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2854.1a - Synopse
werden fett (Ergänzungen) oder durchgestrichen (Löschungen) dargestellt. Die Änderungen beziehen sich immer auf die rechtsgültige Version in der Spalte ganz links (grau hinterlegt) und nicht auf die direkt qualifiziertes städtebauli- ches Studium ist Voraussetzung für eine Umzonung. Das Verfahren setzt sich mindestens mit folgenden Punkten auseinander: a. Städtebau, Nutzungsart, -verteilung und -mass; b
932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2022/2023
Jagdtag verbindlich. * 3) BGS 932.11 4) SR 921.0 5 932.111 § 10 Schontage 1 Die Schontage richten sich nach § 14 des Jagdgesetzes1). Öffentliche Feier- tage sind Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria wurde. * 2 Die Aufsichtspflicht kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale - duktion gilt als ausreichend, wenn mindestens 328 Rehe erlegt werden. * 4 Das Basiskontingent sichert jeder Markeninhaberin und jedem Markenin- haber einen Erstabschuss zu. Der Erstabschuss wird dem
932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2023/2024
Beja- gungsmöglichkeiten am folgenden Jagdtag verbindlich. * § 10 Schontage 1 Die Schontage richten sich nach § 14 des Jagdgesetzes2). Öffentliche Feier- tage sind Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria erfassen * 2 Die Aufsichtspflicht kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale karten sind gleichentags per Post dem Amt für Wald und Wild zuzuschicken. * 3 Zur Erhöhung der Sicherheit müssen bei einer Nachsuche sämtliche betei- ligten Personen eine signalfarbene Weste oder Jacke
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
der Vorinstanz inzwischen vollständig erlassen worden. 10. * Die Einsprache oder Beschwerde erweist sich aus anderen Gründen offensichtlich als gegenstandslos. 5 In Fällen von Abs. 4 entscheidet die zuständige (BG-KKE) vom 21. Dezember 20071)); 12. Beiträge an die ausgewiesenen Aufwändungen von Institutionen, die sich der Förderung geschützter Tierarten im Sinne von Art. 7 des Bun- desgesetzes über die Jagd und den Bst. e des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 20072)). § 8 Sicherheitsdirektion 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über folgende Geschäfte: * 1. Angemessene Erhöhung der Spielsumme
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
der Vorinstanz inzwischen vollständig erlassen worden. 10. * Die Einsprache oder Beschwerde erweist sich aus anderen Gründen offensichtlich als gegenstandslos. 5 In Fällen von Abs. 4 entscheidet die zuständige 932.1 5) SR 211.222.32 6 153.3 12. Beiträge an die ausgewiesenen Aufwändungen von Institutionen, die sich der Förderung geschützter Tierarten im Sinne von Art. 7 des Bun- desgesetzes über die Jagd und den Bst. e des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 20077)). § 8 Sicherheitsdirektion 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über folgende Geschäfte: * 1. * … 2. Vertretung des Kantons Zug in
152.31 - Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Zug (Amtsblattverordnung, ABV)
amtlicher Text sowohl im Schweizerischen Handelsblatt (SHAB) als auch im Amtsblatt veröffentlicht, richtet sich der Zeitraum des Zugriffs mittels Suchfunktion nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung über das Schwei- Erschliessung des E-Amtsblatts und des P-Amts- blatts durch das Staatsarchiv des Kantons Zug richtet sich nach dem Archiv- gesetz. 5. Bezug des amtlichen Teils des P-Amtsblatts § 9 Unentgeltlicher Bezug des
412.32 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
dazu ein integratives Vorgehen wählen oder Kleinklassen gemäss Schulgesetz führen. Sie sind frei, sich untereinander zu koordinieren. 3 Die gemäss Kantonsratsbeschluss betreffend Integrationsklassen auf der vorgegebenen Liste die Anzahl Schülerinnen und Schüler an den Kanton. 3 Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Anzahl der gemeldeten Schülerinnen und Schüler, multipliziert mit 4000 Franken. 4 Der Gesamtbetrag
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
der Vorinstanz inzwischen vollständig erlassen worden. 10. * Die Einsprache oder Beschwerde erweist sich aus anderen Gründen offensichtlich als gegenstandslos. 5 In Fällen von Abs. 4 entscheidet die zuständige 932.1 5) SR 211.222.32 6 153.3 12. Beiträge an die ausgewiesenen Aufwändungen von Institutionen, die sich der Förderung geschützter Tierarten im Sinne von Art. 7 des Bun- desgesetzes über die Jagd und den Bst. e des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 20077)). § 8 Sicherheitsdirektion 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über folgende Geschäfte: * 1. * … 2. Vertretung des Kantons Zug in
932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2023/2024
Beja- gungsmöglichkeiten am folgenden Jagdtag verbindlich. * § 10 Schontage 1 Die Schontage richten sich nach § 14 des Jagdgesetzes2). Öffentliche Feier- tage sind Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria erfassen * 2 Die Aufsichtspflicht kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale karten sind gleichentags per Post dem Amt für Wald und Wild zuzuschicken. * 3 Zur Erhöhung der Sicherheit müssen bei einer Nachsuche sämtliche betei- ligten Personen eine signalfarbene Weste oder Jacke
1021.030 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine moderne Zuger Kantonsgeschichte
bewilligt. Dieser Betrag erhöht sich um die MWST der MWST-pflichtigen Leistungen (maximal 8,1 % von 6,995 Millionen Franken: 566 595 Franken). 2 Der Objektkredit setzt sich wie folgt zusammen: 1. mehrbändige

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