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2150.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Grossanlass handelt es sich um eine kommerzielle Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1’000 Besucherinnen und Besuchern. b) Beim zusätzlichen öffentlichen Verkehrsangebot handelt es sich um Extrabusse oder
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2150.2 - Antrag des Regierungsrates
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Grossanlass handelt es sich um eine Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1’000 Besucherinnen und Besuchern. b) Beim zusätzlichen öffentlichen Verkehrsangebot handelt es sich um Extrabusse oder Extrazüge
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2156.1 - Interpellationstext
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- zes temporäre Humus- und Aushubdepots in der Landwirtschaftszone bewilligungsfähig sind und wie sich Auslegung und Praxis im Kanton Zug präsentieren. Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung der sieht die allgemeine Praxis in der Schweiz aus? 3. Wie sieht die Praxis im Kanton Zug aus? 4. Hält sich der Kanton Zug bei seinen eigenen Projekten an diese Praxis? 5. Sieht der Kanton Zug ein Sparpotential
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2155.1a - Beilage
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für Raumplanung Aabachstrasse 5 6300 Zug T 041 728 54 80 info.arp@zg.ch 3 P 3.1.2 Der Kanton setzt sich beim Bund für die Mitfinanzierung fol- gender Projekte im Sinne des Agglomerationsverkehrs ein: a (Zuger Weg); g. Allfällig weitere Projekte. I Kapitel P Agglomerationsprogramm P 3.1.2 Der Kanton setzt sich beim Bund für die Mitfinanzierung fol- gender Projekte im Sinne des Agglomerationsverkehrs ein: a
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2177.11 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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dem beide Kantonsrats- beschlüsse enthalten sind.» ➔ Die Stawiko macht darauf aufmerksam, dass es sich somit lediglich um eine Schlussab- rechnung handelt und nicht – wie im Titel der Vorlage erwähnt – beantragten Verpflich- tungskredite zum Teil viel zu hoch seien. Für ein anderes Stawiko-Mitglied zeigt sich heute, dass der vom Kantonsrat genehmigte Kredit für den Ausbau des 6. Stockes vorausschauend und der Sitzung vom 30. Juni 2021 beraten. Finanzdirektor Heinz Tännler vertrat das Geschäft aus der Sicht des Regierungsrats. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Bemerkungen der Stawiko
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2179.1 - Interpellationstext
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Interpellation zum Informationsstand und zur Unterstützungsbereitschaft der Regierung eingereicht. Damit sich der Kantonsrat und die B e- völkerung ein detailliertes Bild über das konkrete Potential der Geot Kanton Zug geei g- net? Geothermienutzung mittels petrothermaler oder hydrothermaler Technik? 2. Eignet sich diese Tiefennutzung nur für die Wärmegewinnung oder auch für die Strom- produktion? 3. Innerhalb welches
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2109.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Arbeitsplätze nachgewiesen ist und dass die dafür notwendigen Sicherheitserfordernisse erfüllt und finanziert werden müssen, auch wenn es sich um einen sehr teuren Erweiterungsneubau handelt. Es wurde die lokale Gewerbe konkurrenziert werde. Der Sicherheitsdirektor hat uns versichert, dass der Bostadel hier bereits seit Jahren in einer Nische tätig sei und sich einen guten Ruf erarbeitet habe. Die Ablaugerei Sitzung vom 6. Juni beraten. Anstelle des Finanzdirektors nahm Sicherheitsdirektor Beat Villiger an der Sit- zung teil, um das Geschäft aus Sicht des Regierungsrates zu vertreten und Fragen zu beant- worten
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2162.2 - Antwort des Regierungsrates
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somit der Vollzug des Auslän- dergesetzes (AuG) verhindert wird? Die angesprochene Thematik bewegt sich im Spannungsfeld zwischen den massgebenden Seite 2/3 2162.2 - 14186 Bestimmungen des Krankenversi die Situation im Kanton Zug liegen keine verlässlichen Angaben vor. Es ist davon auszu- gehen, dass sich Sans-Papiers in den regulären Strukturen versorgen lassen, wenn sie medizi- nische Behandlung benötigen
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2166.1 - Antwort des Regierungsrates
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seien dem jeweiligen Wohnkanton gemel- det worden. Für den Rückzug der ausstehenden 300 Waffen einigte sich das VBS mit den Kan- tonen auf eine Frist von 60 Tagen. Auf Wunsch der Kantone könne diese Frist sensiblen Bereich verantwortungsvoll er- füllt werden. 2. Für den Rückzug der ausstehenden Waffen einigte sich das VBS auf eine Frist von 60 Ta- gen. Hat der Kanton Zug diese Frist verlängert und wenn ja, in welchem gesundheitliche oder psychische Probleme bekannt. Die Zuger Polizei stellte am 30. Mai 2012 die Waffe sicher und übergab diese der Retablierungsstelle in Steinhausen zur Hinterlegung. Die Verantwortung für
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2170.11 - Antrag von Kurt Balmer zur 2. Lesung
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und auch der Einreichung der Motion der CVP betref- fend Souveränität der Kantone bei Wahlfragen hat sich die Ausgangssituation verändert und es sei Folgendes (nochmals) zu prüfen: (keine abschliessende Nennung) keine Hau-Ruck Übungen veranstaltet werden. Im Bericht des Regierungsrates und der Kommission finden sich leider zu verschiedenen möglichen Var i- anten keine od. ungenügende Ausführungen. Den Rückweisungsantrag