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3163.1 - Antwort des Regierungsrats
Kurzumfrage sowohl bei Lehrpersonen der Oberstufe als auch bei den Berufsberatenden hat ergeben, dass sich die Lage über die Herbstferien markant verschlechtert hat. Gab es vor den Herbstferien für die Ju Restriktionen betroffen. Bereits vereinbarte Schnupperlehren wurden wegen Corona abgesagt. Neue lassen sich kaum vereinbaren, da wieder verstärkt im Homeoffice gearbeitet wird und die Betriebe strengere Sc
3178.1 - Bericht und Antrag der engeren Justizprüfungskommission
September 2020 gebeten, mitzuteilen, ob sich ihre parteivertretenden Richterpersonen zur Wahl für die Neube- setzung des Präsidiums zur Verfügung stellen. Da sich einzig der amtierende Vizepräsident Philipp
3189.1 - Interpellationstext
Januar 2021 wurde die Stelle eines/r Kantonsapothekers/in geschaffen. In diesem Zusammenhang stellen sich für uns mehrere Fragen zur generel len Situation der Apotheken und ihrer Aufsicht im Kanton Zug. Apotheken und der Rolle der/s Kantonsapotheker/in differenziert? b) Wenn nein: Welche Zielkonflikte ergeben sich aus der Personalunion von Kantons- apotheker/in und Heilmittelkontrolle? 15. a) Ist der/die Kanto Ärztinnen und Ärzten als auch von Apothekerinnen und Apothekern wahrgenommen. 1. Welche Rolle spielen aus Sicht der Regierung die Apotheker*innen im Kanton in der me- dizinischen Grundversorgung? 2. a) Könnten
3210.1 - Interpellationstext
? Seite 2/2 3210.1 - 16544 5. Welche fünf Positionen aus dem kantonalen Subventionskatalog lassen sich gemäss Ein- schätzung des Kantons Zug mit geringem oder vertretbarem Aufwand und innert kurzer Frist f? Welche Subventionen wären dies gemäss Einschätzung des Kantons Zug? Ist der Kanton Zug bereit, sich proaktiv für deren Abschaffung auf Bundes- ebene einzusetzen? Die Interpellanten danken dem Regierungsrat
3221.1 - Interpellationstext
unverschlüssel- ten Patientendaten über ausländische Server verschlüsselt war? 3. Wie lassen sich aus Sicht des Regierungsrats solche Sicherheitslücken künftig verhin- dern? Wer stellt den Schutz der Daten können aus der Sicht des Regierungsrats bei sensiblen Daten zu höherer Datensicherheit und höherem Datenschutz beitragen? 8. Der Kanton Zug ist ein Vorreiter im Blockchain-Bereich und sieht sich auch als Herz
3161.8a - Beilage: Synopse
Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundes- ebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe von maximal 66,1 Mil- lionen Franken auf maximal 44 Millionen Franken, zusammengesetzt aus Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundes- ebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe von maximal 66,1 Mil- lionen Franken auf maximal 44 Millionen Franken, zusammengesetzt aus
3167.1 - Motionstext
Patrick Röösli, Zug, hat am 6. November 2020 folgende Motion eingereicht: Antrag Der Kanton führt für sich und die Gemeinden die Einreichung von Baugesuchen in geeigneter Form digital ein. Ein Baugesuch in kann auch wahlweise eine digitale Unterschrift erstellt und eingereicht werden. Die Gemeinden können sich dieser Digitalisierung anschliessen oder dürfen mit vorzugweise geringem Aufwand spezifische Anpassungen
3169.1 - Postulatstext
en mit entsprechendem Gewicht überhaupt genügend zum Tragen kommen können. Diese Anwendung ergibt sich auch aus dem Zweckartikel 2, wie er in der IVöB enthalten ist. Nach bisherigem Recht war einzig der Einsatz der Mittel gefordert (Art. 2 bst. a). Dies ändert die Bedeutung des Krite- riums Preis und hat sich dementsprechend in der Vergabepraxis auszuwirken (siehe Grafiken Anhang). Quellen: BöB: https://www
3194.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Die- se Zusammensetzung des Bankrats hat sich in der Praxis bewährt und soll deshalb beibehalten werden. Die Anforderungen an die Mitglieder des Bankrats richten sich nach den vom Regierungsrat er- lassenen
3200.2 - Antrag des Regierungsrats
Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundes- ebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe von maximal 66,1 Milli- onen Franken auf maximal 44 Millionen Franken. 2 Der Beschluss gemäss Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundes- ebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe von maximal 66,1 Milli- onen Franken auf maximal 44 Millionen Franken. 3 Der Regierungsrat

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