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1975.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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belastete Standorte (§ 22) Seite 8 k) Übergangsrecht (§ 39) Seite 8 4. Vernehmlassungsverfahren a) Luftreinhaltung Seite 9 b) Lichtemissionen Seite 10 c) Betrieb von Abfallanlagen Seite 10 5. Parlamentarische en (§ 5) Seite 3 c) Vorschriften privater Organisationen (§ 6a) Seite 4 d) Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 7) Seite 4 e) Emissionsbegrenzungsmassnahmen im Massnahmenplange- biet (§ 9a) Seite 4 f) Int Smogperioden (§ 12) Seite 6 g) Lichtemissionen (§§ 15, 15a) Seite 7 h) Betriebsbewilligung für Abfallanlagen (§ 16a) Seite 7 i) Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (§§ 18, 19) Seite 8 j) Durch Abfälle
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2170.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gemeinden zu einem Wahlkreis zusammengelegt werden, wobei hier sehr verschiedene Varianten denkbar wären. Seite 2/30 Vorlage Nr. 2170.1 - 14129 Allerdings müssten die Wahlkreise etwa gleich viele Sitze aufweisen angefochtenen Verbotes von Listenverbindungen und des Mindestanspruchs der Vorlage Nr. 2170.1 - 14129 Seite 3/30 Gemeinden auf zwei Kantonsratsmandate erachtete das Bundesgericht die Beschwerde als unbegründet vereinbar. Für den vorliegenden Sachzusammenhang - so das Bundesgericht weiter - sei auf der einen Seite § 38 Abs. 1 der Kantonsverfassung des Kantons Zug vom 31. Januar 1894 (KV; BGS 111.1) von entscheidender
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3281.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gewölbeuntersicht Seite 4/17 3281.1 - 16680 Abb. 2: Schadhafte Flügelmauer mit prov. Entwässerung beim Widerlager Seite Zug Abb. 3 u. 4: Risse in den Bogenuntersichten 3281.1 - 16680 Seite 5/17 Abb. 5: prov von Natursteinen zu unterscheiden. Seite 10/17 3281.1 - 16680 Abb. Nr. 10: Querschnitt und Ansicht Widerlager Seite Zug Brückenpfeiler Der Pfeiler I (erster Pfeiler Seite Zug) muss aufgrund der schlechten prov. Sicherung Widerlager Seite Ägeri Abb. 6: schadhafte, hohe Flügelmauer Seite Ägeri Querschnitt Fahrbahn / Rad- und Fussverkehr Die Fahrbahnbreite beträgt heute ca. 4,40 m bis 4,45 m. Mit der Instandsetzung
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2855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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15747 Seite 23/35 Franken handelt es sich bei der vom Regierungsrat beantragten Variante um das kostengüns- tigste Szenario. 4.2.2. Vorteilhafter Objektkredit Beim beantragten Szenario wird seitens des Kantons 11 2.11. Interpellation Kantonsrat Andreas Hausheer 11 2.12. Überarbeitung der Vorprojekte 2016 12 Seite 2/35 2855.1 - 15747 3. Gesamtprojekt 13 3.1. Bebauungskonzept 13 3.2. Städtebauliches Konzept 14 3 , Kostengenauigkeit +/- 15 %) 32 6.3. Betriebskosten und personelle Ressourcen 32 2855.1 - 15747 Seite 3/35 7. Finanzielle Auswirkungen und Anpassungen von Leistungsaufträgen 33 7.1. Finanzielle Auswirkungen
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2228.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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folgt: I. In Kürze Seite 1 II. Nationaler und internationaler Bahnverkehr / Grobverteiler, bisherige Abklärungen Seite 2 III. Zusatzabklärungen, auch zu einem parlamentarischen Vorstoss Seite 11 IV. Finanzielle Finanzielle Auswirkungen Seite 25 V. Anträge Seite 25 I. IN KÜRZE Bahnstrecke mit Doppelspurausbau bei Walchwil im kantonalen Richtplan Das Bundesrecht verlangt von allen Kantonen, dass sie mit einem Richtplan Bundesamt für Raumentwicklung forderte nun den Kanton Zug auf, raumplaneri- sche Klarheit zu schaffen. Seite 2/25 2228.1 - 14272 Ein externes Büro untersuchte im Auftrag der SBB und des Kantons Zug verschiedene
