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2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gemeinden (Maklerprovisionen) ................................................................. 32 Seite 2/46 2904.1 - 15893 3.2.4 Energiegesetz ......................................................... Bundessteuer soll ungefähr aufkommensneutral erfolgen. Abklärungen des Bundes zu den 2904.1 - 15893 Seite 3/46 dynamischen Auswirkungen der STAF lassen langfristig positive Auswirkungen für den Bund und den Bundesge- setz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gesprochen. Gemeint ist aber Seite 4/46 2904.1 - 15893 mit beiden Begriffen dasselbe Geschäft (Bundesvorlage 18.031). Der Nationalrat
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2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
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fest: Amtsältestes Mitglied (Büro) oder ältestes Mitglied (Kommission). Abstimmung. 1) BGS 111.1 Seite 2 Der geltende Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrates vom 1. De- zember 1932 ablegt, spricht stehend die Worte: «Ich gelobe es». (geltendes Recht neu unverändert in § 6 Abs. 3) Seite 3 Der geltende Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrates vom 1. De- zember 1932 Vorbehalten bleiben davon abweichende Be- schlüsse des Kantonsrats. Das Büro stimmt der Kommission zu. Seite 4 Der geltende Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrates vom 1. De- zember 1932
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1775.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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t den preisgünsti- gen Wohnungsbau fördern, nachdem die Zahl der durch das Amt für Wohnungswesen Seite 2/45 1775.1 - 12985 geförderten Wohnungen in den letzten Jahren mangels Verfügbarkeit von Grundstücken effizient erneuert wird, können die staatlichen Instrumente in der Wohnbauförderung überhaupt greifen. Seite 3/45 1775.1 - 12985 II. AUSGANGSLAGE 1. Wohnungsmarkt Die in den letzten Jahren ungebrochen grosse sozialen Ver- hältnissen, die Stärkung der Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Förderung Seite 4/45 1775.1 - 12985 von preisgünstigem Wohneigentum für Haushalte mit mittleren Einkommen. Mit der
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2652.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes erstatten wir Ihnen den wie folgt gegliederten Be- richt: Seite 1. In Kürze ..................................................................................... ............................................................................................. 41 Seite 2/42 2652.1 - 15239 1. In Kürze Das Finanzhaushaltgesetz wurde im Jahr 2006 total revidiert und hat nicht beanspruchten Mitteln des ge- nehmigten Verpflichtungskredites gebildet wird. 2652.1 - 15239 Seite 3/42 2. Vorbemerkungen Im bestehenden Finanzhaushaltgesetz vom 31. August 2006 (BGS 611.1) sind A
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2434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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(unterschiedliche Seewasserqualitäten, 2434.1 - 14770 Seite 41/45 Auswirkungen auf Uferbestände etc.). Entsprechende umfassende Untersuchungen wurden seitens der Wasserwerke Zug in den letzten Jahren durchgeführt 2) 36 9. Energie (E 15) 37 10. Parlamentarische Vorstösse 44 11. Weitere Schritte 44 12. Antrag 45 Seite 2/45 2434.1 - 14770 In Kürze Anpassung des kantonalen Richtplans in verschiedenen Kapiteln Der Re n Affoltern a. A. und Zug auch innerhalb des Kantons Zug auf wenig Unterstützung. 2434.1 - 14770 Seite 3/45 Streichung der Verlängerung der General-Guisan-Strasse und des Autobahn- Halbanschlusses Steinhausen
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2874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Enteignung Seite 21 3.4 Rechtsschutz Seite 22 3.5 Übergangsbestimmung Seite 22 3.6 Umsetzung Zweitwohnungsgesetz Seite 22 3.7 Fremdänderung Seite 22 4. VERNEHMLASSUNG Seite 23 5. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN UND AUFTRÄGEN Seite 23 5.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Kanton Zug und die Gemeinden Seite 23 5.2 Anpassungen von Leistungsaufträgen Seite 24 6. ZEITPLAN Seite 24 7. ANTRAG Seite 24 Seite 2/24 2874.1 folgt: 1. IN KÜRZE Seite 2 2. AUSGANGSLAGE Seite 3 2.1 Bundesrecht Seite 3 2.2 Anpassungen des kantonalen Richtplans Seite 4 2.3 Anpassungen des kantonalen Planungs- und Baurechts Seite 5 2.4 Beratung im
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3075.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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worden und gelangt seither konsequent zur Anwendung. 3075.1 - 16269 Seite 11/37 Daneben sind gewisse unter Kapitel E 11.1 (Synopse, Seite 3, linke Spalte) formulierte Pla- nungsgrundsätze relevant. Der Kantonsrat ein Set von kon- 3075.1 - 16269 Seite 17/37 kreten Massnahmen erarbeiten, welches RC-Baustoffen zum Durchbruch verhelfen. Dazu ist der Beschluss E 11.1.3 (Synopse Seite 3, rechte Spalte) im heutigen Richtplan 6 4. E 11 Abbau Steine und Erden 10 5. Parlamentarische Vorstösse 35 6. Zeitplan 37 7. Antrag 37 Seite 2/37 3075.1 - 16269 1. In Kürze Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan in verschiedenen Kapiteln
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Die didaktisch-methodischen Pfeiler der KSM
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Kantonsschule Menzingen KSM Zug didaktisch-methodische Pfeiler der KSM Das didaktisch-methodische Konzept der KSM umfasst verschiedene Bereiche modernster Pädagogik.
Bring Your Own Device (BYOD)
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David Galliker wird neuer Leiter der Abteilung Finanzen/Controlling
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spezifische Aufgaben im Arbeitsbereich der Abteilung übernehmen und seinem Nachfolger beratend zur Seite stehen, um den Wissenstransfer sicherzustellen. Die Gemeinde Risch dankt Dieter Müller an dieser Stelle
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Leiterin / Leiter der Abteilung Soziales und Gesundheit (80–100%, Jobsha-ring/TopSharing möglich)
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Stellenausschreibung vom 26. August 2025 Hünenberg ist eine lebenswerte, attraktive Gemeinde im Kanton Zug mit rund 9’000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Mitarbeitenden der Gemeinde erbringen für