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1809.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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, werden als Steuerungsmittel von Seite Bund benützt, um eine rasche Umsetzung der Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes zu fördern und durchzusetzen. Seite 10/13 1809.1 - 13059 Die Kosten für sich dabei einerseits um die Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee. Diese soll an die Kosten der Seite 2/13 1809.1 - 13059 Grossrevision des Motorschiffs Rigi einen Investitionsbeitrag von 1.75 Mio. Franken Dienstleistungen aufgebaut und angeboten bzw. erfolgreich Aktivitäten Dritter koordiniert. 1809.1 - 13059 Seite 3/13 Der Regierungsrat beantragt erstmals, nicht nur dem Verein Zug Tourismus Betriebsbeiträge zu
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1787.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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rmen und der mitt- lerweile grossen Vielfalt von Betreuungsangeboten für bedürftige Personen an. Seite 2/14 1787.1 - 13014 Im Rahmen der Revision des SHG werden sowohl die bisher unklaren Begriffe des Bestimmungen lediglich 50 % dieser Kosten übernimmt. Die an- deren 50 % sind von den Gemeinden zu tragen. Seite 3/14 1787.1 - 13014 Da mit dem ZFA 2 die Heimfinanzierung nach SHG zu 100 % in den Zuständigkeitsbereich und 21 der Verord- nung zum Sozialhilfegesetz vom 20. Dezember 1983 (Sozialhilfeverordnung, SHV; Seite 4/14 1787.1 - 13014 BGS 861.41) geregelt. Auch für Heime für Erwachsene im Kanton Zug besteht damit
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2019.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Aufhebung des Konkordats werden sich gemäss Schätzungen auf ca. CHF 1 bis 1,2 Mio. belaufen. Die ef- Seite 2/14 2019.1 - 13696 fektiven Kostenfolgen hängen wesentlich vom künftigen Leistungsangebot an der datsrates an, um die beiden Vereinbarungen zuhanden der kantonalen Parlamente zu verab- 2019.1 - 13696 Seite 3/14 schieden. Am 19. Januar 2011 gingen die beiden Vereinbarungsentwürfe bei der Direktion für Bildung r Kantone der Vereinbarung über den Vollzug der Aufhe- bung des Konkordats (siehe Kap. 3.2.) zu. Seite 4/14 2019.1 - 13696 3.1. Vereinbarung der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug über die
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1901.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2004 - 2011 vom 18. Dezember 2003 (BGS 751.12) zu ändern. Die Vorlage ist wie folgt gegliedert: Seite I. In Kürze 2 II. Rahmenkredite, Überblick 2 1. Rahmenkredit für Nationalstrassen 3 2. Rahmenkredite regionalen Buslinien und für Radstrecken 9 III. Änderungen des Kantonsratsbeschlusses 11 IV. Antrag 13 Seite 2/13 1901.1 - 13321 I. In Kürze Der Kanton Zug finanziert den Bau seiner Strassen und Radwege häufig Franken für Anlagen für die regionalen Buslinien und für Radstrecken 24.0 Mio. Franken 1901.1 - 13321 Seite 3/13 Mit Ausnahme des Rahmenkredites für "Anlagen für die regionalen Buslinien und für Radstre- cken"
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1904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ung (CEDAW- Übereinkommen) und die Aufforderung des EDA um, welches die Schweiz 1997 ratifiziert Seite 2/14 1904.1 - 13328 hat. Gestützt auf die Empfehlungen des UNO-Ausschusses haben alle Kantone Gleichstel- lungsbüros auch in Zusammenarbeit mit privaten Stellen geleistet werden könne und über- 1904.1 - 13328 Seite 3/14 dies sei der Auftrag, den das Gleichstellungsbüro zu erfüllen habe, unklar und das Büro ohnehin Berufswahlprozess zu begleiten und ihnen soll aufgezeigt werden, dass Berufe kei- ne Geschlechter haben. Seite 4/14 1904.1 - 13328 Die Informationsabende richten sich vor allem an Eltern, Lehr- und andere Bez
