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2331.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gemeindepräsidenten 7 6. Anpassung der Höhe des Normsteuerfusses (Wirksamkeitsbericht Seiten 19 ff.) 8 7. Motionen 12 Seite 2/20 2331.1 / 2129.2 / 2141.2 / 2254.2 - 14535 8. «Neutrale Zone» 13 9. Obergrenze 2011 2012 (Quelle: Wirksamkeitsbericht vom 30. April 2012, Abbildung 8, Seite 22) 2331.1 / 2129.2 / 2141.2 / 2254.2 - 14535 Seite 11/20 Tendenziell haben sich die Steuerfüsse der Gemeinden in den letzten -8 % und Neuheim -10 %. Auf der anderen Seite büssen Cham -17 %, Hünenberg -28 %, Steinhausen -19 % und Risch -22 % zu stark an Ausgleichs- zahlungen ein. Seite 14/20 2331.1 / 2129.2 / 2141.2 / 2254.2
1699.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Feuerwehrpflicht ……………………………………………………………………………. 16 5.2 Ersatzabgabe ……………………………………………………………………………….. 16 Seite 2/21 1699.2/1703.2 - 13824 6. Würdigung des Regierungsrats …………………………………………………..…………….. 16 V. Motion sich die Leute aber freiwillig zum Dienst. Diese sollen entsprechend belohnt werden. Auf der anderen Seite sollte auf die Ersatzabgabe verzichtet werden. Diese ist nämlich faktisch eine Nebeneinnahme der Gemeinde zu erfüllende Aufgaben ebenfalls nicht beson- dere Abgaben vorgesehen sind. 1699.2/1703.2 - 13824 Seite 3/21 Opposition der Einwohnergemeinden gegen das neue Feuerwehrmodell Der Verzicht auf die Ersatzabgabe
1672.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vermehrt 1672.1 - 12731 Seite 21/25 Aufwand bringt. Gegenüber der EDK musste von jedem Kanton eine verantwortliche Person für Sonderpädagogik gemeldet werden. Der Aufwand wurde von Seiten EDK nicht quantifiziert erten) in Qualität und Umfang die Angebote gemäss früherer IV-Gesetzgebung gewährleisten müssen. Seite 2/25 1672.1 - 12731 Die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen bietet die Gelegenheit, die gesetz (IVG) und in der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) aufgehoben. Als 1672.1 - 12731 Seite 3/25 Konsequenz der neuen Aufgabenteilung hat sich die Invalidenversicherung aus der Mitfi- nanzierung
1703.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Feuerwehrpflicht ……………………………………………………………………………. 16 5.2 Ersatzabgabe ……………………………………………………………………………….. 16 Seite 2/21 1699.2/1703.2 - 13824 6. Würdigung des Regierungsrats …………………………………………………..…………….. 16 V. Motion sich die Leute aber freiwillig zum Dienst. Diese sollen entsprechend belohnt werden. Auf der anderen Seite sollte auf die Ersatzabgabe verzichtet werden. Diese ist nämlich faktisch eine Nebeneinnahme der Gemeinde zu erfüllende Aufgaben ebenfalls nicht beson- dere Abgaben vorgesehen sind. 1699.2/1703.2 - 13824 Seite 3/21 Opposition der Einwohnergemeinden gegen das neue Feuerwehrmodell Der Verzicht auf die Ersatzabgabe
2507.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
den Geldinstituten vereinbart werden. 2507.2 - 14951 Seite 9/15 8. Bilanz (Seiten 349–353) Zur Bilanz weist der Regierungsrat bei der Übersicht auf Seite 38 kurz auf die wichtigsten Ent- wicklungen hin. Die kurzfristig aufgeboten, um zu offenen Fragen Stellung zu nehmen. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: Seite 1. Ausgangslage ................................................................................. n- gen diskutiert, die in den nächsten Budgets besonders beachtet und umgesetzt werden so l- len. Seite 2/15 2507.2 - 14951 Der Geschäftsbericht 2014 liegt mit Datum vom 24. März 2015 in gedruckter Form
2547.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