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2068.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gebiet der Schweiz zu erheben und sie nachhaltig, aktuell, rasch und einfach zur Verfügung zu stellen. Seite 2/34 2068.1 - 13848 Zug konkretisiert die Bundesvorgaben Das GeoIG-ZG setzt die nach Bundesrecht (Botschaft zum Bundes- gesetz über Geoinformation, vom 6. September 2006, BBl 2006 7817). 2068.1 - 13848 Seite 3/34 Eine wichtige Säule der Nationalen Geodateninfrastruktur ist die Geoinformationsgesetzgebung Mög- lichkeit, Regeln für die Harmonisierung der Geoinformationen zu erlassen. Mit dem GeoIG, in Seite 4/34 2068.1 - 13848 Kraft getreten am 1. Juli 2008, und einer Reihe von Verordnungen1 wurde der V
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2607.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Aktien 29 9.3 Übertragung der APD auf die Betriebsgesellschaft 30 9.4 Änderung Gesundheitsgesetz 30 Seite 2/34 2607.1 - 15142 10. Finanzielle Auswirkungen und Anpassungen von Leistungsaufträgen 31 10.1 F revidierte Konkordat wie ein neues behandelt, und ein Beitritt i st formell not- wendig. 2607.1 - 15142 Seite 3/34 2. Psychiatriekonkordat vom 29. April 1982 2.1 Vorgeschichte Seit mehr als 100 Jahren werden für die Zuger Bevölkerung und die psychisch kranken Menschen im Konkordatsgebiet eingesetzt. Sie Seite 4/34 2607.1 - 15142 waren stets verlässliche Partner und glaubwürdige Repräsentanten der Klinik. Das
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2402.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Dezember 2013 Finanzstatus per 13. Mai 2014 Seite 11/14 2402.1 - 14694 Beilage 1 Seite 12/14 2402.1 - 14694 Seite 13/14 2402.1 - 14694 Beilage 2 Seite 14/14 2402.1 - 14694 Finanzstatus Beilage 3 raschen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Finanzhaushalt des Kantons. Seite 4/14 2402.1 - 14694 Auf Seiten 28 und 29 regt die Stawiko an, dass inskünftig in den Tabellen 3 und 5 zusätzlich zum Teil neu ge- staltet und erweitert. So finden sich auf den Seiten 351–353 die Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung. Auf Seite 352 wird erwähnt, dass die Beteiligungen im Verwaltungsvermögen
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2476.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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verdichteter Bauweise häufig sehr klein s ind. Bei Gärten, deren eine Seite entlang zum Wohngebäude verläuft und deren restliche drei Seiten von Nachbargrundstücken um- schlossen sind, müsste - würde man auch 102 und 105). Seitens der SVP wird betont, dass eine Überregulierung zu vermeiden und die E i- genverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken sei. Es wird denn auch von keiner Seite kritisiert, dass kantonalen Rechts geregelt sind. Diese Veränderungen haben dazu geführt, dass einzelne nachbarrechtliche Seite 2/31 2476.1 - 14867 Normen an Relevanz verloren haben bzw. in hinreichendem Masse auf Bundesebene
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2073.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2073.1 - 13866 Seite 21/34 lingenden Integration zentrale Voraussetzungen. Die heutige Auffassung von Integration ver- steht Integrationsförderung und Diskriminierungsschutz als zwei Seiten der gleichen hoher Stellenwert beigemessen. Es ist erwiesen, dass gerade die ersten Wochen einer Migrantin oder Seite 2/34 2073.1 - 13866 eines Migranten in der Schweiz zentral sind für den weiteren Verlauf der Integration chen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teil- zuhaben (Art. 4 AuG). 2073.1 - 13866 Seite 3/34 • Die Integration setzt sowohl den entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer als