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Zivilrecht
machen könne, die es rechtfertigen würden, die Kinder diesen Ängsten auszusetzen. Auf der anderen Seite befand sie aber offenbar, dass die persönliche Betreuung durch die Mutter und der Aufenthalt der Kinder versuchte die Vorinstanz dadurch zu lösen, dass sie die Obhut in eine faktische und eine rechtliche Seite auftrennte und nur erstere der Gesuchstellerin übertrug, während die rechtliche Obhut den Parteien Vorinstanz davon ausgehen wollte, dass eine Aufspaltung der Obhut in eine rechtliche und eine faktische Seite und eine entsprechende unterschiedliche Zuteilung im Eheschutzverfahren an sich gesetzlich zulässig
Art. 176 Abs. 3 ZGB
machen könne, die es rechtfertigen würden, die Kinder diesen Ängsten auszusetzen. Auf der anderen Seite befand sie aber offenbar, dass die persönliche Betreuung durch die Mutter und der Aufenthalt der Kinder versuchte die Vorinstanz dadurch zu lösen, dass sie die Obhut in eine faktische und eine rechtliche Seite auftrennte und nur erstere der Gesuchstellerin übertrug, während die rechtliche Obhut den Parteien Vorinstanz davon ausgehen wollte, dass eine Aufspaltung der Obhut in eine rechtliche und eine faktische Seite und eine entsprechende unterschiedliche Zuteilung im Eheschutzverfahren an sich gesetzlich zulässig
Personalrecht
zu versehen, wie sich die Amtsstelle X. zu den vorgenommenen Änderungen stellte. Auf der anderen Seite erklärte die Amtsstelle X. explizit, die strategischen Ideen von R. seien für die Amtsstelle X. « zusammen, dass E. bisher den Ärzten die Entbindung von der Schweigepflicht verweigert habe und von ihrer Seite keine Bereitschaft, nicht einmal Bemühungen in diese Richtung, erkennbar gewesen seien, mit der A dies mit Ausnahme der Diagnose Burnout getan, so geschah dies aus reinem Goodwill. Auf der anderen Seite wäre es der Amtsstelle X. jederzeit offen gestanden, bei der Ärztin oder beim Arzt von E. weitere
Grundrechte
konnten sich auf dem Bundesplatz nach wie vor frei bewegen (Videosequenz 1 ab 1'24''). Von der anderen Seite des Bundesplatzes her, d.h. aus Richtung Warenhaus Manor, rückte die Polizei langsam auf und kesselte vermag auch nichts zu ändern, dass nach seinen Angaben eine dritte Polizeikette auf der nordwestlichen Seite des Bundesplatzes (beim Veloparkplatz des Coop) vorgerückt sein soll. Nach der Stoppung des Demon zwischen den beiden Gruppierungen. Ein Zuwarten, bis es zu ersten Personen- oder Sachschäden kommt, war seitens der Polizeikräfte nicht angezeigt. Die Polizei strebte mit ihrem Vorgehen gegenüber den Demonstranten
§ 16 Abs. 1 PolG, Art. 10 Abs. 2 BV, Art. 36 BV
konnten sich auf dem Bundesplatz nach wie vor frei bewegen (Videosequenz 1 ab 1'24''). Von der anderen Seite des Bundesplatzes her, d.h. aus Richtung Warenhaus Manor, rückte die Polizei langsam auf und kesselte vermag auch nichts zu ändern, dass nach seinen Angaben eine dritte Polizeikette auf der nordwestlichen Seite des Bundesplatzes (beim Veloparkplatz des Coop) vorgerückt sein soll. Nach der Stoppung des Demon zwischen den beiden Gruppierungen. Ein Zuwarten, bis es zu ersten Personen- oder Sachschäden kommt, war seitens der Polizeikräfte nicht angezeigt. Die Polizei strebte mit ihrem Vorgehen gegenüber den Demonstranten