psychiatrischen Versorgung im Kanton Zug (§ 51) 18 6.3. Beiträge an Ausbildungsbetriebe (§ 29 Abs. 1) 20 Seite 2/25 2547.1 - 15010 7. Inkrafttreten 21 8. Finanzielle Auswirkungen und Anpassungen von Leistungsaufträgen Sie müssen dies lediglich vorgängig bei einer zentralen Bundesstelle anmelden. Die 2547.1 - 15010 Seite 3/25 bisherige Regelung im Gesundheitsgesetz ist daher überholt und kann aufgehoben werden. Gleichzeitig der Verlegung von einer medizinischen Institution in eine andere dienen (Verl e- gungstransporte). Seite 4/25 2547.1 - 15010 Während die meisten rettungsdienstlichen Einsätze im Kanton Zug durch den Ret
2744.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
erfolgen, einerseits abzulehnen sind und vor allem auf der anderen Seite korrekt (Konkordatsrat) zu bewilligen sind. 2744.2 - 15446 Seite 9/15 5000 Direktionssekretariat der Finanzdirektion Im Kommentar beantragt: - Seite 378: Für den Umbau Museum in der Burg hatte der Kantonsrat einen Objektkredit von 3,575 Millionen Franken bewilligt, der mit 3,3 Millionen Franken abgeschlossen werden konnte. - Seite 378: Der Hunziker, Leiter Finanzkontrolle an der Sit- zung teilgenommen. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: Seite 1. Ausgangslage .................................................................................
1603.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gegliedert: A. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Seite 2 B. DER AUSFÜHRLICHE BERICHT Seite 4 1 Ausgangslage Seite 4 2. Raumbedarf Seite 4 3. Strategische Büroraumplanung und Gerichte Seite 6 4. Investitionen beim Gebäude Zeughauses Seite 8 und bei weiteren Liegenschaften (Variante 1) 5. Investitionen für die Aufstockung und den Umbau des Seite 23 Gerichtsgebäudes an der Aa (Variante 2) 6. Weiteres Vorgehen / Termine Seite 33 7 7. Wettbewerbsverfahren Seite 35 8. Antrag Seite 37 2 - 1603.1 12527 A. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Prekäre Raumverhältnisse im Gerichtsgebäude an der Aa Das Obergericht, das Kantonsgericht und das Strafgericht
2844.25 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
soll. 1 siehe Finanzstrategie 2017–2025 des Kantons Zug (Vorlage Nr. 2597.1 - 15117, Seite 9) 2844.25 - 15808 Seite 3/17 3. Eintretensdebatten und Detailberatungen zu den einzelnen Vorlagen Die beiliegenden Beschluss zu fassen, der gemäss § 34 der Kantonsverfassung dem fakultativen Refe- rendum untersteht. Seite 2/17 2844.25 - 15808 2. Hinweise und Bemerkungen der Stawiko Die Stawiko stellt fest, dass die Ge bereits verschiedene Massnahmen und Einsparungen umgesetzt worden sind, die der Regierungsrat auf Seite 6 sei- nes Berichtes wie folgt erwähnt: - 50 Millionen Franken Sparmassnahmen mit dem ersten Paket
1483.01a - Beilagen
Allfällige Differenzen von Summen und Werten sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen Konsul 591 Seite 1 von 5 Vorlage Nr. 1483.1 - 12214, Anhang 1 Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden 2005 2005 Stand 3 Entlastung ZFA + = Mehrbelastung - = Entlastung Nach ZFA Neue BelastungLastenverschiebung Konsul 591 Seite 2 von 5 Vorlage Nr. 1483.1 - 12214, Anhang 1 Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden 2005 (Fortsetzung) Entlastung Ist-Situation ZFA Nach ZFA Tatsächliche Belastung Lastenverschiebung Neue Belastung Konsul 591 Seite 3 von 5 Vorlage Nr. 1483.1 - 12214, Anhang 1 Modellberechnung Finanzausgleich Kanton - Gemeinden 2005

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