mit privaten Mitteln, ergänzt durch ein Darlehen Seite 2/9 1950.1 - 13460 des Kantons Zug, zu finanzieren gilt. Im Gegenzug verpflichtet sich die International erhebliche Kosten von rund 50 Mio. Franken zur Folge haben könne, leisten könnte. 1950.1 - 13460 Seite 3/9 Aufgrund dieser Anfrage trafen sich im Juni 2008 eine Vertretung der Direktion erneut mit den Jahre. Der Grossteil der Familien zieht dann, dem Auftrag des jeweiligen Auftraggebers entsprechend, Seite 4/9 1950.1 - 13460 in ein anderes Land weiter. Nach dem Abschluss der Highschool studieren über 90
1916.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wählen. Diese Kundengruppe stellt ein grosses Potenzial für die Ausbildung zum Agrotechniker dar. Mit Seite 2/8 1916.1 - 13358 einer höheren Berufsbildung steigen die Verdienstmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt Fachschulen. Er führt bereits zwei solcher Fachschulen am KBZ und GIBZ mit grossem Erfolg 1916.1 - 13358 Seite 3/8 Dreijährige Grundbildung Fachhochschule Berufsmaturitäts- schule Zweijährige Grundbildung Eidg folgt in die Systematik ein: 1 Art. 63 Abs. 1 Bundesverfassung (BV); SR 101 2 SR 412.10 3 SR 412.101 Seite 4/8 1916.1 - 13358 Zum aktuellen Zeitpunkt werden die folgenden Ausbildungen aus dem Bereich Land
1929.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Regierungsrat nimmt zum Motionsanliegen nachfolgend Stellung und gliedert seine Motionsantwort wie folgt: Seite 2/9 1929.2 - 13788 I. In Kürze …………………………………………………………………………………………….. 2 II. Das Motionsanliegen …… lehnt deshalb das Verordnungsveto als rechtlich unzulässig und politisch unnötig ab. 1929.2 - 13788 Seite 3/9 II. Das Motionsanliegen Die Motionäre stellen die verfassungsrechtliche Kompetenz des Regierungsrats Gesellschaft für Parlamentsfragen, Nr. 2, August 2010, erschie- nen ist. 2 Parlamentsgesetz (SR 171.10) Seite 4/9 1929.2 - 13788 3.2 Kantone 3.2.1 Übersicht Aktuell verfügt nur das Parlament des Kantons Solothurn

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