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1930.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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rogramms anerkennt, wird sich der Zuger Beitrag voraussichtlich auf 2.7 Mio. Franken reduzieren. Seite 2/14 1930.1 - 13395 S24 ersetzt S21 und bietet zwei Direktverbindungen nach Zürich und Flughafen Im solche Beteiligung ist weder Bestandteil noch zwingende Vor- aussetzung dieser Vorlage. 1930.1 - 13395 Seite 3/14 Abb. 1: Durchmesserlinie (DML) Die 4. Teilergänzung bildet das nötige Ausbaupaket für die Zürcher führt. Die S24 wird aufgrund der Nachfrageentwicklung neu im integralen Halbstundentakt verkehren. Seite 4/14 1930.1 - 13395 Das verdichtete neue Angebot im Rahmen der 4. Teilergänzung bedingt Massnahmen
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2065.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sich dem Schutz der Bevölkerung widmen. Es unterstützt alle Rettungsorganisationen im Ereignisfall. Seite 2/13 2065.1 - 13833 Der vorliegende Beschluss stellt die finanziellen Mittel bereit, die es dem Kanton Ausbau des Funkkanals und der funktechnischen Er- schliessung von Bahnhof und Metalli. 2065.1 - 13833 Seite 3/13 Mit Beschluss vom 12. Juli 2005 bewilligte der Regierungsrat einen weiteren Kredit von 1,6 Mil- begrenzt auch Datenfunk und schliess- lich die Sicherstellung des Betriebes mit mehreren Rückfallebenen. Seite 4/13 2065.1 - 13833 TETRAPOL nutzt Frequenzen in einer Bandbreite von 380 bis 400 Mega - Hertz. Die
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1733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ausdehnung der Untersuchungen zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse von hohem Wert zu erwarten sind. Seite 2/14 1733.1 - 12880 Nächstes Jahr feiert der Kanton Zug das 150-Jahr-Jubiläum der Entdeckung erster Vernich- tung bedroht ist. Unterschiedlich grosse Bauvorhaben im Bereich der Fundstellen haben zu Seite 3/14 1733.1 - 12880 entsprechend unterschiedlich grossen Rettungsgrabungen geführt.1 Nur fünf Siedlungen Hünenberg-Chämleten, Oberrisch-Aabach, Steinhausen-Sennweid, Steinhausen-Cosmetochem, Zug-Sumpf. Seite 4/14 1733.1 - 12880 4. Jungsteinzeitliche Seeufersiedlung «Cham-Bachgraben» Die Fundstelle «Bachgraben»
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1626.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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konnten sich mit Vorentscheiden für eine kantonale Schule in Cham nicht anfreunden und reichten eine Seite 2/14 1626.1 - 12593 Interpellation ein (siehe Vorlage Nr. 1362.1 - 11792). Der Regierungsrat schwenkte fiel die Wahl auf die vier Varianten K1 und K2, M2 und L3. Sie ge- langten in eine weitere Prüfung. Seite 3/14 1626.1 - 12593 Abbildung 1: In der ersten Stufe favorisierte Variante 2.1.2. Zweite Stufe Die Bestvariante die Variante 10a (entspricht grob der Variante M 2 aus dem ersten Planungsschritt). Seite 4/14 1626.1 - 12593 Sie sieht wie folgt aus: Der Tunnel entspricht weitgehend jenem der Variante 10
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1704.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ansonsten die Stimmberechtigten dies als Zwängerei ansehen könnten. Zudem bestehe kein dringender Seite 2/13 1704.1 - 12806 Handlungsbedarf, da die Einbürgerungsverfahren im Kanton in korrekten rechtss übersteigen darf. Nach dem Äquivalenzprinzip muss die Höhe der Gebühr im Einzelfall in einem vernünfti- Seite 3/13 1704.1 - 12806 gen Verhältnis zum Wert stehen, den die staatliche Leistung für die das Gesuch sind, die nicht an der Urne gefällt werden dürfen und bei einer Ablehnung begründet werden müssen. Seite 4/13 1704.1 - 12806 2.2.1 Politische Reaktionen auf Bundesebene Auf Bundesebene sind zwei politische