Art. 93 Abs. 1 BGG i.V.m. Art. 111 Abs. 1 BGG, § 41 Abs. 1 lit. c VRG, § 15 Abs. 2 VRG i.V.m. § 17 VRG
gemachten Steuerschulden ist ferner zu sagen, dass diese gemäss Zusammenstellung auf der zweiten Seite der Excel-Tabelle rund Fr. ___ betragen, dass davon aber rund Fr. ___ offenbar bereits bezahlt worden belaufen sich demnach noch auf rund Fr. ___. Aus der Zusammenstellung der Aktiven auf der ersten Seite der Excel-Tabelle geht hervor, dass die auf Konten vorhanden Mittel rund Fr. ___ und die Depotwerte Nachteil für den Beschwerdeführer bzw. den von ihm betreuten Nachlass bewirken könnte. Auf der zweiten Seite der Excel-Tabelle ist weiter zu sehen, dass am 30. September 2017 ein Darlehen von Fr. ___ und am
Staats- und Verwaltungsrecht
aber zu Recht nicht geltend gemacht wird. Nicht entscheidend ist weiter, dass die Vorinstanz auf Seite 28 ihres Berichts und Antrags vom 5. April 2011 zur Änderung des EG ZGB (Umsetzung der ZGB-Revision begründet und vorhersehbar waren (i.S.v. wertaufhellenden Tatsachen). Zum andern ist auf der subjektiven Seite zu verlangen, dass diese Ereignisse bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt dem Verwaltungsrat auch hätten Fr. 13'508.70 Wert Mobiliar) und insgesamt geltend gemachten Anlagekosten von Fr. 392'989.75. Auf Seite 3 der zu den Akten gegebenen Grundstückgewinnsteuerklärung erfolgte sodann unter dem Abschnitt «B
Verfahrensrecht
gemachten Steuerschulden ist ferner zu sagen, dass diese gemäss Zusammenstellung auf der zweiten Seite der Excel-Tabelle rund Fr. ___ betragen, dass davon aber rund Fr. ___ offenbar bereits bezahlt worden belaufen sich demnach noch auf rund Fr. ___. Aus der Zusammenstellung der Aktiven auf der ersten Seite der Excel-Tabelle geht hervor, dass die auf Konten vorhanden Mittel rund Fr. ___ und die Depotwerte Nachteil für den Beschwerdeführer bzw. den von ihm betreuten Nachlass bewirken könnte. Auf der zweiten Seite der Excel-Tabelle ist weiter zu sehen, dass am 30. September 2017 ein Darlehen von Fr. ___ und am
Art. 127 Abs. 2 BV, § 72 Abs. 2 StG
eines überschuldeten Unternehmens – auch nicht implizit – als zulässig erachtet. Auf der anderen Seite hat das Bundesgericht in seinem Entscheid aber auch nicht erklärt, es erachte die Erhebung der Ka prinzip im Laufe der letzten Jahrzehnte zunehmend konkretisiert worden sei. c) Auf der anderen Seite stehen folgende Kommentatoren: Gemäss Bernhard Zwahlen/Albert Lissi (in: Martin Zweifel/Michael Beusch Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beurteilen würde. Auf der anderen Seite ist dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug aber kein Urteil eines kantonalen Gerichts bekannt, in
Sozialversicherungsrecht
die Rede war. Angesichts der Platzierung des erwähnten Wortes «vereinbarungsgemäss» auf der ersten Seite der Verfügung vom 20. Januar 1997 direkt nach dem Hinweis auf die «kürzliche» Besprechung darf davon g dieser Leistungen auf einen mit der Beschwerdeführerin geschlossenen Vergleich, wie der ersten Seite der Verfügung entnommen werden kann («Vereinbarungsgemäss erlassen wir neu die folgende Verfügung qualifizierte Person wirkt, welche Kenntnis der örtlichen und räumlichen Verhältnisse sowie der aus seitens der Mediziner gestellten Diagnosen sich ergebenden Beeinträchtigungen und Hilfsbedürftigkeiten hat

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