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1694.2 - Zusatzbericht bzw. Bericht und Antrag des Regierungsrates
Unseren Zusatzbericht und die Beantwortung des parlamentarischen Vorstos- ses gliedern wir wie folgt: Seite 2/21 1646.4 / 1694.2 - 12948 Inhaltsverzeichnis I Ausgangslage 3 II Besondere Anliegen der Einwoh Anliegen der Gemeinde Baar (Kapitel II) 20 VII.3 Fazit 20 VIII Antrag 21 1646.4 / 1694.2 - 12948 Seite 3/21 I Ausgangslage In unserem Bericht und Antrag vom 26. Februar 2008 (Vorlage Nr. 1646.1 - 12640) (Vorlage Nr. 1646.1 - 12640) sind überholt und können nicht weiterverwendet resp. verglichen werden. Seite 4/21 1646.4 / 1694.2 - 12948 II Besondere Anliegen der Einwohnergemeinde Baar und der Stadt Zug Für
2602.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
lgesetz- gebung ist. Der Untergrund wird unter die Hoheit des Kantons gestellt, womit diesem die Seite 2/21 2602.1 - 15126 Nutzungs- und Verfügungsrechte zustehen. Das Gesetz regelt, für welche Nutzungen in Auftrag, auf welchem der vorliegende Gesetzesentwurf beruht. Anstelle eines ju- 2602.1 - 15126 Seite 3/21 ristisch eher schwerfälligen Konkordats, werden die Kantone eigene Gesetze erlassen, die möglichst Nutzung des Untergrunds (SRSZ Nr. 215.110) vom 10. Februar 1999. 4 BGE 119 Ia 390, 399 f., E. 5c. Seite 4/21 2602.1 - 15126 buches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB; BGS 211.1) wird dem Staat
2451.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zu den einzelnen Bestimmungen VIII. Finanzielle und personelle Auswirkungen IX. Zeitplan X. Antrag Seite 2/20 2451.1 - 14816 I. In Kürze Gesetz über die Haltung von Hunden soll friedliches Zusammenleben einem eidgenössischen Hundegesetz zu regeln. Diese fanden jedoch ein abruptes Ende: Im 2451.1 - 14816 Seite 3/20 Dezember 2010 wurde die entsprechende Vorlage der nationalrätlichen Kommission für Wis- senschaft [TSG; SR 916.40] und Art. 16 ff. der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 [TSV; SR 916.401]). Seite 4/20 2451.1 - 14816 3.2 Kantonales Recht Zuständig für allfällige Regulierungen im Zusammenhang mit
2899.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
des neuen Geoinformationsrechts durch die Kantone, Seite 16 und Anhang 2 4 Heinz Rey/Lorenz Strebel, BSK-ZGB N. 4 zu Art. 680 m.w.H. 2899.1 - 15878 Seite 7/20 § 6 Bewirtschaftungspflicht Abs. 2 Abs. 2 des abzustimmen. Dies alles geschieht mit dem Ziel, grösstmögliche Praxistauglichkeit zu gewährleisten. Seite 2/20 2899.1 - 15878 Vielfältiger Nutzen des ÖREB-Katasters Der ÖREB-Kataster gibt Auskunft über g Das Grundbuch erteilt nur Auskunft über individuell-konkrete Eigentumsbeschränkun- 2899.1 - 15878 Seite 3/20 gen, welche durch Verfügung für ein bestimmtes Grundstück ergehen und im Grundbuch an- gemerkt
2866.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Prozent unterschritten. Die relativ hohe Anzahl unbesetzter Seite 4/15 2866.2 - 15785 Stellen erklärt der Regierungsrat im Geschäftsbericht auf Seite 39 in Ziffer 7.1.3. Es geht dabei um die Zuger Polizei und Hunziker, Leiter Finanzkontrolle an der Sitzung teilgenommen. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: Seite 1. Ausgangslage ................................................................................. Beträge sind gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen. Seite 2/15 2866.2 - 15785 Die nachfolgende Grafik zeigt, wie sich Aufwand und Ertrag in den letzten fünf
