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3313.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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2 WAG möglich. Eine Beschwerde ist nach geltendem Recht innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Seite 2/9 3313.1 - 16745 Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung stimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag 3313.1 - 16745 Seite 3/9 verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwerdefrist 20 Tage seit dem Abstimmungs- Gemeinden vor allem bei der Er- fassung der Wahl- und Stimmzettel in elektronischer Form unterstützt. Seite 4/9 3313.1 - 16745 Die Mitte Kanton Zug, die SVP und die SP lehnen eine Verpflichtung bzw. Ausweitung
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1651.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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angeboten und könnten sowohl von Kindern besucht werden, die vom Obligatorium betroffen seien, als Seite 2/8 1651.2 - 13029 auch von solchen, die nicht vom Obligatorium betroffen seien. Das Angebot erfolge Deutschkursen so- wie eine entsprechende Koordinationsstelle geschaffen werden kann. 1651.2 - 13029 Seite 3/8 2. Bedeutung der sprachlichen Frühförderung von fremdsprachigen Kindern In seiner Beantwortung en Kindergarten berechtigt (§ 6 SchulG). Die obligatorische Schulpflicht beträgt damit 10 Jahre. Seite 4/8 1651.2 - 13029 Dieses Angebotsobligatorium wurde insbesondere deswegen eingeführt, um die Chancen-
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2248.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wurden die Lernenden, die Lehrpersonen und im Kanton Zug die Eltern zu verschiedenen Themen befragt. Seite 2/8 2248.3 - 15121 Ergebnisse Im Wesentlichen geht aus den Erhebungen hervor, dass kein Mehrwert aus Februar 2016 des Amts für gemeindliche Schulen (AgS) verwiesen (siehe Beila- ge). 2248.3 - 15121 Seite 3/8 3. Rahmenbedingungen der Evaluation In allen Zentralschweizer Kantonen wird Englisch als erste Untergymnasiasten wurden nicht getes tet, da in diesen Klas- sen mit anderen Materialien gearbeitet wird. Seite 4/8 2248.3 - 15121 Die Evaluation verfolgte zwei primäre Ziele: 1. Die Einflüsse des Startpunkts des
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2310.1a - Beilage
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"Kantonsstrassen" 36.0 Legende 1) Geschätzte Netto-Kredite gemäss Bericht und Antrag der Baudirektion Seite 6, Kapitel IV, Rahmenkredite 2) Bei den Projekten 1. Priorität sind Kreditbegehren bis ca. 2018 vorgesehen uprogramm aufgeführt Projekt, welches laufende, immer wieder kehrende Aufgaben darstellt Beilage Seite 2/7 Kantonsstrassen - Lokale Korrektionen Kosten- schätzung Mio. Franken Priorität KS 4, Marktgasse s- anlagen (0.5 Mio. Fr. / Jahr) 4.0 1. Total 41.0 Anteil am Rahmenkredit "Kantonsstrassen" 34.0 Seite 3/7 Kantonsstrassen - Lärmschutz Kosten- schätzung Mio. Franken Priorität KS 4, Luzernerstrasse,
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2228.4a - Beilage
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Vorlage Nr. 2228.4 Laufnummer 14343 synoptische Darstellung Seite 1 von 3 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassungen des kantonalen Richtplanes (Bahnverkehr, Walchwil) Synopse des Antrages des Regierungsrates für öffentlichen Verkehr 3. Mai 2013 Vorlage Nr. 2228.4 Laufnummer 14343 synoptische Darstellung Seite 2 von 3 Richtplantext alt Richtplantext neu Antrag des Regierungsrates Richtplantext neu Antrag der für öffentlichen Verkehr 3. Mai 2013 Vorlage Nr. 2228.4 Laufnummer 14343 synoptische Darstellung Seite 3 von 3 Richtplantext alt Richtplantext neu Antrag des Regierungsrates Richtplantext neu Antrag der
