Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

7404 Inhalte gefunden
2152.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
balbudget der PH Zug auf den Seiten 329-332 abgedruckt. Der Gesamtaufwand für die Ausbildung von Lehrpersonen beläuft sich auf rund 14.1 Mio. Franken (siehe Tabelle auf Seite 37 des regierungsrätlichen der Finanztabelle auf Seite 40 noch zusätzliche Kosten für den Hochschulrat sowie für eine notwendige Personalaufstockung beim Amt für Mittelschulen von zusammen rund 170'000 Seite 2/5 2152.4 - 14198 Franken einstimmig zu. Seite 4/5 2152.4 - 14198 3.3. Änderungsantrag zu § 35 Abs. 3: Die Bildungskommission beantragt, hier den Zusatz «des Jahres 2012» zu streichen und be- gründet dies auf Seite 15 ihres Berichtes
2214.3b - Beilage 2
e) Synopse des Antrages des Regierungsrates; Antrag der Raumplanungskommission vom 5. April 2013 Seite 2 von 13 I Kapitel G Grundzüge der räumlichen Entwicklung Richtplantext alt Richtplantext neu Antrag wächst bis auf maximal 135 000 Einwohne- rinnen/Einwohner im Jahr 2030. (Bericht und Antrag RPK, S. 4) Seite 3 von 13 Text Richtplantext alt Richtplantext neu Antrag des Regierungsrates Richtplantext neu Antrag Einwohnerinnen und Einwohnern Bevölkerung wird vom Kantonsrat beschlos- sen und im Richtplan festgesetzt. Seite 4 von 13 II Kapitel S Siedlung Richtplantext alt Richtplantext neu Antrag des Regierungsrates Ric
2117.5 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
WALCHWIL 1. Ausgangslage Seite 1 2. Eintretensdebatte Seite 3 3. Detailberatung Seite 3 II. FESTSETZUNG ERHOLUNGSSCHWERPUNKT LIENISBERG 1. Eintretensdebatte Seite 4 2. Detailberatung Seite 5 III. KANTONSRATSBESCHLUSS ANPASSUNG DES KAN- TONALEN RICHTPLANES (WALCHWIL; SCHWERPUNKT ERHOLUNG UND BAHNVERKEHR) Seite 5 IV. ANTRAG Seite 6 I. FESTSETZUNG DOPPELSPURINSEL WALCHWIL 1. Ausgangslage In der Vorlage des Regierungsrates Raumplanungs- kommission von den zuständigen Stellen in Erfahrung bringen, ob es Alternativen zur Doppel- Seite 2/6 2117.5 - 14068 spurinsel Walchwil gibt und was die Vor- und Nachteile wären. Aus diesem Grund
1352.2 - Antwort, Bericht und Antrag des Regierungsrates
Aspekte Seite 13 G. Schulraumplanung für die Sekundarstufe II Seite 16 H. Weiteres Vorgehen Seite 17 I. Parlamentarische Vorstösse Seite 18 J. Auswirkung auf die Jahresrechnung Seite 20 K. Antrag Seite 21 A in Kürze Seite 2 B. Ausgangslage Seite 3 C. Gutachten der Eidg. Kommission für Denkmalpflege Seite 4 D. Theilerhaus-Areal, Hofstrasse 13 Seite 5 E. Shedhalle und Hochbau, Hofstrasse 15 Seite 8 F. Denk
2328.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
und soll - in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und An- Seite 2/13 2328.3 - 14746 wälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; BGS 935.61) auf 20 000 Franken erhöht in Bezug auf die auf Bundesebene geplante Änderung der die öffentliche Beurkundung 2328.3 - 14746 Seite 3/13 betreffenden Art. 55 ff. im Schlusstitel des ZGB, da diese Änderungen erst in Form eines Vor- gewisse Bedenken hinsichtlich der maximalen Höhe der Busse als Disziplinarmassnahme. Diese stehe Seite 4/13 2328.3 - 14746 nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Entschädigung der gemeindlichen Urkundspers
2335.7c - Beilage 3
