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Staats- und Verwaltungsrecht
überwiegendem Masse für den Unterhalt auf, wenn das Kind a) in ihrem Haushalt lebt und der von dritter Seite für den Unterhalt des Kindes bezahlte Betrag die maximale volle Waisenrente der AHV (Stand 2017: Fr eines überschuldeten Unternehmens – auch nicht implizit – als zulässig erachtet. Auf der anderen Seite hat das Bundesgericht in seinem Entscheid aber auch nicht erklärt, es erachte die Erhebung der Ka prinzip im Laufe der letzten Jahrzehnte zunehmend konkretisiert worden sei. c) Auf der anderen Seite stehen folgende Kommentatoren: Gemäss Bernhard Zwahlen/Albert Lissi (in: Martin Zweifel/Michael Beusch
Staats- und Verwaltungsrecht
1643 von nicht unbedeutender Grösse also keinesfalls bezeichnet werden. Es wurde auch von keiner Seite behauptet, dass sich das Grundstück GBP Nr. 1643 im Sinne der Rechtsprechung in weitgehend überbautem die damalige Zeit sicher als überdurchschnittlich hoch einzustufen seien, dass sich auf der anderen Seite auch die Landpreise im Kanton Zug und insbesondere in der Stadt Zug steil nach oben entwickelt hätten (vgl. auch Markus Frigo: Die Bürger- und Korporationsgemeinden im Kanton Zug, Diss. Zürich 1971, Seite 18 f., wonach sich die Gemeindeautonomie auf «die Befugnis der Gemeinde, sich im Rahmen des kantonalen
Verwaltungspraxis
zu versehen, wie sich die Amtsstelle X. zu den vorgenommenen Änderungen stellte. Auf der anderen Seite erklärte die Amtsstelle X. explizit, die strategischen Ideen von R. seien für die Amtsstelle X. « zusammen, dass E. bisher den Ärzten die Entbindung von der Schweigepflicht verweigert habe und von ihrer Seite keine Bereitschaft, nicht einmal Bemühungen in diese Richtung, erkennbar gewesen seien, mit der A dies mit Ausnahme der Diagnose Burnout getan, so geschah dies aus reinem Goodwill. Auf der anderen Seite wäre es der Amtsstelle X. jederzeit offen gestanden, bei der Ärztin oder beim Arzt von E. weitere
Private Schuldzinsen
Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG), gilt nach wie vor der Vorbehalt der Steuerumgehung (ASA 50, Seite 624 und ASA 55, Seite 129; Kreisschreiben der ESTV Nr. 24 vom 30.6.1995 der Steuerperiode 1995/96, Ziff. II.5) Rechtssprechung zu den Anlagekosten und sind nicht abziehbar (Art. 34 Bst. d DBG; ASA 60, Seite 191 und ASA 65, Seite 750).Baurechtzinsen sind keine Schuldzinsen, da kein Schuldverhältnis vorliegt und können c DBG).Leasingraten für privat genutzte Güter enthalten keine abzugsfähigen Zinsanteile (ASA 61, Seite 250 und 62, 683).Marchzinsen sind keine Zinsleistungen des Titelschuldners, sondern eine Vergütung
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Gerichtspraxis
ellung ist somit gewollt und sowohl demokratisch als auch rechtlich legitimiert. Auf der anderen Seite scheint das Bundesgericht anzudeuten, dass eine strikte Anwendung des Wortes «äusserst» im DMSG wohl (wobei die tatsächliche Erbringung der Betreuungsleistungen durch die Mutter grundsätzlich von keiner Seite bestritten ist und auch zu keinen Bemerkungen Anlass gibt): 2018: 923,76 h ./. 249 h = ca. 675 h das Gericht, dem Antragsgegner anstelle der von ihm ausgewählten eine andere Rechtsvertretung zur Seite zu stellen, war doch die Vertretung hier objektiv nicht notwendig, sondern wurde lediglich auf expliziten
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG), gilt nach wie vor der Vorbehalt der Steuerumgehung (ASA 50, Seite 624 und ASA 55, Seite 129; Kreisschreiben der ESTV Nr. 24 vom 30.6.1995 der Steuerperiode 1995/96, Ziff. II.5) Rechtssprechung zu den Anlagekosten und sind nicht abziehbar (Art. 34 Bst. d DBG; ASA 60, Seite 191 und ASA 65, Seite 750).Baurechtzinsen sind keine Schuldzinsen, da kein Schuldverhältnis vorliegt und können c DBG).Leasingraten für privat genutzte Güter enthalten keine abzugsfähigen Zinsanteile (ASA 61, Seite 250 und 62, 683).Marchzinsen sind keine Zinsleistungen des Titelschuldners, sondern eine Vergütung
Downloads der Gesundheitsdirektion
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Schulpartnerschaft aufbauen: Beispiel Menzingen
Diese Seite zeigt auf, wie die Schule Menzingen ZG eine Schulpartnerschaft mit einer Schule im Wallis aufgebaut hat und diverse Austauschaktivitäten geplant und durchgeführt hat. Die PH Zug begleitete
Bau- und Planungsrecht
Verfahren könne das Bauvolumen beim begünstigten Grundstück erhöht werden, ohne dass auf der anderen Seite eine Reduktion eintreten würde. a) Diese Argumentation kann das Gericht nicht nachvollziehen. Genau der Zone W2b, die zwingend einzuhalten sind auch bei Erlass eines Bebauungsplans». Auf der anderen Seite habe der Gesetzgeber auch nicht das Gegenteil gesagt, zum Beispiel mit folgender Formulierung: «Mit Regierungsrat zu suggerieren scheint. Der Hinweis auf die sich möglicherweise ändernde Rechtslage auf Seite 3 in der Vorprüfung, ist nichts weiter als ein Vorbehalt. Die Behörde stellte damit klar, dass die

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