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2287.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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wurden erreicht. Die Forschung und Entwicklung wird zu 60 % durch Dritte finanziert. Seite 2/4 2287.4 - 14524 Auf Seite 5 des Leistungsauftrags (siehe Beilage zum RR-Bericht) finden sich Informationen zu finanziert; die Mehrkosten sind unter anderem durch steigenden Mietaufwand begründet. Die Tabelle auf Seite 5 zeigt, dass in allen Jahren Aufwandüberschüsse ausgewiesen und dem Eigenkapital belastet werden sollen kleiner sein als bisher. Ein Departement Informatik bewirkt eher das Gegenteil. 2287.4 - 14524 Seite 3/4 Diskussionspunkte dafür: Die direkten Kosten für die Standortabgeltung werden durch langfristige
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2290.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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diesem Gesetz sind die Gemeinden ermächtigt, aber nicht verpflichtet, eine Beherbergungsabgabe zu Seite 2/8 2290.1 - 14441 erheben, wobei sie den Vollzug an eine lokale Tourismusorganisation übertragen 10 - 0.60 Massenlager: 0.90/0.45 Menzingen 0.70 0.35 -- Ferienhäuser: 0.20 - 1.20 2290.1 - 14441 Seite 3/8 Baar 0.70 0.40 -- Dauergäste: 0.40 Jugendherbergen: 0.40 Campingplätze: 0.40 Cham 1.00 0.50 -- Stadt Zug, womit sich die Zahl der Hotelbetten verringerte. 2005 gab es im Kanton Zug noch 35 H o- Seite 4/8 2290.1 - 14441 telbetriebe mit insgesamt 1'297 Betten. Nachher eröffneten neue Betriebe wie die
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2233.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gegliedert: Seite I. In Kürze 2 II. Projektbegründung 2 III. Projektbeschrieb 3 IV. Landerwerb 3 V. Umwelt 4 VI. Verfahrensfragen 4 VII. Kosten und Finanzierung 4 VIII. Zeitplan 5 IX. Antrag 6 Seite 2/6 2233 rwerk verkleidete Betonmauer. Zur Kantonsstra s- se hin ist das Terrain geböscht. 2233.1 - 14291 Seite 3/6 Die Wassertiefe vor der Uferkonstruktion beträgt 3 bis 6 m. Im freien Wasserbereich wurden zum liegen unter e i- nem Nachbargrundstück (GS 1248). Der Rechtserwerb erfolgt mit Dienstbarkeitsvertrag. Seite 4/6 2233.1 - 14291 V. Umwelt Die Bauarbeiten werden nach der Gewässerschutzrichtlinie des Kantons
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2281.2 - Antwort des Obergerichts
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vom 21. Dezember 2005, S. 1291 Seite 4/7 2281.2 - 14575 Parteien annehmen oder mit einer Einsprache zur gerichtlichen Beurteilung bringen können 7 . Wird von keiner Seite gültig Einsprache erhoben, wird sein, ist mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit indessen im Rahmen des verfassungsrechtlich Seite 2/7 2281.2 - 14575 Zulässigen und damit nur zurückhaltend vorzubringen 1 . Die Rechtsprechungstätigkeit er Meldungen oder Gerüchte oder wegen der beson- deren Bedeutung eines Straffalls 2281.2 - 14575 Seite 3/7 des gerichtlichen Verfahrens gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit (Art. 69 Abs. 1 StPO). Demzufolge
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2279.2 - Antwort des Regierungsrates
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Unter- nehmen je nach Ergebnis mittel bis stark beeinträchtigen können. Zudem sieht sich die Wirt- Seite 2/8 2279.2 - 14443 schaft nach wie vor mit einem starken Franken, hohen Löhnen, einer uneinheitlichen und tiefsten Lohn ist. Dazu müssten jedoch zusätzlich Angaben über die ausgeübten 2279.2 - 14443 Seite 3/8 Arbeitspensen bekannt sein, worüber die Ausgleichskasse Zug keine Kenntnis hat. Ausserdem müsste Steue r- ausfälle von 48 Mio. Franken bei den natürlichen Personen, also ca. 24 Mio. Franken, durch Seite 4/8 2279.2 - 14443 höhere Gewinnsteuern kompensiert würden. Unter diesen Annahmen würde der Nettoausfall