Total Provisorium Neubau Schulraum bei Parkplatz Dreifachsporthalle bei Hartplatz Rogger Ambauen AG Seite 1 Machbarkeitsstudie Kantonsschule › Lüssiweg 24 › 6302 Zug Kostenberechnung Schulraumprovisorium Entflechtung der Abwässer, gemäss Kurzbericht Berchtold + Eicher vom 26.04.2005 Rogger Ambauen AG Seite 2 Machbarkeitsstudie Kantonsschule › Lüssiweg 24 › 6302 Zug Kostenberechnung Schulraumprovisorium Anwalts- und Gerichtskosten › Inkonvenienz- und Nachbar- und Mieterentschädigungen Rogger Ambauen AG Seite 3 Machbarkeitsstudie Kantonsschule › Lüssiweg 24 › 6302 Zug Kostenberechnung Schulraumprovisorium
1142.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Wichtigste in Kürze Seite 2 II. Vorgeschichte Seite 3 III. Rechtliche Grundlage für den Kredit für das Generelle Projekt Seite 5 IV. Projektbeschrieb Seite 5 V. Verkehrstechnische Beurteilung Seite 8 VI. Landschaft Landschaft und Umwelt Seite 9 VII. Landerwerb Seite 11 VIII. Phasen der Projektierung Seite 11 IX. Kosten für das Generelle Projekt Seite 12 X. Kostenbeteiligung des Bundes und der Einwohnergemeinden Cham und und Hünenberg Seite 13 XI. Etappierung und Finanzierung Seite 14 XII. Antrag Seite 14 2 1142.1 - 11221 I. Das Wichtigste in Kürze Um die Verkehrsbelastung im Chamer Zentrum zu vermindern, soll der regionale
2155.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kürze Seite 1 2. Agglomerationspolitik des Bundes und Agglomerationsprogramme Seite 2 3. Das Agglomerationsprogramm Zug Seite 2 4. Öffentliche Mitwirkung Seite 5 5. Interessenabwägung und Fazit Seite 6 6 6. Finanzielle Auswirkungen Seite 6 7. Antrag Seite 6 1. In Kürze Ein Agglomerationsprogramm der 2. Generation für Zug Die Neugestaltung des Finanzausgleichs war Ausgangspunkt für einen Infrastruktur- fonds Programms beteiligt sich der Bund mit einem Anteil zwischen 30 und 50% an den Kosten von Verkehrsmassnah- Seite 2/6 2155.1 - 14092 men. Der Bund kann auch einzelne Massnahmen aus dem Programm streichen. Damit entfällt
1543.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
getreten ist und somit erstmals für das Budget 2008 und die Rechnung 2007 gelten wird. Die Übersicht auf Seite 207 zeigt, dass praktisch alle Institutionen den Budgetrahmen eingehalten bzw. unterschritten haben umfangreichen und komplexen Geschäften erklärt ist. Dass der budgetierte Aufwand gemäss Überblick auf Seite 5 trotzdem insgesamt um 21.3 Mio. Franken oder 2.0% überschritten worden ist, liegt 4 1543.1 - 12389 h des Bundes, welcher im Sachaufwand der Finanzdirektion mit 39.4 Mio. Franken verbucht ist. Auf Seite 4 seines Berichtes stellt der Regierungsrat fest, dass das Budget beim Personalaufwand um 2.0 Mio
3188.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
t, Schwierig- keiten am Arbeitsplatz, Überarbeitung, Stress, Vereinsamung und Sinnkrise nach der Seite 2/12 3188.2 - 16597 Pensionierung schaffen. Diesen Fragen nehmen sich die Landeskirchen in ihrem sozia Kultuszwecke einer Religionsgenossenschaft, der sie bzw. er nicht an- gehört, auferlegt werden. Seite 3/12 3188.2 - 16597 Gestützt auf § 1 Abs. 1 des Steuergesetzes (StG) vom 25. Mai 2000 (BGS 632.1) Ausserrho- den, Aargau und Genf) sind auch die juristischen Personen kirchensteuerpflichtig. Der Kanton Seite 4/12 3188.2 - 16597 Waadt erhebt keine Kirchensteuern im eigentlichen Sinn, da die Kultusauslagen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch