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2732.2 - Antwort des Regierungsrats
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Veranlagungsstand von rund 87 % definitiven und 13 % provisorischen Veranlagungen folgendes Bild: Seite 2/8 2732.2 - 15556 Einkommenssteuern: Stufe Anz. StPfl. % - StPfl. Steuerbetrag % - Steuerbetrag Stufe Mio Franken 1'545 2.07% 53'620'335 68.38% Total 74'675 100.00% 78'418'326 100.00% 2732.2 - 15556 Seite 3/8 Die Vermögensstufen beziehen sich auf das für die Kantonssteuer massgebende steuerbare Vermögen werden bei den Top 5 bzw. Top 10 beschä f- tigt? Wie viele Vollzeitstellen existieren im Kanton Zug? Seite 4/8 2732.2 - 15556 Die rund 28'000 juristischen Personen (vgl. dazu die statistischen Angaben in der
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1646.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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hat. Auf der anderen Seite ist für den Erwerb von Landwirtschaftsland mit Fr. 20.–/m2 gerechnet worden. Die Kommission für Tiefbauten weist auf Seite 7 ihres Berichtes darauf hin, Seite 2/3 1646.6/1694.3 ung mit 8 Ja- zu 3 Nein-Stimmen zugestimmt. 2. Terminierung und Finanzierung Die Kosten sind auf Seite 42 des regierungsrätlichen Berichtes ausgewiesen. Die Projektreser- ven werden mit insgesamt 35 Mio / grün = Ausführungsphase Terminplan Projekte 1. Priorität Die Kommission für Tiefbauten hat auf Seite 9 ihres Berichtes festgehalten, dass alle Projekte der 1. Priorität durch die Spezialfinanzierung
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2744.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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2 Millionen Franken unterschritten werden. Trotz einer strengen Kostendisziplin auf der Aufwand- seite und erfreulichen Erträgen resultiert immer noch ein Aufwandüberschuss von 92,1 Millionen Franken. stammten von ablieferungspflichtigen Aktenbildnerinnen und -bildnern, rund 15 Lfm gelangten von privater Seite als Schenkungen oder Depots ins Staatsarchiv. In elektronischer Form wurden 458 Gigabyte archivwürdige Migration konnten Archivierungsvereinbarungen abgeschlossen werden, die Ablieferungen von privater Seite wurden mit sieben Schenkungsverträgen geregelt. Im Bereich der digitalen Archivierung konnten die
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2739.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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vereinzelt auch Fragen nach besonderen Herausforderungen, welche die Behörden zu bewältigen hatten oder Seite 2/8 2739.2 - 15474 welche in Zukunft auf diese zukommen werden, insb. wie ein Know-How-Transfer bei eingezogen. Gesamthaft (inkl. Gerichte) belief sich die zu Gunsten des Kantons eingezogene 2739.2 - 15474 Seite 3/8 Summe im Jahr 2016 auf CHF 315'000.--. Herausfordernd erachtet die Staatsanwaltschaft die Zunahme h. das Strafbefehlsverfahren ist in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in welchen eine Katalogtat Seite 4/8 2739.2 - 15474 gemäss Art. 66a StGB zur Beurteilung und eine Landesverweisung zur Diskussion steht
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2565.2 - Bericht und Antrag der Kommission
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des Wohnraumförderungsgesetzes gelten. Dazu wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, dass die Datenerhebung via Steuerdaten aus dem Jahr 2013 erfolgt Seite 6/8 2565.2 - 15224 sei. Diese Steuerdaten entsprächen bezahlbaren Wohnraum in anderen Kantonen und Gemeinden würden dieselben Begrifflichkeiten verwenden. Seite 2/8 2565.2 - 15224 Der Regierungsrat bestätige zwar die angespannte Lage auf dem Zuger Wohnungsmarkt raumförderungsgesetz verfüge, sei der Teil der damit geförderten Wohnungen im preisgünsti- 2565.2 - 15224 Seite 3/8 gen Segment verglichen mit dem übrigen Bauaktivismus im Kanton Zug immer noch viel zu klein. Der
