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2374.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Abgangsentschädigungen für gewählte Behördenmitglieder des Kantons ............................ 9 Seite 2/29 2243.2 /2303.2/2373.2/2374.2 - 14648 2.3. Heute geltende Regelung in der Übersicht ......... schädigung in § 7 des Rechtsstel- lungsgesetzes anzupassen. 2243.2 /2303.2/2373.2/2374.2 - 14648 Seite 3/29 1.1. Motion der vorberatenden Kommission zum Pensionskassengesetz vom 16. April 2013 betreffend handle, die zu den Grundaufgaben eines vollamtlich angestellten Regierungsratsmitglieds g e- hörten. Seite 4/29 2243.2 /2303.2/2373.2/2374.2 - 14648 1.4. Postulat von Eusebius Spescha und Zari Dzaferi vom
2373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Abgangsentschädigungen für gewählte Behördenmitglieder des Kantons ............................ 9 Seite 2/29 2243.2 /2303.2/2373.2/2374.2 - 14648 2.3. Heute geltende Regelung in der Übersicht ......... schädigung in § 7 des Rechtsstel- lungsgesetzes anzupassen. 2243.2 /2303.2/2373.2/2374.2 - 14648 Seite 3/29 1.1. Motion der vorberatenden Kommission zum Pensionskassengesetz vom 16. April 2013 betreffend handle, die zu den Grundaufgaben eines vollamtlich angestellten Regierungsratsmitglieds g e- hörten. Seite 4/29 2243.2 /2303.2/2373.2/2374.2 - 14648 1.4. Postulat von Eusebius Spescha und Zari Dzaferi vom
2303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Abgangsentschädigungen für gewählte Behördenmitglieder des Kantons ............................ 9 Seite 2/29 2243.2 /2303.2/2373.2/2374.2 - 14648 2.3. Heute geltende Regelung in der Übersicht ......... schädigung in § 7 des Rechtsstel- lungsgesetzes anzupassen. 2243.2 /2303.2/2373.2/2374.2 - 14648 Seite 3/29 1.1. Motion der vorberatenden Kommission zum Pensionskassengesetz vom 16. April 2013 betreffend handle, die zu den Grundaufgaben eines vollamtlich angestellten Regierungsratsmitglieds g e- hörten. Seite 4/29 2243.2 /2303.2/2373.2/2374.2 - 14648 1.4. Postulat von Eusebius Spescha und Zari Dzaferi vom
1918.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Verwaltungsgebührentarif. Aus heutiger Sicht sind seitens des Kantons keine weiteren Schritte zur Harmonisierung der gemeindlichen Gebühren geplant. Seite 20/27 1918.1 - 13362 Soweit der Regierungsrat von und -transparenz; - Prüfung der Kostendeckungsgrade; Seite 2/27 1918.1 - 13362 - Einheitliche Regelungen für Kanton und Gemeinden. 1918.1 - 13362 Seite 3/27 2. Ausgangslage Die allgemeine Rechtsgrundlage Verordnung über die Kosten im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vom 30. August 1977 (BGS 162.12) Seite 4/27 1918.1 - 13362 - Gewässergebühren: Gesetz über die Gebühren für besondere Inanspruchnahmen von
2377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
möchte dieses Angebot weiterführen. Im Schulgesetz sind dazu die rechtlichen Grundla- gen zu schaffen. Seite 2/29 2377.1 - 14649 Freiwillige Grund- oder Basisstufe Die Gemeinde Oberägeri erprobt im Rahmen eines Kanton neu geregelt. Das Gesetz über die kan- tonalen Schulen erfuhr wenige Änderungen. 2377.1 - 14649 Seite 3/29 Mit der Änderung des Schulgesetzes zur Qualitätsentwicklung an den gemeindlichen Schulen (Vorlage ungspartnern nahm denn auch die Pädagogische Hochschule Zug (PH Zug) an der Vernehmlassung teil. Seite 4/29 2377.1 - 14649 Den Vernehmlassungsunterlagen war kein Fragekatalog beigefügt, so dass die Vernehmlas-
