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1986.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wie folgt: 1. In Kürze Seite 1 2. Ausgangslage a) Bund Seite 2 b) Kanton Zug Seite 3 c) Einwohnergemeinden Seite 4 3. Anpassung des Kantonsratsbeschlusses a) Kreditbetrag Seite 5 b) Anpassung von § 3 des des Kantonsratsbeschlusses Seite 5 4. Antrag Seite 6 1. In Kürze Der Energiebedarf der Gebäude macht rund 40 % des Gesamtenergiebedarfs aus. Um ihn zu senken, greift der Staat mit finanziellen Anreizen nachge- fragt. Statt über die ganze Laufzeit von vier Jahren wird er bei unverminderter Inanspruchnah- Seite 2/6 1986.1 - 13600 me demnächst erschöpft sein. Der Regierungsrat will ein abruptes Ende abwenden
1899.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Zürich konnte der der Kanton Zug zudem ein Schlüsselobjekt des nationalen Bahnverkehrs unterstützen. Seite 2/13 1804.5/1899.6/2609.2 - 15336 Die in den Vorstössen geforderten konkreten Bauvorhaben (Sanier Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat mit Bericht und Antrag vom 1804.5/1899.6/2609.2 - 15336 Seite 3/13 28. Oktober 2014 (Vorlage Nr. 1899.5 - 14793), die erheblich erklärte Motion abzuschreiben. Der Zürich und eine integrierte Planung des gesamten Personenverkehrs (Regional- und Fernver- kehr). Seite 4/13 1804.5/1899.6/2609.2 - 15336 4. Doppelspuriger Sanierungstunnel Sihlbrugg-Horgen Oberdorf Die
1908.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
kantonalen Motorfahrzeugsteuern“ ersetzt. Basis dafür sollte das im Jahr 2007 im Auftrag der Zentral- Seite 2/13 1908.3 - 13738 schweizer Umweltschutzdirektoren-Konferenz (ZUDK) erarbeitete und in einer nationalen Vorlage Nr. 1908.1 - 13333, Abschn. III Grundzüge des Rabattmodells der asa, S. 6f. 1908.3 - 13738 Seite 3/13 um 10% der Motorfahrzeugsteuern - bis ins Jahr 2033 ein Minus von 135 Millionen Franken aufweisen um eine freiwillige Massnahme, für die keine gesetzliche Pflicht 3 Siehe www.energieetikette.ch. Seite 4/13 1908.3 - 13738 besteht. Mit dieser Energieetikette kann jeder Autobesitzer sehen, welche Eff
2068.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
dass der Kanton mit ZUGIS bereits ein Geoinformationssystem führe und auf diesem aufbauen könne. Seite 2/13 2068.3 - 13958 Einbezug der Gemeinden In ihren Vernehmlassungen hatten sich die Gemeinden me die Veröffentlichung der Sachdaten im Internet werden gesetzliche Rahmenbedingungen 2068.3 - 13958 Seite 3/13 zur Pflicht. Mit ihren Änderungsvorschlägen sieht die Kommission eine stärkere Mitwirkung der GeoIG-ZG zu übernehmen. Einzig bei den Nachführungskreisen er- achtet sie einen Kreis als genügend. Seite 4/13 2068.3 - 13958 2. Eintretensdebatte Nach einer kurzen Diskussion, namentlich zum Einbezug der
2661.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
10. Dezember 2015 zur Kenntnis genommen. 2 Siehe Seite 3 des Stawiko-Berichts Nr. 2527.4 - 15032 vom 21. Oktober 2015. 2661.4 - 15341 Seite 3/3 - Zu Seite 13 unten anerkennt die Stawiko, dass die Kosten des Auftrags weitgehend erfüllt wurde. Im Rahmen der Kenntnis- nahme hat sie auf Seite 3 vier Hinweise formuliert. Seite 2/3 2661.4 - 15341 2. Hinweise der Staatswirtschaftskommission Die Stawiko ist sich Kenntnisnahme vor. Die Stawiko ver- weist auf den Bericht des Regierungsrats Nr. 2661.1 - 15260. Auf Seite 4 ist ausgewiesen, dass die Kantonsbeiträge in allen drei Jahren tiefer waren als geplant. Die Bi
