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3230.2 - Antrag des Regierungsrats
April 2021; Vorlage Nr. 3230.2 (Laufnummer 16580) § 8 Bewilligungsadresse 1 Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb oder Anlass und auf eine bestimmte mündige und gut beleumdete Person Verbre- chen oder Vergehen mit a) der zuständigen kantonalen oder gemeindlichen Schulbehörde, wenn sich die Strafverfolgung gegen Schülerinnen und Schüler richtet und eine Gefahr für Lehrpersonen und S
3231.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
hat der Bund die nötigen Schritte schon eingeleitet. Aufgrund dieser Aktivitäten des Bundes erübrigt sich ein Tätigwer- den des Kantons. Die Motion ist daher nicht erheblich zu erklären. 2. Vorbemerkung wobei die Art des Erregers, dessen Übertrag- barkeit und Schadenspotenzial ungewiss bleiben wird. Als sich ab 2004 das H5N1-Virus (Vo- gelgrippe) weltweit auszubreiten begann und die Weltgesundheitsorganisation
2775.2 - Antrag des Obergerichts
ts vom 16. August 2017; Vorlage Nr. 2775.2 (Laufnummer 15530) 5 Die Geschäftsleitung konstituiert sich im Übrigen selbst. Sie kann aus den Rei- hen ihrer Mitglieder einen Ausschuss von drei Mitgliedern die Vizepräsi- dentin bzw. der Vizepräsident von Amtes wegen an. 5 Die Geschäftsleitung konstituiert sich im Übrigen selbst. Sie kann aus den Rei- hen ihrer Mitglieder einen Ausschuss von drei Mitgliedern
2773.1 - Antwort des Regierungsrats
angelegten Vermö- gens aus. Die Firma Bonainvest Holding AG ist eine Immobiliengesellschaft, welche sich auf den Z u- kunftsmarkt «Wohnen mit Dienstleistungen» spezialisiert hat. Sie ist schweizweit tätig andern. Der Anteil der GVZG am Aktienkapital beträgt 0,59 %. Die Finanzzahlen zur Bonainvest finden sich im Geschäftsbericht 2016 unter: http://www.bonainvest.ch/de/investor_relations/geschaeftsberichte
2832.1 - Interpellationstext
obligatorische Schulzeit ist für Eltern unentgeltlich! Aus Artikel 19 der Bundesverfassung ergibt sich laut dem Bundesgericht auch, dass «alle no t- wendigen und unmittelbar dem Unterrichtszweck der G a) Wer trägt die Kosten, wenn ganze Klassen mit Tablet oder Laptop ausgerüstet we r- den? b) Müssen sich Eltern an diesen Kosten beteiligen? 5. Wie wird die Regierung das Recht auf unentgeltliche Grundbildung
2844.9 - Antrag des Regierungsrats (Betreibungszustellung)
verlangt von Per- sonen, a) die mutwillig eine Alarmierung auslösen; b) aus deren privater Sicherheitseinrichtung sich ein Fehlalarm löst; c) die für private Anlässe den polizeilichen Ordnungs-, Sicherheits- Wegfahrsperre anbringt und entfernt; i) die erkennbar im Rauschzustand die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sich selbst ernsthaft und unmittelbar gefährden; für die polizeiliche Begleitung und/oder gelten, der mehr als vier Stunden pro Mann Aufwand zur Folge hat; für sicherheitspolizeiliche Massnah- men wie insbesondere die Sicherung der Unfallstelle und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit; h)
2844.44 - Ergebnis 1. Lesung (Revierförsterinnen und -förster)
BGS 931.1 1 [Geschäftsnummer] 4 Waldeigentumsberechtigte können sich zu einer beförsterten Betriebsge­ meinschaft zusammenschliessen oder sich vertraglich einem Forstrevier an­ schliessen. Die Bewilligung
2845.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019
aufgeteilt. Alle Aktien haben den­ selben Nominalwert. 2 Mindestens die Hälfte des Aktienkapitals befindet sich im Eigentum des Kantons. Diesen gesetzlichen Mindestanteil darf der Kanton nicht veräus­ sern. 3 Die das Aktienkapital regeln die Statuten. § 6 Andere Finanzierungsformen 1 Die Zuger Kantonalbank kann sich weitere Betriebsmittel in allen banküb­ lichen Formen oder auf dem Finanzmarkt beschaffen. 2 Die Zuger
2845.5 - Ergebnis 1. Lesung
aufgeteilt. Alle Aktien haben den­ selben Nominalwert. 2 Mindestens die Hälfte des Aktienkapitals befindet sich im Eigentum des Kantons. Diesen gesetzlichen Mindestanteil darf der Kanton nicht veräus­ sern. 3 Die das Aktienkapital regeln die Statuten. § 6 Andere Finanzierungsformen 1 Die Zuger Kantonalbank kann sich weitere Betriebsmittel in allen banküb­ lichen Formen oder auf dem Finanzmarkt beschaffen. 2 Die Zuger
2845.6 - Antrag von Anastas Odermatt, Philip C. Brunner, Barbara Gysel und Andreas Hürlimann zur 2. Lesung
«Median» und was unter «vergleichbare Kantonalbanken» zu verstehen sei. Dieses Problem stellt sich aus Sicht der Beantragenden nicht: 1. Der Median ist mathematisch klar definiert. 2. Wie aus dem Bericht Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) folgenden Antrag: § 14a Der Lohn der Geschäftsleitung orientiert sich nach dem Median vergleichbarer Kantonal - banken. Begründung: In der 1. Lesung wurde gegen diesen

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