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1380.1 - Interpellationstext
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Millionen Dollar, Marc Rich+Co. für mindestens 1 Million bezahlt haben. Aus Sicht der Alternativen Fraktion ist es stossend, dass sich im Besonderen Roh- stoffhandelsfirmen mit fragwürdigen Geschäftspraktiken illegale Geschäfte mit Saddam Hussein und dessen Regime gemacht haben? 2. Ist die Regierung bereit, sich von solchen Geschäftstätigkeiten von Marc Rich+Co. und Glencore zu distanzieren? 3. Hält die Regierung
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1385.1 - Interpellationstext
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zum Vorschein kommen, welche die versprochenen Leistungen beeinträchtigen. Dem Vernehmen nach tun sich die Projektverantwortlichen nicht leicht, im eng gesetzten Kostenrahmen ein Zentralspital zu realisieren Nutzen bringt. Wir stellen dem Regierungsrat in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen: 1. Hat sich das der Projektierung zugrunde gelegte Betriebskonzept im Rahmen der Bauplanung bewährt? Welche S Kanton über- nehmen wird und auch in der Zukunft bestehen können muss, ist der Alternativen Fraktion, sicher aber auch der ganzen Bevölkerung, ein grosses Anliegen. Wir bitten um die schriftliche Beantwortung
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1400.2 - Antrag des Obergerichtes
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), beschliesst: § 1 Das Kantonsgericht setzt sich in der Amtsperiode 2007 – 2012 aus neun Mitgliedern im Hauptamt zusammen. § 2 Das Strafgericht setzt sich in der Amtsperiode 2007 – 2012 aus drei Mit-
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1441.1 - Postulatstext
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führen, dass ihre Auswirkungen auf Bevölkerung, Siedlung und Landschaft gering sind. Insbesondere setzt sich der Kanton Zug dafür ein, dass in und entlang von Siedlungen die Betreiber verpflichtet werden, die ist der Sorge vor nichtionisierenden Strahlen grosses Gewicht beizumessen. E 7.1.4 Der Kanton setzt sich beim Bund dafür ein, dass durch den Bund und die Betreiber auch bestehende Leitungen saniert und damit die Gemeinde Baar als auch für die Betreiber dar. Die optische Beein- trächtigung durch die weit sichtbaren Hochspannungsleitung entfällt, wodurch das Ortsbild Baar weiter aufgewertet wird. ____________
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1445.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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beraten und erstattet Ihnen hiermit folgenden Bericht: Bei den vorliegenden Kreditbegehren handelt es sich um ökologische Renaturierungsprojekte. Details dazu können den Berichten des Regierungsrates (Nr. Die Projekte sind breit abgestützt. Die Gemeinde Baar und verschiedene kantonale Fachstellen haben sich dazu in zustimmendem Sinne geäussert. Die Stawiko unterstützt ausdrücklich den Wunsch der Natur- und
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1424.1 - Motionstext
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Entwicklungen und latenter Probleme. Dieses niederschwellige Unterstützungsangebot trägt dazu bei, dass sich Unsicher- heiten, Krisen und Ängste der ersten Jahre mit dem Kind nicht zu grösseren Proble- men besteht in der Praxis jedoch nur für Eltern von Kin- dern bis zu einem Alter von rund 2 Jahren. Es zeigt sich aber immer mehr, dass viele Eltern auch in der anschliessenden prägenden Zeit der Entwicklung ihrer Änderung von § 34 Abs. 2 des Sozialhilfegesetzes vorzulegen (Änderung fett hervorgehoben): "Zur Sicherstellung von .... führt der Kanton in Ergänzung zu den Angeboten der Gemeinden a. eine Elternberatungsstelle
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1429.1 - Interpellationstext
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Jugendlicher in Cham muss von der Politik als Hilferuf aufgefasst werden. Der Umstand, dass Erwachsene sich im Kanton Zug ziemlich frei und unbehelligt bewegen können, dieweil ein Grossteil der Jugendlichen
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2108.08 - Antrag der SVP-Fraktion zur 2. Lesung
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Aufgabe der Einwohnergemeinden auf. Zwar hält die Regierung fest, bei di e- ser Bestimmung handle es sich um eine rein deklaratorische Kompetenzbestimmung, nicht um die Schaffung einer Verpflichtung zu Lasten neuen Verpflichtung der Einwohnergemeinden, aus- zulegen. Seit der 1. Lesung vom 31. Januar 2013 hat sich die Ausgangslage zudem verändert. Der Ve r- fassungsartikel für eine Bundeskompetenz zur Schaffung
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2108.05 - Antrag von Beni Riedi zur 2. Lesung
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allenfalls Medienarbeit vorzuneh- men. Zusätzlich können sich mit der Verlängerung der Frist die Stimmberechtigten mehr Zeit einräumen, damit sie sich in der Freizeit mit den Gemeindevorlagen auseinandersetzen
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2150.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2013
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Grossanlass handelt es sich um eine kommerzielle Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1’000 Besucherinnen und Besuchern. b) Beim zusätzlichen öffentlichen Verkehrsangebot handelt es sich um Extrabusse oder