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Zivilrecht
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Kenntnis zu erhalten und sich dazu äussern zu können. Hält eine Partei eine Stellungnahme von seiner Seite zu einer zur Kenntnisnahme zugestellten Vernehmlassung für erforderlich, so hat er diese unverzüglich setzt ist, im Gegensatz etwa zu Fantasiebezeichnungen zwar einen engeren Schutz. Auf der anderen Seite ist aber zu bedenken, dass Firmen von publikumsnahen Branchen wie hier grundsätzlich einen etwas weiteren der Vorinstanz auf CHF 7'059.00 (zu den einzelnen Positionen vgl. Vi act. 24 E. 5.7) und blieb seitens der Gesuchstellerin unbestritten. Dieser Bedarf bildet die Obergrenze des gebührenden Unterhalts
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§ 25 Abs. 1 lit. a DMSG
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der Bau prägend für den Strassenraum und bildet mit dem Haus Bachweg 5 auf der gegenüberliegenden Seite eine torartige Situation. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für eine das Ortsbild prägende Wirkung in Auftrag gegeben (fortan: Gutachten C.). Das am 20. Juni 2012 abgelieferte Gutachten umfasst 53 Seiten und wurde durch den Geschäftsleiter C. und dessen Mitarbeiter D. verfasst. Bei der Abfassung hat eine der Eigenheiten des Gebäudes, die es schützenswert machen. Diese präzisierenden Erläuterungen seitens der EKD zu ihrem Gutachten vom 4. Juli 2013 sind für das Gericht nachvollziehbar und stichhaltig
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Strafrecht
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Natürlich kann sich die Therapierbarkeit (auch) auf die Rückfallgefahr auswirken; auf der anderen Seite geht es aber nicht an, die von den Gutachtern aufgrund sämtlicher Kriterien als ungünstig bzw. (ü Staatsanwaltschaft als unbegründet, weshalb diese ebenfalls abzuweisen ist.
5. Auf der anderen Seite sind sämtliche Voraussetzungen für eine Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB erfüllt. Wie das St
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Arbeitsrecht
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Bedingung lag zudem vollständig im Einflussbereich der Klägerin, da nur eine Kündigung von ihrer Seite einen tieferen Lohn zur Folge hatte. Es ist somit auch nicht ersichtlich, dass mit dieser Vereinbarung wirtschaftlichen Einbussen der alleinigen Verfügungsmacht der Klägerin, indem nur die Kündigung von ihrer Seite einen tieferen Lohn zur Folge hat. Die Klägerin war somit zu keinem Zeitpunkt der Willkür einer anderen
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Zivilrecht
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Insbesondere ist zu beachten, dass beim Arbeitslosenversicherungsrecht und Steuerrecht auf einer Seite Rechte und Pflichten des Staates tangiert sind, während im Unterhaltsrecht ausschliesslich Rechte womit sich ihr Rechtsmittelbegehren in jedem Fall als zulässig erweist.
4.2.2 Auf der anderen Seite kann der Beklagten 2 nicht beigepflichtet werden, wenn sie ihren Antrag auf Feststellung, dass für
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Strafzumessung und Verwahrung
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Natürlich kann sich die Therapierbarkeit (auch) auf die Rückfallgefahr auswirken; auf der anderen Seite geht es aber nicht an, die von den Gutachtern aufgrund sämtlicher Kriterien als ungünstig bzw. (ü Staatsanwaltschaft als unbegründet, weshalb diese ebenfalls abzuweisen ist.
5. Auf der anderen Seite sind sämtliche Voraussetzungen für eine Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB erfüllt. Wie das St
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Bau- und Planungsrecht
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Beachtung der Rechtsordnung rufe nach einem möglichst umfassenden Genehmigungszwang. Auf der anderen Seite sei die Eigentumsgarantie gemäss Art. 26 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft entfalle (vgl. Fritzsche / Bösch / Wipf, Zürcher Planungs- und Baurecht, 5. Auflage, Zürich 2011, Seite 256 f.). Diese Aussagen sind auch für die Baurechtsverfahren nach Zuger Recht gültig. Das Erstellen mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. In Bezug auf den Sachverhalt blieb seitens des Beschwerdeführers unbestritten, dass nach der ursprünglichen Gewerbebewilligung im Jahr 2001
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Abgrenzung zwischen Anlagekosten und Unterhaltkosten
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dies jedoch - im Falle einer Erbschaft - nur für den seiner Erbquote entsprechenden Teil (ASA 50, Seite 68).Anders als der Erwerb durch Erbgang, steht der Erwerb auf Rechnung künftiger Erbschaft dem Kauf eine Erhöhung des Liegenschaftswertes bewirken, keine abzugsfähigen Unterhaltskosten dar (ASA 58, Seite 279).
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Fremdfinanzierte Kapitalversicherung mit Einmalprämie im Falle der Steuerumgehung
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Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG), gilt nach wie vor der Vorbehalt der Steuerumgehung (ASA 50, Seite 624 und ASA 55, Seite 129; Kreisschreiben der ESTV Nr. 24 vom 30.6.1995 der Steuerperiode 1995/96, Ziff. II.5)
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Baukreditzinsen
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Rechtssprechung zu den Anlagekosten und sind nicht abziehbar (Art. 34 Bst. d DBG; ASA 60, Seite 191 und ASA 65, Seite 750).