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3205.5 - Antrag von Stéphanie Vuichard, Patrick Röösli und Luzian Franzini zur 2. Lesung
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Dieser Antrag bezieht sich auf die Bussentatbestände im Anhang: Bussenkatalog gemäss § 15 ÜStG, Ziffer 4 (https://bgs.zg.ch/app/de/texts_of_law/312.1-A1). Ziffer 4 bezieht sich auf die kantonalen Nat Pflück - oder Betretungsverbote gelten. Momentan ist es nur Polizistinnen und Polizisten sowie Sicherheitsassistenten erlaubt, Bussen in diesen Gebieten zu erteilen. Diese sind aber aufgrund ihrer beschränkten
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3217.1 - Motionstext
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die Rei- fengeräusche schon ab 35 km/h lauter als die Antriebsgeräusche. Diese Lärmproblematik wird sich auch durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen nicht entschärfen. Leise Reifen können ei- nen massgebenden zips dar. In der Schweiz sind seit dem 1. Au- gust 2014 Reifenetiketten obligatorisch. Sie lehnen sich an die bekannten Energieetiketten bei Elektrohaushaltsgeräten, Lampen und Autos an. Mit dem bestehenden
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3223.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Ombudsfrau erwartet, dass die wirtschaftlichen und damit auch sozialen Langzeitfolgen von Covid-19 sich auch bei der Ombudsstelle bemerkbar machen dürften. Als weitere Herausforde- rung sieht die Ombudsstelle dargelegten Fallbeispiele verdeutlichen einmal mehr, dass der Kanton Zug und dessen Bürgerinnen und Bürger sich glücklich schätzen dürfen, über eine Ombudsstelle zu verfügen, welche mit ihrer kompetenten und e Bereiche, in denen häufig existenzielle Interessen berührt werden und damit auc h vermehrt Un- sicherheiten und Unzufriedenheiten anzutreffen sind. Konflikte mit Gemeinden beinhalteten ins- besondere das
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2979.1 - Interpellationstext
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sind. Auch das Lernziel „Die Schülerin, der Schüler motiviert sich für das Lernen“ mit den dazugehörigen Verhaltensindik a- toren „motiviert sich nach Misserfolgen erneut“ und „zeigt Ausdauer“ benachteiligt werden? 3. Wie kann sichergestellt werden, dass Kinder, die im Bereich der Leistung in den einzel- nen Schulfächern Anspruch auf Massnahmen zum Nachteilsausgleich haben, auch hin- sichtlich der Einschätzung körperlich behindertes Kind von der Beurteilung im Sportunterricht befreit wird? 2. Wie kann sichergestellt werden, dass von ASS bzw. ADS/ADHS betroffene Kinder nicht an für sie unrealistischen Massstäben
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3069.2 - Antwort des Regierungsrats
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Beendigung der Krise beantwortet werden kann und deren Ende derzeit nicht absehbar ist, rechtfertigt sich eine vorgezogene Beantwortung der damit zusammenhängenden Vorstösse. 1. Erleichterter Zugang zu ( in den letzten Monaten viele Unterstützungsmassnahmen getroffen (vgl. Antwort auf Frage 1). Sollte sich im weiteren Lauf der Pandemie die Notwendigkeit zusätzlicher Unterstützungsbedarf zeigen, wird der Kleinunternehmen (Stützungsfonds). c) Teilnahme am besonderen Bürgschaftsverfahren des Bundes zur Sicherung von Bankkre- diten an qualifizierte Startup-Unternehmen. d) Kreditausfallgarantie für Einzelunternehmen
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3069.1 - Interpellationstext
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ist zur Pandemie geworden. Das BAG und auch die Gesundheitsdirektion des Kan- tons Zug fokussieren sich auf den Schutz von Risikogruppen wie älteren Personen oder sol- chen mit einer Vorerkrankung. Gleichzeitig werden digital durchgeführt, Mitarbeitende können oder sollen im Home-Office arbeiten. All das können sich viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger als Arbeitnehmende und als Arbeitgebende jedoch schlicht
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2981.2 - Antrag des Regierungsrats
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(LBBZ) sowie zwei Höhere Fachschulen am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum (GIBZ). 3 Er beteiligt sich an der Zuger Techniker- und Informatikschule und am Fach- hochschulinstitut für Finanzdienstleistungen Kantonsratsbeschluss weitere Höhere Fachschulen oder Einrichtungen von Fachhochschulen führen oder sich an solchen beteiligen. - 2 - Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 11. Juni 2019; Vorlagen
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2999.1 - Motionstext
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beispielsweise den Matheunterricht mit den Sek-Schülern bestreiten – und umgekehrt! Dadurch ergibt sich be- reits eine Durchmischung aufgrund der Gesetzesvorgaben. Seite 2/2 2999.1 - 16124 In der Praxis Gemeinde die Aufteilung in Sek und Real zu kleinen Restklassen führen würde. Diese Konstellation kann sich über die Jahre ändern. Eine höhere Flexibilität kann den Gemeinden helfen. Der FDP-Fraktion ist es
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3000.1 - Interpellationstext
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Einwohnerinnen und Ei n- wohnern zur geplanten Einführung von 5G eingegangen. Der Gemeinderat sieht sich ausser Stande, die Ängste und Auswirkungen zu beurteilen. In verschiedenen Kantonen wird verlangt Bundes noch im Gange sind, würde die Übergangsrege- lung des AFU 5G-Antennen zulassen. Wie stellt sich der Regierungsrat zum Vor- gehen des AFU? 7. Ist der Kanton Zug bereit, die Gemeinden bei diesem Thema für eine flächendeckende Versorgung aufgestellt werden müssten? 3. Ist die Standortvergabe zur Sicherstellung einer vollständigen Abdeckung unter Vermeidung einer unnötigen Überdeckung gewährleistet? 4.
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3025.3a - Synopse
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von Auszügen im Einzelfall im Auftrag des datenliefe- renden Organs. 2 Für den Datenbezug müssen sich einzelne Benutzerinnen und Benutzer oder Fachanwendungen mittels eines dem Schutzbedarf entsprechenden Personendaten der kantonalen Personenregister zu verlan- gen und in sie Einsicht zu nehmen, richtet sich nach dem Datenschutzge- setz[BGS 157.1]. § 10 Datensperre und Auskünfte an Private 1 Sperrvermerke Das zuständige Amt ist verantwortlich für: 1. den Betrieb der kantonalen Personenregister und die Sicherheit der für den Betrieb notwendigen Informatikmittel; 2. die Erarbeitung der von den kantonalen Pe