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3065.2 - Antwort des Regierungsrats
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https://www.zg.ch/behoerden/direktion-des-innern/direktionssekretariat/gleichstellung-von-frau- und-mann. Seite 2/8 3065.2 - 16437 Mann sind dies fünfzehn kantonale und fünf städtische Stellen. Der Kanton Zug ist offenstehen, bietet verschiedene Weiterbildungen spezifisch für Führungs- personen an. 3065.2 - 16437 Seite 3/8 Der Kanton unterstützt die Weiterbildungsbedürfnisse im Rahmen der Personalentwicklung grosszügig Frau und Mann – Massnahmenplan 2016–2018 (aktualisiert Ende 2018): Überprüfung Massnahmen 2018». Seite 4/8 3065.2 - 16437 (2015: 30 % resp. 35 Frauen und 82 Männer, 2019: 28 % resp. 31 Frauen und 78 Män-
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2990.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ebenfalls mehr gestört als heute auf der Stammstrecke. Der Abschnitt über den Cholrain kann zwar weniger Seite 2/8 2990.2 - 16380 zügig durchfahren werden, durch das Einbahnregime wird aber dieser Nachteil gegenüber werden, welche einen relevanten Beitrag an folgende Zielsetzungen leisten kön- nen: 2990.2 - 16380 Seite 3/8 − Reduktion bzw. Vermeidung von Fahrten im individuellen Motorfahrzeugverkehr (MIV); − Verlagerung ist kostenpflichtig. Allerdings kann für den Velotransport aus Platzgründen keine Garantie abge- Seite 4/8 2990.2 - 16380 geben werden. Ausserdem ist das Verladen der Velos bzw. das Aufhängen an die hinten
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3015.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Mehrein- nahmen in etwa ausgleichen. Auf der einen Seite wird die Zahl der nachträglich en ordentlichen Veranlagungen zunehmen, auf der anderen Seite werden dafür die ergänzenden ordentlichen Veranlagungen bei der Festlegung von Freibeträgen, Freigrenzen und Einsatzkostenabzügen auf Geldspielgewinnen. Seite 2/6 3015.3 - 16253 Die finanziellen Auswirkungen sind im Vergleich zu früheren Teilrevisionen eher Wortmeldungen. Die Kommission beschloss still- schweigend auf die Vorlage einzutreten. 3015.3 - 16253 Seite 3/6 4. Detailberatung Änderung Steuergesetz – siebtes Revisionspaket Die Vorlage deckt einen breiten
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3161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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, an welche die Gesuche online eingereicht werden können. Eine mit ausserkantonalem 1 SR 818.102 Seite 2/8 3161.1 - 16443 Fachpersonal besetzte Prüfungskommission prüft die Gesuche materiell und legt sie Punkt wird bei der Prüfung der eingereichten Gesuche besondere Bedeutung zukommen. Der 3161.1 - 16443 Seite 3/8 Beurteilungsspielraum im Einzelfall wird die Qualifizierung der Gesuche zusätzlich erschweren Franken - Gewährung von nicht rückzahlbaren Beiträgen in der Höhe von insgesamt 4 Millionen Franken Seite 4/8 3161.1 - 16443 3. Rechtliche Grundlagen Art. 12 des Covid-19-Gesetzes lautet wie folgt: 1 Der
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3227.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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auf das geplante Strassenbauprojekt noch auf die Höhe des beantragten Objektkredits einen Einfluss. Seite 2/5 3227.3 - 16705 b) Bauzeit Ein Kommissionsmitglied erkundigte sich, ob bei den Umfahrungsrouten Strässchen gegenüber dem Restaurant Löwen. Für das Kommissionsmitglied i st diese 3227.3 - 16705 Seite 3/5 Situation nicht praktikabel. Die Baudirektion erklärte, dass mit jeder neuen Kreuzung oder Ein- Bushaltestelle «Institut» die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen und diese auf der anderen Seite entlang der Neudorfstrasse auf weiteren 120 m zu verlängern, weil sich dort das Pfadiheim und Schulräume
