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1886.07 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Thomas Lötscher betreffend Entflechtung der Staatsan- waltschaft vom Obergericht vom 30. November 2009 Seite 2/19 1886.7 - 13392 6. Finanzielle Auswirkungen 7. Schlussabstimmung und Antrag 1. Ausgangslage V Tragweite (beantragter Sys- temwechsel) nachfolgend ein separates Kapitel gewidmet. 1886.7 - 13392 Seite 3/19 Weil nur einzelne Bestimmungen geändert werden und keine Totalrevision der Verfassung vor- gesehen und Friedensrichter besser ausgebildet werden und stellen teilweise deren Laienstatus in Frage. Seite 4/19 1886.7 - 13392 Die Kommission erachtet es als nicht sinnvoll, in den Gemeinden Ausbildungsgänge
2020.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
VSKC-Handbuch, Zürich 2008, Seite 14 (VSKC = Vereinigung der Schweizerischen Kriminalpolizeichefs) 9 Donatsch/Hansjakob/Lieber, a.a.O. Art. 299 N 10 2020.1 - 13699 Seite 7/16 Das BVE spricht von verdeckter chen Vorstösse ……………………………………………….... 15 11. Anträge ………………………………………………………………………………..…..……….. 16 Seite 2/16 2020.1 - 13699 1. In Kürze Die Zuger Polizei soll weiterhin präventiv verdeckt vorermitteln können zu vernichten ist, sofern es nicht in einem Strafverfah- ren weiterverwendet wird. 2020.1 - 13699 Seite 3/16 2. Ausgangslage 2.1 Bisheriges Bundesrecht Das bis Ende 2010 geltende Bundesgesetz über die verdeckte
2505.2a - Beilage (Vorlage 2223.2 - 14561)
Sonder- schulung in Regel- klassen Separative Sonder- schulung in Sonder- schulen Rückgliederung Seite 2/17 2223.2 - 14561 1.2. Besondere Förderung und Sonderschulung (verstärkte Massnahme) Die besondere che Früherziehung und die Logopädie im Frühbereich finanziert der Kanton zu 100%. 2223.2 - 14561 Seite 3/17 2. Beantwortung der Fragen Die von den Interpellanten gestellten Fragen beantworten wir wie folgt: von 2007 zu 2008 einen starken Kostenanstieg aus, da die Kosten ab 1. Januar 2008 neu je zur Hälfte Seite 4/17 2223.2 - 14561 durch den Kanton und die Wohngemeinde getragen werden mussten. Bis 31. Dezember
2639.1 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Regierungsrat schlägt gemäss Ziffer 4.1 auf Seite 14 seines Berichts vor, die Regelungen von § 27 bezüglich Abgangsentschädigungen auch für die Datenschut z- Seite 8/16 2639.1 - 15195 beauftragte bzw. den Insgesamt sind ab August 2015 drei neue Mitglieder dazugekommen. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: Seite 1. In Kürze ..................................................................................... Behörden- mitglieder des Kantons vereinheitlicht werden, um eine Gleichstellung zu erreichen. E inerseits Seite 2/16 2639.1 - 15195 geht es dabei um die vom Volk gewählten Mitglieder des Regierungsrats sowie R
2689.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ebiete Raumplanung und Störfall» (Abbildung 4) 2689.1 - 15321 Seite 11/18 Abbildung 6: Konsultationsgebiete Raumplanung und Störfall Seite 12/18 2689.1 - 15321 B. Vorschlag zur Anpassung des Richtplans nach Fragestellung und Schutzgebiet in einem geeigneten Intervall durchgeführt. Sie sollen wie z.B. Seite 2/18 2689.1 - 15321 in der Moorregeneration oder der Neophytenbekämpfung optimal genutzt und sinnvoll Anschluss an die Richtplananpassung in einem gemeindlichen Verfahren ebenfalls angepasst. 2689.1 - 15321 Seite 3/18 Abbildung 1: Ausbaukonzept 2015. Übersichtsplan mit Perime- ter Bebauungsplan (schwarz). Geplante
