Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

7404 Inhalte gefunden
3102.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
den Kantonen, For- schungsbericht 3/20, 2020; Hrsg: Bundesamt für Sozialversicherungen, Seite 9. 3102.2 - 16594 Seite 3/8 Einerseits handelt es sich dabei um Leistungen, die an das biologische Alter gebunden davon aus, dass die Gemeinden weiterhin die Grund- verantwortung für die Alterspolitik tragen werden. Seite 2/8 3102.2 - 16594 2. Einführung Unter «Alterspolitik» werden generell Massnahmen des Bundes, der en oder Altersbeauftragte. An- dere Gemeinden verfügen nicht über eine spezifische Anlaufstelle. Seite 4/8 3102.2 - 16594 Massnahmen der Gemeinden Im Bereich der Langzeitpflege besteht zwischen den Gemeinden
3065.2a - Beilage RRB
100% Total 0 8 0% 100% 7 34 17.1% 81.9% Seite 6/7 Amtsleitungen Ende 201 8 40 35 30 25 20 — 15 • Frauen • Männer • Frauen • Männer 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Seite 7/7 Massnahme G: «Engagement Lohngleichheit» @zg.ch) Regierungsrat des Kantons Zug j Stephan Sci!Ileiss Tobias Moser Landammann Landschreiber Seite 2/7 A. Mit Beschluss vom 9. April 2013 entschied der Regierungsrat, für Fragen der Gleich stellung Ziel der Erhöhung der Anzahl der männlichen Studierenden an der PH Zug wurde knapp nicht erreicht. Seite 3/7 Massnahme B: Berufliche Integration gut ausgebildeter Frauen im Familiennachzug (VD Lead, Fachstelle
3161.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
mit der ersten Lesung an der Kantonsratssitzung vom 26. November 2020. Sollte der Kantonsrat die Seite 2/8 3161.3 - 16445 Direktüberweisung rückgängig machen, würde die Stawiko den vorliegenden Bericht lasse, Versicherungsleistungen oder andere Entschädigungen oder Erleichterungen. Zudem 3161.3 - 16445 Seite 3/8 haben sie aussagekräftige Unterlagen beizubringen wie Jahresabschlüsse, Finanz- oder Busi- nesspläne Stawiko erwartet, dass diesbezüglich vor der zweiten Lesung mehr Klarheit geschaffen werden kann. Seite 4/8 3161.3 - 16445 3.4. Gewährung von Darlehen und nicht rückzahlbaren Beiträgen Die Stawiko fragte
3207.2 - Antwort des Regierungsrats
hochste- henden und wertschöpfungsintensiven Individualtourismus sowie auf professionelles Marketing. Seite 2/9 3207.2 - 16663 Die Strategie wurde dem Regierungsrat im Vorfeld vorgestellt und wird von diesem tent/1d406b43514a8f531133cf0c8643bc08ec0f5886/Strategie%20Zug%20Tourismus_GV2021.pdf 3207.2 - 16663 Seite 3/9 3. a) Wie hoch waren die Logiernächte im Kanton Zug in den Jahren 2017–2019 im Detail? Die Zahlen 5’379 5’483 1‘861 Österreich 6’248 5’455 5’015 4’394 1‘925 Spanien 3‘537 3’943 4’022 3’438 1‘168 Seite 4/9 3207.2 - 16663 Logiernächte nach Gemeinden im Kanton Zug 2016–2020 Gemeinde 2016 2017 2018 +/-
2774.2 - Antwort des Regierungsrats
zweite Zeichnung von 1 Mio. Franken wird erst ab 2018 basierend auf dem Gewinn 2017 festgelegt werden. Seite 2/9 2774.2 -15559 3. a) Wer war für den Kauf der Wertpapiere verantwortlich? Verantwortlich für den der Schweiz oder in Luxemburg hat und die Handelswäh- rung Schweizer Franken ist. 2774 .2 - 15559 Seite 3/9 4. Wie stellt und vor allem stellte der Regierungsrat in der Vergangenheit sicher, dass der G Gemäss § 2 Abs. 2 gilt diese Verordnung auch für die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Seite 4/9 2774.2 -15559 Hier besteht für die GVZG insofern ein Widerspruch, als einerseits der Geltungsbereich
2818.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2018
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1602) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2018; Vorlage Nr. 2818.6 (Laufnummer 15837) Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs­ und Zivilsachen
2845.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Staatsgarantie ausgenommen.  Die Stawiko folgt einstimmig dem Antrag der vorberatenden Kommission. Seite 2/5 2845.4 - 15828 Zu § 3 Abs. 3 ist zu beachten, dass die Anträge der Regierung und der vorberatenden des dem Abgeltungsjahr vorangehenden Kalenderja hres.» Der Antrag wurde gleich begründet wie auf Seite 5 des Berichts der vorberatenden Kommiss i- on. Die Abgeltung soll sich am gesetzlichen Eigenmittelbedarf das Stimmrecht des Kantons 20 Prozent, obwohl er 50 Prozent des Aktienkapitals hält. 2845.4 - 15828 Seite 3/5  Die Stawiko beschliesst mit 5 Ja- zu 2-Nein-Stimmen ohne Enthaltung folgende Formulierung: «Unter
2852.2 - Antwort des Regierungsrats
Krankenversicherungs-Ausstände haben die Gemeinden eine ebenso Seite 2/9 2852.2 - 15911 effiziente wie zweckmässige Organisationsform gewählt. Auch seitens der Leistungserbringer werden keine grösseren Probleme hen nur zum Teil im Zusammenhang mit der LSP und sind gesetzlich nicht vorgeschrie- 2852.2 - 15911 Seite 3/9 ben. Allerdings lassen sich so gewisse Betreibungsfälle rechtzeitig auffangen (z. B. bei Bezügerinnen alle unter Bst. f genannten Kosten unabhängig von der LSP anfallen, weil sie bundesgesetzlich vorge- Seite 4/9 2852.2 - 15911 schrieben sind. Dies gilt auch für den Betrieb einer zentralen Durchführungsstelle
3070.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
der erweiterten Stawiko Vorlage Nr. 3068.2/3070.2/3071.2/3073.2/3097.2/3098.2/3100.2/3101.2 - 16327 Seite 2/8 1. Postulat von Cornelia Stocker, Helene Zimmermann, Michael Arnold und Beat Un ternährer betreffend besonders leiden (Vorlage Nr. 3068.1 - 16260) erheb lich zu erklären und als erledigt abzuschreiben. Seite 3/8 2. Postulat der FDP-Fraktion betreffend Anlaufstelle für Zuger Unternehmen und SeIb ständigerwerbende womit die entspre chende Verordnung des Bundes umgesetzt wird, um Soforthilfen für Kulturunternehmen Seite 4/8 und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende auszurichten, so fern die
3071.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
der erweiterten Stawiko Vorlage Nr. 3068.2/3070.2/3071.2/3073.2/3097.2/3098.2/3100.2/3101.2 - 16327 Seite 2/8 1. Postulat von Cornelia Stocker, Helene Zimmermann, Michael Arnold und Beat Un ternährer betreffend besonders leiden (Vorlage Nr. 3068.1 - 16260) erheb lich zu erklären und als erledigt abzuschreiben. Seite 3/8 2. Postulat der FDP-Fraktion betreffend Anlaufstelle für Zuger Unternehmen und SeIb ständigerwerbende womit die entspre chende Verordnung des Bundes umgesetzt wird, um Soforthilfen für Kulturunternehmen Seite 4/8 und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende auszurichten, so fern die

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch