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2315.2 - Antrag des Regierungsrates
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n Dokumente in Papierform nachgereicht werden. Ferner kann sie einzelne Typen von Dokumenten, die sich aus technischen oder betrieb- lichen Gründen für eine elektronische Übermittlung nicht eignen, von beginnt die Rechtsmittelfrist mit der Zustel- lung der schriftlichen Bestätigung zu laufen. 4 Erweist sich eine Zustellung als unmöglich, so hat die Mitteilung in Form der öf- fentlichen Bekanntmachung im zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen ha- ben, um den Missbrauch ihrer Zugangskennung und ihres Einmalpassworts zu verhindern. 3 Der Regierungsrat regelt die Sicherheitsvorkehrungen im Sinne von
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2315.3b - Beilage 2
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Dokumente in Papierform nachgereicht werden. Fer- ner kann sie einzelne Typen von Dokumenten, die sich aus technischen oder betrieblichen Gründen für eine elektronische Übermittlung nicht eignen, von der Dokumente in Papierform nachgereicht werden. Ferner kann sie einzelne Typen von Doku- menten, die sich aus technischen oder betrieblichen Gründen für eine elektronische Übermittlung nicht eignen, von der glaubhaft darlegen können, dass sie die nach den Umständen notwendi- gen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getrof- fen haben, um den Missbrauch ihrer Zugangsken- nung und ihres Einmalpassworts zu
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2329.1a - Beilage
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(Laufnummer 14532) § 106 Verfahren 1 Das Verfahren für den Vollzug des Bundes-Ordnungsbussenrechts richtet sich nach den Bestimmungen des OBG1), dasjenige für den Vollzug des kantonalen Ordnungsbussenrechts nach Übertretungsstrafgeset- zes2). 1 Das Verfahren für den Vollzug des Bundes-Ordnungsbussenrechts richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundesgesetzes, dasjenige für den Vollzug des kantonalen Ord und Aufklärungsarbeit so- wie durch Förderung einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung. 2 Für die Sicherstellung und Finanzierung der primärpräventiven Bildungs- und Aufklärungsarbeit ist der Kanton zuständig
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1340.2 - Antwort des Regierungsrates
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- weitgehend unbestritten. Im Ver- nehmlassungsverfahren zu der geplanten Revision von 2002 hatten sich nur der Gemeinderat Neuheim sowie der Kirchenrat Menzingen, der Evangelisch-reformierte Kirchenrat ausdrücklich. In der kantonsrätli- chen Beratung des neuen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes sprachen sich alle Fraktionen für die Abschaffung der Regelungen für hohe Feiertage aus. Bereits im Jahre 1996 war dem Charakter des Feiertages wider- sprechen und/oder seine Ruhe stören. Frage 4: Sollte aus der Sicht des Regierungsrates eine Gesetzesanpassung nicht notwendig sein, so bitten wir um Auskunft darüber
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1362.1 - Interpellationstext
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Nach drei überaus erfolgreichen Betriebsjahren in den Räumlichkeiten des Instituts Menzingen hat sich das dezentrale und eigenständige pädagogische Konzept des KGM in der Tat sowohl bei Schülern, Lehrerschaft Lebenskultur in einer überdies wunderschönen Landschaft vorweisen. Das KGM ist auf dem besten Weg, sich zu einer Qualitätsmarke im kantonalen Mittelschulwesen zu entwickeln, welche über die Kantonsgrenzen erstellt werden. Damit kann die Klassenraumkapazität des KGM ver- doppelt und eine auch aus finanzieller Sicht kostengünstige und optimale Infrastruk- tur zur Verfügung gestellt werden. Je nach Bedarf ist die
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1363.1 - Interpellationstext
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stellt sich die Frage, welchen Sinn die Bürgergemeinden in der heutigen Zeit noch haben. Dies veranlasst uns, einige F r a g e n zu diesen rechtlichen Körperschaften zu stellen: 1. Wie finanzieren sich die aufgelöst würden? 7. Ist längerfristig eine Übernahme von Bürgergemeinden in die Einwohnerge- meinden aus Sicht des Regierungsrates denkbar? __________ 300/mb
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1390.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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3. Schlussbemerkung und Antrag 1. Ausgangslage Der vom Regierungsrat beantragte Objektkredit setzt sich wie folgt zusammen: Fr. 860'000 für neue Sandsportanlage mit Beachvolleyball- und Sandplatz Fr. 395'000 knapp 730'000 Franken vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen zu überführen. Hierbei handelt es sich um eine Ausgabe gemäss § 8 Abs. 1 des Finanzhaushaltgesetzes (BGS 611.1), welche zu Lasten der In
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1425.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Ordnung halber halten wir fest, dass in der Zwischenzeit eine neue Legislaturperiode angebrochen ist und sich die Stawiko somit neu zusammensetzt. 2 1425.8 - 12474 2. Eintretensdebatte Der Regierungsrat hatte war jedoch gering, weil der Regierungsrat lediglich einen ganz kurzen Bericht vorgelegt hatte und es sich materiell um eine einfache Vorlage handelt. Auf der anderen Seite gibt es komplexe Geschäfte, welche
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1425.12 - Antrag der Kommissionsmehrheit zur 2. Lesung
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Kontrolle und Festlegung des Zeitaufwandes durch das jeweilige Kommissionspräsidium. Die Kommission ist sich dabei bewusst, dass damit nicht alle Ungleichheiten geregelt werden können und dass auch bei diesem ten auftreten können. Wer unbegründet von der Kommissionsarbeit profitieren will, wird - dies ist sich die Kommission bewusst - immer einen Weg finden. Die Kommission hat auch noch über die Auslegung der
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1372.1 - Postulatstext
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Teil- weise entstanden diese Schäden an Orten, an denen sie nicht erwartet worden waren. Es stellen sich darum raumplanerische Fragen: Welche Flächen wollen wir nutzen und welche besser nicht? Welche Flächen oder mehr als einmal die Fläche des Brienzersees pro Jahr. Durch raumplanerische Massnahmen lassen sich zudem zukünftige Schäden an Privateigentum und an der öffentlichen Infrastruktur zumindest teilweise immer wieder überprüft und auch konsequent ge- handhabt wird. Denn eines ist nach dem August 2005 sicher - die Zahl, die Häufigkeit und die Inten- sität von Grossereignissen mit starken Niederschlägen werden