2609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Zürich konnte der der Kanton Zug zudem ein Schlüsselobjekt des nationalen Bahnverkehrs unterstützen. Seite 2/13 1804.5/1899.6/2609.2 - 15336 Die in den Vorstössen geforderten konkreten Bauvorhaben (Sanier Der Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat mit Bericht und Antrag vom 1804.5/1899.6/2609.2 - 15336 Seite 3/13 28. Oktober 2014 (Vorlage Nr. 1899.5 - 14793), die erheblich erklärte Motion abzuschreiben. Der Zürich und eine integrierte Planung des gesamten Personenverkehrs (Regional- und Fernver- kehr). Seite 4/13 1804.5/1899.6/2609.2 - 15336 4. Doppelspuriger Sanierungstunnel Sihlbrugg-Horgen Oberdorf Die
2553.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Stellung nimmt. Seite 2/6 2553.4 - 15136 2. Fragen der Stawiko Vor der Sitzung hat die Sicherheitsdirektion zu drei Fragen der Stawiko schriftlich wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Gemäss Seite 5 des reg die Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung vom 20. Dezember 1979 (BGS 722.11). Auf Seite 6 schreibt der Regierungsrat zur finanziellen Lage der GVZG, dass diese grundsätzlich gesund sei. n), da dadurch ein Ein- griff in den privaten Versicherungsmarkt erfolgen würde. Frage 2: Gemäss Seite 7 des Berichtes und Antrages der Regierung, 4. Absatz, verfügt die Gebäudeversicherung nicht über
1582.2a - Beilage
8. Oktober 1999 ist der Druck gewachsen, die Verbräuche auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Seite 2/13 Halten wir uns vor Augen, dass der Energiebedarf in der Schweiz auf folgende Sektoren ent- fällt: der Treibhausgasemissionen“, Novem- ber 2007, UVEK mit Bundesämtern für Energie BFE und Umwelt BAFU Seite 3/13 der Kommission für Haustechnik und Energienormen (KHE) des SIA. Dieser SIA-Effizienzpfad Energie Wirtschaft und Bevölkerung in den politischen Prozess auf dem Weg breiter Kommunikation einbinden. Seite 4/13 B. Warum ein Leitbild, warum Leitsätze und Massnahmen? Der Regierungsrat des Kantons Zug hat
1570.2a - Beilage
8. Oktober 1999 ist der Druck gewachsen, die Verbräuche auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Seite 2/13 Halten wir uns vor Augen, dass der Energiebedarf in der Schweiz auf folgende Sektoren ent- fällt: der Treibhausgasemissionen“, Novem- ber 2007, UVEK mit Bundesämtern für Energie BFE und Umwelt BAFU Seite 3/13 der Kommission für Haustechnik und Energienormen (KHE) des SIA. Dieser SIA-Effizienzpfad Energie Wirtschaft und Bevölkerung in den politischen Prozess auf dem Weg breiter Kommunikation einbinden. Seite 4/13 B. Warum ein Leitbild, warum Leitsätze und Massnahmen? Der Regierungsrat des Kantons Zug hat
1629.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Denk- malschutzgesetz vom 26. April 1990 (DSG; BGS 423.11) soll daher wie folgt geändert werden: Seite 2/13 1629.1 - 12598 Es sind nur diejenigen Denkmäler dem Gesetz zu unterstellen, - die gemäss § 2 ein «sehr hoher» wissenschaftlicher, kultureller oder heimatkundlicher Wert bestehen müsse. Dies Seite 3/13 1629.1 - 12598 vor allem vor dem Hintergrund der Praxis, dass frühere Bau- oder Renovationssünden Aargau 2,5 %; Kanton St. Gallen 2,7%; Kanton Appenzell Ausserrhoden 3,0 %; Kanton Thurgau 5,0 %. Seite 4/13 1629.1 - 12598 C. Baudenkmäler ausserhalb Bauzonen Ausserhalb der Bauzonen werden auch Objekte

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