1653.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und Antrag erfüllt und kann deshalb als erledigt abgeschrieben werden. 35 vgl. vorstehend IV., Seite 5. Seite 18/18 1653.1 - 12667 X. ANTRÄGE Gestützt auf diesen Bericht stellen wir folgende Anträge: 1. .....................................17 1 vom 15. Dezember 1994 (Feuerschutzgesetz; BGS 722.21). Seite 2/18 1653.1 - 12667 VIII. FINANZIELLE UND PERSONELLE AUSWIRKUNGEN DER TEILREVISION.............17 Heizungsraum bewilligungspflichtig sein. 3 Vorlage Nr. 1158.1 - 11262. 4 Vorlage Nr. 1462.1 - 12121. Seite 3/18 1653.1 - 12667 II. AUSGANGSLAGE 1. Brandschutzkonzept 2006 (BSK 06) In Absprache mit der Sic
2572.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
deshalb an der ers- ten Sitzung folgende Fragen gestellt: Seite 2/8 2572.4 - 15098 Frage 1: Auf Seite 4 Büro sind die Kosten aufgeführt, auf Seite 2 VK sind andere Beträge genannt, und zwar für «das effektive finanziellen Auswirkun- gen auf den Seiten 4 und 5 im Bericht des Büros des Kantonsrats vom 20. November 2015 da- tieren aus dem Jahr 2011. In der Finanztabelle auf Seite 6 sind jedoch lediglich die Ausgaben Mehrwertsteuer in Pos. eingerechnet 0.00 Total Anlagekosten 425'000.00 Details siehe nächste Seiten 2572.4 - 15098 Seite 7/8 B Vorbereitung 4'000.00 B 2 Baustelleneinrichtung 4'000.00 B 2.1 Baustellenerschliessung
2597.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Aus diesem Grund legt der Regierungsrat die neue F i- nanzstrategie für die Jahre 2017–2025 vor. Seite 2/18 2597.1 - 15117 Aufteilung in zwei Perioden Die Finanzstrategie umfasst einen Zeitraum von neun politischen Vorstösse auf nationaler Ebene negativ auf die Erträge des Kantons aus. Auf der anderen Seite steigen die Aufwände in verschiedenen Bereichen weiterhin stark an, zum Bei- spiel für Abschreibungen Inter- pellation der SP-Fraktion betreffend Steuerausfälle (Vorlage Nr. 2492.2 - 14971) 2597.1 - 15117 Seite 3/18 Finanzausgleich (NFA), für das Gesundheits- oder das Asylwesen sowie für soziale Einrichtun-
2603.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dem Geschlechtergleichheitsgebot in den Schranken ihrer Zuständigkeit zum Durchbruch zu verhelfen. Seite 2/17 2603.1 - 15128 Gleichstellungsgesetz zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrags Der Regierungsrat auf kan- tonaler und nationaler Ebene, Bundesamt für Statistik, Periode 1971-2016. 2603.1 - 15128 Seite 3/17 leben ist weder für Mütter noch für Väter gewährleistet. Frauen sind häufiger von Armut betrof- der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zug vom 14. August 2009, S. 41. Seite 4/17 2603.1 - 15128 Anzahl Frauen Anzahl Männer Frauenanteil Männeranteil Regierungsrat 2011-2014
2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
deren Abgeltung haben.» 7 https://kr-geschaefte.zug.ch/gast/geschaefte/1555 Seite 10/19 2845.1 - 15730 In der Folge wurden seitens der Finanzdirektion und der Zuger Kantonalbank umfangreiche Abklärungen zur g- lement einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft vergleichbar. Für das Kantonalbankgesetz ist Seite 2/19 2845.1 - 15730 nebst dem Gesetzgeber auch die Generalversammlung zuständig. Gesetzesänderungen Aktienkapital haupt- sächlich durch die Ausübung der Aktionärsrechte geltend machen. 2845.1 - 15730 Seite 3/19 2. Ausgangslage, Änderungsbedarf und Kernpunkte der Vorlage 2.1. Gemeinsame Projektarbeit Fi

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