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2787.2 - Antwort des Regierungsrats
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den 8 Durchschnitt aller geförderten Massnahmen. Seite 6/6 2787.2 - 15738 er zur Verfügung stellen würde, erhielte er bis zu zwei Franken von Seiten des Bundes. Voraussichtlich wird der Sockelbeitrag Auswirkung auf die Höhe der Global - beiträge hatte (Auskunft Roger Nufer, BFE, 6. Februar 2018). Seite 2/6 2787.2 - 15738 Grundlage des harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM 2015) jedoch individuell und Antrag des Regierungsrats vom 5. Juli 2011 [Vorlage Nr. 2066.1 / Laufnummer 13840], Ziffer 3, Seite 7). Auch in der vorbera- tenden Kommission ist man auf den CO2-Wirkungsfaktor und die Globalbeiträge
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2821.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vergleichs- verhandlungen, Verfassen der Beschwerdeentscheide zu Handen des Regierungsrats , Be- Seite 2/8 2835.2 - 15814 treuung der Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungs- und Bundesgericht): Pro Jahr Strafverfahren hauptsächlich wegen Sachb e- schädigungen an kantonalen Liegenschaften; 2835.2 - 15814 Seite 3/8 - zahlreiche Zivilstreitigkeiten in Vertretung des Kanton Zug (Sanierung einer Seeufe rmauer; Bundes- recht auf kantonaler Ebene nicht zweier Rechtsmittelinstanzen bedarf (vgl. § 143 lit. c Gesetz Seite 4/8 2835.2 - 15814 über die Verwaltungsrechtspflege vom 3. Juli 1972 [VRG LU; SRL 40]). Insbesondere
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3116.2 - Antwort des Regierungsrats
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Abstim- mung. In all diesen Konzepten wurde schnell klar , dass eine Interessengruppe ihre Anliegen Seite 2/8 3116.2 - 16476 nicht über alle anderen stellen sollte. Ob Bikende, Wandernde, Landeigentümerschaften direktere Verbindung, die über den in der Interpellation angesprochenen Weg führt. 3116.2 - 16476 Seite 3/8 Abbildung 1: Wanderwege im Gebiet Rossallmig / Sod Wie entwickelte sich die Situation des Wanderwegs gleichermassen. Abbildung 2: Alte, nicht mehr begangene Wegführung (Foto: AFW vom 29. Juni 2016) Seite 4/8 3116.2 - 16476 Die Korporationen und das AFW beschlossen, die neue, durch die Wandernden und Bikenden
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3115.2 - Antwort des Regierungsrats
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ist auf Seite 19 unter «Erschliessung» er- wähnt, dass alle Geschosse des Theilerhauses behindertengerecht zugänglich sein müssen . - Im Kapitel 6.4 «Bauliche Anforderungen» wurde auf Seite 24 unter Planungs - und Baugesetz des Kantons Zug vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) besagt § 10a Abs. 1, Seite 2/4 3115.2 - 16462 dass öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen im Sinne des einschlägigen Bundesrechts wird sich, unabhängig von der Anordnung der hindernisfreien Wegführung auf der Ost- oder der West- seite des Theilerhauses, die von den Interpellanten befürchtete Benachteiligung nicht ergeben. 2. Teilt
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3144.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kantonsrat 6 3.6 Abgrenzung des Motionsanliegens von der Coronavirus-Pandemie 7 3.7 Fazit 7 4. Antrag 8 Seite 2/8 3144.2 - 16682 1. In Kürze Nach dem Willen der SVP-Fraktion sollen dem Regierungsrat alle epi Zusammenspiel der Checks and Balances zwi- schen Regierungsrat und Kantonsrat optimiert. 3144.2 - 16682 Seite 3/8 3. Stellungnahme zu den Motionsanliegen 3.1 Verfassungsmässigkeit der Anordnungen des Regierungsrats (§ 47 Abs. 1 Kantonsverfassung). Er ist namentlich zuständig, Verordnungen zu erlassen und für die Seite 4/8 3144.2 - 16682 Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu sorgen (§ 47 Abs. 1 Bst. b