3012.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Hostettler, stand uns zeitweise für Auskünfte zur Verfügung. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: Seite 1. Übersicht .................................................................................... ausgewiesen werden mussten. Dafür sind nach den Informationen des Regierungsrats die gute Wirtschaft s- Seite 2/26 3012.2 - 16170 lage, das Bevölkerungs- und Unternehmenswachstum, die Erhöhung des Kantonsanteils den Staatshaushalt des Kantons Zug auswirken können. Wir verweisen dazu auf die Ausführungen auf Seite 10 im Budgetbuch zum wirtschaftlichen Umfeld und zu den neuen Steuerstandards der OECD. 1.2. Neue
2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
an. Von den bereits auf Seite 26 des Berichts und Antrags des Regie- rungsrates vom 14. August 2007 aufgeführten elf Kantonen haben sieben (LU / NW / OW / SZ / 2002.1 - 13644 Seite 15/26 AI / SH / SG) die Auswirkungen der beantragten Änderungen 19 6. Kommentar zu den einzelnen Bestimmungen 19 7. Anträge 26 Seite 2/26 2002.1 - 13644 1. In Kürze Das Zuger Steuergesetz (StG; BGS 632.1) trat am 1. Januar 2001 in geändertes Bundesrecht als sinnvoll erscheinen. Die wichtigsten StHG-Änderungen sind die 2002.1 - 13644 Seite 3/26 so genannte Unternehmenssteuerreform II und das Bundesgesetz über die steuerliche Entlas- tung
2553.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kanton 26 2. Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden 26 3. Anpassung von Leistungsaufträgen 26 Seite 2/27 2553.1 - 15017 VI. Zeitplan und Antrag 26 1. Zeitplan 26 2. Antrag 27 In Kürze Neue Rechtsgrundlagen Gebäudeversicherung ist es dann, diese Vorgaben zu realisieren und Schwerpunkte zu setzen. 2553.1 - 15017 Seite 3/27 I. Einleitung 1. Ausgangslage Das Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Zug stammt vom auch im Rahmen des Abkommens vom 10. Oktober 1989 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Seite 4/27 2553.1 - 15017 der EWG betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung
2274.1a - Beilagen Teil 1
14392 Seite 5/28 Gubelstrasse im Abschnitt Aabachstrasse bis Dammstrasse Situation Normalprofil Seite 6/28 2274.1 - 14392 SBB-Unterführung Gubelstrasse Situation Normalprofil 2274.1 - 14392 Seite 7/28 Normalprofil Seite 8/28 2274.1 - 14392 Industriestrasse im Abschnitt Metallstrasse bis Gotthardstrasse Situation Normalprofil 2274.1 - 14392 Seite 9/28 Ägeristrasse Situation Normalprofil Seite 10/28 2274 ich 3-Spurbereich 2274.1 - 14392 Seite 13/28 Schema Tunnellüftungssystem Beilage 6 Seite 14/28 2274.1 - 14392 Schema Tunnelentwässerung Beilage 7 2274.1 - 14392 Seite 15/28 Konzept Achsen des öffentlichen
3185.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
23 7. VERNEHMLASSUNGSVERFAHREN 23 8. PARLAMENTARISCHE VORSTÖSSE 27 9. ZEITPLAN 28 10. ANTRÄGE 28 Seite 2/28 3185.1 - 16490 1. IN KÜRZE Das kantonale Energiegesetz vom 1. Juli 2004 und die dazugehörende Energiegesetz vom 12. Juli 2005 (BGS 740.11; nachfolgend: V EnG-ZG) festgehalten. 3185.1 - 16490 Seite 3/28 Im Hinblick auf eine möglichst einheitliche Gesetzgebung erarbeiten die Kantone jeweils gemeinsam sind die Kantone frei. Eine allfällige Übernahme sollte je- doch möglichst unverändert erfolgen. Seite 4/28 3185.1 - 16490 Infolge des Klimaübereinkommens von Paris wurde das geltende Bundesgesetz über

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