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Personalrecht
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unbefristetes öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis in der Regel durch schriftliche Kündigung seitens des Mitarbeiters oder des Kantons. Gestützt auf § 10 Abs. 2 PG und § 10 Abs. 1 LPG kann sowohl den Januar 2009 in Kraft getretenen Fassung von § 10 Abs. 4 PG explizit aufgeführt wird). Eine Kündigung seitens des öffentlichen Arbeitgebers ist nichtig und entfaltet keine Rechtswirkung, wenn sie während bestimmter bestimmter Sperrfristen erklärt wird (§ 11 und § 12 PG). Missbräuchlich ist eine Kündigung seitens des Arbeitgebers gemäss § 13 PG dann, wenn Verfahrensvorschriften verletzt wurden oder wenn sie sich nicht
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§ 11 Abs. 1 GO Zug, Art. 21 Abs. 2 RPG
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der Gubelstrasse 22 zustimmte (...). Da der Kauf dieses Gebäudes gemäss Erläuterung auf der ersten Seite der Abstimmungsbroschüre bezweckte, die Arbeitsplätze der Stadtverwaltung an einen einzigen zentralen
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Art. 87 Abs. 1 VZV, § 3 Abs. 1 lit. a, c und e Kommunikationsrichtlinien des Kantons Zug
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in das Amtsblatt des Kantons Zug. In der Ausgabe vom Nr. 38 vom 22. September 2017 gibt es auf der Seite 165 beispielsweise drei Inserate von Anbietern, welche drei- und vierstellige Kontrollschilder verkaufen
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Verwaltungspraxis
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modern, aber zurückhaltend, so dass es in der Umgebung nicht besonders auffällt. Auf der anderen Seite der (...), schräg vis-à-vis von den beiden geschützten Kolonialstilhäusern, steht das ebenfalls d
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Bau- und Planungsrecht
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modern, aber zurückhaltend, so dass es in der Umgebung nicht besonders auffällt. Auf der anderen Seite der (...), schräg vis-à-vis von den beiden geschützten Kolonialstilhäusern, steht das ebenfalls d
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Art. 37 Abs. 4 ATSG
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Regeste:
– Bewilligung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands, wenn die Partei bedürftig ist, die Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheinen und die Vertretung im konkreten Fall sachlich geboten i
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Umweltrecht
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m-Anlage und eine 25 m-Anlage mit je 10 Scheiben. Schliesslich befindet sich auf der nordöstlichen Seite der Schusslinie der 300 m-Anlagen eine Kurzdistanzschiessanlage für die Ausbildung der auf dem Waffenplatz
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Art. 1 Abs. 3 aExpaV, Art. 1 Abs. 2 ExpaV
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sie im Ausland eine ständige Wohnung beibehalten haben.
4. Die Rekurrenten führen im Rekurs auf Seite 4 Folgendes aus: «So würde rückwirkend der Expat-Abzug verweigert bei Ablösung in eine dauernde A
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Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
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modern, aber zurückhaltend, so dass es in der Umgebung nicht besonders auffällt. Auf der anderen Seite der (...), schräg vis-à-vis von den beiden geschützten Kolonialstilhäusern, steht das ebenfalls d
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Art. 125 ZGB; Art. 277 ZPO; Art. 8 ZGB; Art. 53 Abs. 1 ZPO
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5A_409/2015 vom 13. August 2015 E. 3.2 f. und 5A_384/2008 vom 21. Oktober 2008 E. 4.2.1). Auf der anderen Seite bringt der Kläger zu Recht vor, dass er angesichts der von der Beklagten anerkannten einstufigen nacheheliche Unterhalt der Beklagten festzusetzen ist. Im erstinstanzlichen Verfahren berechneten beide Seiten den Anspruch übereinstimmend nach der einstufig-konkreten Methode. Dessen ungeachtet wählte das