-
3230.2 - Antrag des Regierungsrats
-
April 2021; Vorlage Nr. 3230.2 (Laufnummer 16580) § 8 Bewilligungsadresse 1 Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb oder Anlass und auf eine bestimmte mündige und gut beleumdete Person Verbre- chen oder Vergehen mit a) der zuständigen kantonalen oder gemeindlichen Schulbehörde, wenn sich die Strafverfolgung gegen Schülerinnen und Schüler richtet und eine Gefahr für Lehrpersonen und S
-
3231.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
hat der Bund die nötigen Schritte schon eingeleitet. Aufgrund dieser Aktivitäten des Bundes erübrigt sich ein Tätigwer- den des Kantons. Die Motion ist daher nicht erheblich zu erklären. 2. Vorbemerkung wobei die Art des Erregers, dessen Übertrag- barkeit und Schadenspotenzial ungewiss bleiben wird. Als sich ab 2004 das H5N1-Virus (Vo- gelgrippe) weltweit auszubreiten begann und die Weltgesundheitsorganisation
-
2775.2 - Antrag des Obergerichts
-
ts vom 16. August 2017; Vorlage Nr. 2775.2 (Laufnummer 15530) 5 Die Geschäftsleitung konstituiert sich im Übrigen selbst. Sie kann aus den Rei- hen ihrer Mitglieder einen Ausschuss von drei Mitgliedern die Vizepräsi- dentin bzw. der Vizepräsident von Amtes wegen an. 5 Die Geschäftsleitung konstituiert sich im Übrigen selbst. Sie kann aus den Rei- hen ihrer Mitglieder einen Ausschuss von drei Mitgliedern
-
2773.1 - Antwort des Regierungsrats
-
angelegten Vermö- gens aus. Die Firma Bonainvest Holding AG ist eine Immobiliengesellschaft, welche sich auf den Z u- kunftsmarkt «Wohnen mit Dienstleistungen» spezialisiert hat. Sie ist schweizweit tätig andern. Der Anteil der GVZG am Aktienkapital beträgt 0,59 %. Die Finanzzahlen zur Bonainvest finden sich im Geschäftsbericht 2016 unter: http://www.bonainvest.ch/de/investor_relations/geschaeftsberichte
-
2832.1 - Interpellationstext
-
obligatorische Schulzeit ist für Eltern unentgeltlich! Aus Artikel 19 der Bundesverfassung ergibt sich laut dem Bundesgericht auch, dass «alle no t- wendigen und unmittelbar dem Unterrichtszweck der G a) Wer trägt die Kosten, wenn ganze Klassen mit Tablet oder Laptop ausgerüstet we r- den? b) Müssen sich Eltern an diesen Kosten beteiligen? 5. Wie wird die Regierung das Recht auf unentgeltliche Grundbildung
-
2844.9 - Antrag des Regierungsrats (Betreibungszustellung)
-
verlangt von Per- sonen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- Wegfahrsperre anbringt und entfernt; i) die erkennbar im Rauschzustand die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sich selbst ernsthaft und unmittelbar gefährden; für die polizeiliche Begleitung und/oder gelten, der mehr als vier Stunden pro Mann Aufwand zur Folge hat; für sicherheitspolizeiliche Massnah- men wie insbesondere die Sicherung der Unfallstelle und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit; h)
-
2844.44 - Ergebnis 1. Lesung (Revierförsterinnen und -förster)
-
BGS 931.1 1 [Geschäftsnummer] 4 Waldeigentumsberechtigte können sich zu einer beförsterten Betriebsge meinschaft zusammenschliessen oder sich vertraglich einem Forstrevier an schliessen. Die Bewilligung
-
2845.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019
-
aufgeteilt. Alle Aktien haben den selben Nominalwert. 2 Mindestens die Hälfte des Aktienkapitals befindet sich im Eigentum des Kantons. Diesen gesetzlichen Mindestanteil darf der Kanton nicht veräus sern. 3 Die das Aktienkapital regeln die Statuten. § 6 Andere Finanzierungsformen 1 Die Zuger Kantonalbank kann sich weitere Betriebsmittel in allen banküb lichen Formen oder auf dem Finanzmarkt beschaffen. 2 Die Zuger
-
2845.5 - Ergebnis 1. Lesung
-
aufgeteilt. Alle Aktien haben den selben Nominalwert. 2 Mindestens die Hälfte des Aktienkapitals befindet sich im Eigentum des Kantons. Diesen gesetzlichen Mindestanteil darf der Kanton nicht veräus sern. 3 Die das Aktienkapital regeln die Statuten. § 6 Andere Finanzierungsformen 1 Die Zuger Kantonalbank kann sich weitere Betriebsmittel in allen banküb lichen Formen oder auf dem Finanzmarkt beschaffen. 2 Die Zuger
-
2845.6 - Antrag von Anastas Odermatt, Philip C. Brunner, Barbara Gysel und Andreas Hürlimann zur 2. Lesung
-
«Median» und was unter «vergleichbare Kantonalbanken» zu verstehen sei. Dieses Problem stellt sich aus Sicht der Beantragenden nicht: 1. Der Median ist mathematisch klar definiert. 2. Wie aus dem Bericht Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) folgenden Antrag: § 14a Der Lohn der Geschäftsleitung orientiert sich nach dem Median vergleichbarer Kantonal - banken. Begründung: In der 1. Lesung wurde gegen diesen