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2687.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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noch zeitgemäss und berechtigt ist. Sie sprach sich letztlich für die Abschaffung dieser Zulage aus. Seite 2/8 2687.3 - 15429 2. Ausgangslage Das Personalgesetz wurde letztmals mit Wirkung ab 1. Januar 2014 vorgenannten Schulen unterstehen, ergaben, dass eine analoge spezialgesetzliche Regelung 2687.3 - 15429 Seite 3/8 für Lehrpersonen an den Bildungszentren sowie den Brückenangeboten weder im Reglement über die ve r- hindert werden können. Mit solchen Eignungsprüfungen entstehe bloss eine Scheinsicherheit, Seite 4/8 2687.3 - 15429 die dazu diene, sich aus der Verantwortung ziehen zu können. Es gelte vielmehr
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1671.2 - Antwort des Regierungsrates
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bis weit in den Sommer hinein, so dass für die Bakterien fast die ganze Vegetationsperiode hindurch Seite 2/7 1671.2 - 12799 günstige Infektionsbedingungen vorhanden sind. Hochanfällige Wirtspflanzen z.B differenziert, ist eine grundlegende Änderung der kantonalen Bekämp- fungsstrategie nicht angezeigt. Seite 3/7 1671.2 - 12799 Frage 2: Ist der Regierungsrat bereit, sich beim Bund für ein neues und modernes tegie zu verwenden? Haben die zugerischen Feuerbrandkontrolleure beispielsweise ein Protokoll zu Seite 4/7 1671.2 - 12799 führen über wichtige Praxisbeobachtungen, wie das Alter des Baumes, die Befallsymptome
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1681.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Rechtliche Verankerung der zwingenden Nutzung eines elektronischen Geschäftsverwaltungsprogramms 6 Seite 2/8 2112.1/1681.3/1923.2 - 13988 3.5. Qualitätsmanagement-Systeme (QMS) 6 3.6. Internes Kontrollsystem mit einer neuen Gesetzesbestimmung im Organisati- onsgesetz verankert. 2112.1/1681.3/1923.2 - 13988 Seite 3/8 1.5. Verordnung betreffend Steuerung der Verwaltungstätigkeit Mit der im März 2010 in Kraft getretenen umfassenden Absenzenmanagements durch das Personalamt, Vorlage 1924 (Motion Absenzenmanagement). Seite 4/8 2112.1/1681.3/1923.2 - 13988 4. Motion betreffend Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den
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1613.2 - Antwort des Regierungsrates
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- lungsgebot und Diskriminierungsverbot, Meinungsäusserungsfreiheit, Verfahrens- garantie usw.)? Seite 2/8 1613.2 - 12771 Die Frage betrifft das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Die Schweizerische Kirche und Staat: Anspruch und Wirklichkeit, Referat, gehalten vor dem Basler Juristen- 1613.2 - 12771 Seite 3/8 verein am 18. März 1996, S. 4 f.). Für die Kirchgemeinden im Kanton Zug hält § 132 Abs. 1 GG fest Grenz- ziehung nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip auszurichten" (Hafner / Buser, a.a.O.). Konkret Seite 4/8 1613.2 - 12771 bedeutet dies, dass im Falle der Grundrechtskonkurrenz, wie sie sich hier manifestiert
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1559.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Bericht des Regierungsrates sind auf Seite 3 diejenigen Bereiche aufgeführt, welche nach der Vernehmlassung gegenüber der ursprünglichen Vorlage angepasst worden sind. Auf Seite 11 findet sich eine Aufstellung Nein-Stimmen ohne Enthaltung zugestimmt und lediglich bei § 17 eine redaktionel- le Änderung vorgenommen. Seite 2/4 1559.6 - 12579 2. Eintretensdebatte und Detailberatung Die Gesetzesvorlage ist in den beiden Berichten gestellt werden soll. Im Bericht der vorberatenden Kommission (Vorlage Nr. 1559.5 - 12578) wird auf Seite 4 unter Bst. d festgehalten, dass der Mehraufwand pro Jahr 300'000 Franken betragen könnte, falls