2900.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
und die Leiterin des Sozialamts, Jris Bischof an- wesend. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: Seite 1. Übersicht .................................................................................... gerundet. Totalisierungen können deshalb von der Summe der einzelnen Werte abweichen. 2900.2 - 15899 Seite 2/18 Diese Übersicht zeigt, dass sich die finanzielle Lage des Kantons Zug ab dem Planjahr 2020 wieder liquide Mittel in der Grössenordnung von 250 Millionen Franken vorhanden sein werden. 2900.2 - 15899 Seite 3/18 2. Einfluss einer Erhöhung bzw. einer Nichterhöhung des Steuerfusses Im gedruckten Budgetbuch
2336.1c - Beilage 3
3-geschossig 1 2 5 4 3 Seite 12/19 Provisorium Modul 1 Grundriss Schulpavillon Modul 2 Grundriss Mensa Grundriss 1. Obergeschoss Seite 14/19 Grundriss Erdgeschoss Provisorium Seite 14/19 Provisorium Grundriss Büro für Bauökonomie AG, Luzern / 20131205_kmur_3990 Kennwertvergleich Dokumentation 20131206.docx / Seite 2 KKeennnnwweerrttvveerrgglleeiicchh vvoonn SScchhuullbbaauutteenn Die Kosten von Schulbauten werden Büro für Bauökonomie AG, Luzern / 20131205_kmur_3990 Kennwertvergleich Dokumentation 20131206.docx / Seite 3 IInntteerrpprreettaatt iioonn KKeennnnwweerrttvveerrgglleeiicchh Verhältnis GV / GF Die Verhältniszahl
2133.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
In Kürze Seite 1 2. Motionen (Vorlagen Nrn. 2133.1 - 14044 und 2134.1 - 14045) Seite 3 3. Die bisherigen Planungsschritte für die Mittelschulstandorte Seite 4 4. Veränderte Verhältnisse Seite 6 5. Die Die weiteren Schritte in der Mittelschulplanung Seite 9 6. Die Behandlung der Motionen Seite 11 7. Finanzielle Auswirkungen Seite 12 8. Anträge Seite 12 1. IN KÜRZE Dank des Landangebotes eines Chamer Gr Kurzzeit- gymnasium sowie Hofstrasse, Zug, für die WMS/FMS konzentiert. Die Baudirektion hat sich in Seite 2/13 2133.2/2134.2 - 14069 der Folge mit Unterstützung der Direktion für Bildung und Kultur mit der
2134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
In Kürze Seite 1 2. Motionen (Vorlagen Nrn. 2133.1 - 14044 und 2134.1 - 14045) Seite 3 3. Die bisherigen Planungsschritte für die Mittelschulstandorte Seite 4 4. Veränderte Verhältnisse Seite 6 5. Die Die weiteren Schritte in der Mittelschulplanung Seite 9 6. Die Behandlung der Motionen Seite 11 7. Finanzielle Auswirkungen Seite 12 8. Anträge Seite 12 1. IN KÜRZE Dank des Landangebotes eines Chamer Gr Kurzzeit- gymnasium sowie Hofstrasse, Zug, für die WMS/FMS konzentiert. Die Baudirektion hat sich in Seite 2/13 2133.2/2134.2 - 14069 der Folge mit Unterstützung der Direktion für Bildung und Kultur mit der
3153.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
§ 6a (neu) 12 7.8. § 7 (geändert) 13 7.9. § 7a (neu) 14 7.10. § 7b (neu) 15 7.11. § 7c (neu) 16 Seite 2/21 3153.1 - 16430 7.12. § 7d (neu) 17 7.13. § 8 (geändert) 18 7.14. § 9 (geändert) 18 7.15. § 10 rungen 20 8.3. Anpassungen von Leistungsaufträgen 20 9. Zeitplan 20 10. Antrag 21 3153.1 - 16430 Seite 3/21 1. In Kürze Kanton Zug führt das elektronische Amtsblatt ein Das Amtsblatt in elektronischer Abs. 1 Bst. a und b des Datenschutzgesetzes enthalten dürfen, soweit dies für eine in einem Gesetz Seite 4/21 3153.1 - 16430 vorgeschriebene Veröffentlichung notwendig ist. Aus diesem Grund sind im Publ

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