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2854.1a - Synopse
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werden fett (Ergänzungen) oder durchgestrichen (Löschungen) dargestellt. Die Änderungen beziehen sich immer auf die rechtsgültige Version in der Spalte ganz links (grau hinterlegt) und nicht auf die direkt qualifiziertes städtebauli- ches Studium ist Voraussetzung für eine Umzonung. Das Verfahren setzt sich mindestens mit folgenden Punkten auseinander: a. Städtebau, Nutzungsart, -verteilung und -mass; b
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2022/2023
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Jagdtag verbindlich. * 3) BGS 932.11 4) SR 921.0 5 932.111 § 10 Schontage 1 Die Schontage richten sich nach § 14 des Jagdgesetzes1). Öffentliche Feier- tage sind Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria wurde. * 2 Die Aufsichtspflicht kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale - duktion gilt als ausreichend, wenn mindestens 328 Rehe erlegt werden. * 4 Das Basiskontingent sichert jeder Markeninhaberin und jedem Markenin- haber einen Erstabschuss zu. Der Erstabschuss wird dem
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2023/2024
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Beja- gungsmöglichkeiten am folgenden Jagdtag verbindlich. * § 10 Schontage 1 Die Schontage richten sich nach § 14 des Jagdgesetzes2). Öffentliche Feier- tage sind Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria erfassen * 2 Die Aufsichtspflicht kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale karten sind gleichentags per Post dem Amt für Wald und Wild zuzuschicken. * 3 Zur Erhöhung der Sicherheit müssen bei einer Nachsuche sämtliche betei- ligten Personen eine signalfarbene Weste oder Jacke
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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der Vorinstanz inzwischen vollständig erlassen worden. 10. * Die Einsprache oder Beschwerde erweist sich aus anderen Gründen offensichtlich als gegenstandslos. 5 In Fällen von Abs. 4 entscheidet die zuständige (BG-KKE) vom 21. Dezember 20071)); 12. Beiträge an die ausgewiesenen Aufwändungen von Institutionen, die sich der Förderung geschützter Tierarten im Sinne von Art. 7 des Bun- desgesetzes über die Jagd und den Bst. e des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 20072)). § 8 Sicherheitsdirektion 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über folgende Geschäfte: * 1. Angemessene Erhöhung der Spielsumme
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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der Vorinstanz inzwischen vollständig erlassen worden. 10. * Die Einsprache oder Beschwerde erweist sich aus anderen Gründen offensichtlich als gegenstandslos. 5 In Fällen von Abs. 4 entscheidet die zuständige 932.1 5) SR 211.222.32 6 153.3 12. Beiträge an die ausgewiesenen Aufwändungen von Institutionen, die sich der Förderung geschützter Tierarten im Sinne von Art. 7 des Bun- desgesetzes über die Jagd und den Bst. e des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 20077)). § 8 Sicherheitsdirektion 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über folgende Geschäfte: * 1. * … 2. Vertretung des Kantons Zug in
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152.31 - Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Zug (Amtsblattverordnung, ABV)
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amtlicher Text sowohl im Schweizerischen Handelsblatt (SHAB) als auch im Amtsblatt veröffentlicht, richtet sich der Zeitraum des Zugriffs mittels Suchfunktion nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung über das Schwei- Erschliessung des E-Amtsblatts und des P-Amts- blatts durch das Staatsarchiv des Kantons Zug richtet sich nach dem Archiv- gesetz. 5. Bezug des amtlichen Teils des P-Amtsblatts § 9 Unentgeltlicher Bezug des
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412.32 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beschulung schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
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dazu ein integratives Vorgehen wählen oder Kleinklassen gemäss Schulgesetz führen. Sie sind frei, sich untereinander zu koordinieren. 3 Die gemäss Kantonsratsbeschluss betreffend Integrationsklassen auf der vorgegebenen Liste die Anzahl Schülerinnen und Schüler an den Kanton. 3 Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Anzahl der gemeldeten Schülerinnen und Schüler, multipliziert mit 4000 Franken. 4 Der Gesamtbetrag
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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der Vorinstanz inzwischen vollständig erlassen worden. 10. * Die Einsprache oder Beschwerde erweist sich aus anderen Gründen offensichtlich als gegenstandslos. 5 In Fällen von Abs. 4 entscheidet die zuständige 932.1 5) SR 211.222.32 6 153.3 12. Beiträge an die ausgewiesenen Aufwändungen von Institutionen, die sich der Förderung geschützter Tierarten im Sinne von Art. 7 des Bun- desgesetzes über die Jagd und den Bst. e des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 20077)). § 8 Sicherheitsdirektion 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über folgende Geschäfte: * 1. * … 2. Vertretung des Kantons Zug in
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2023/2024
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Beja- gungsmöglichkeiten am folgenden Jagdtag verbindlich. * § 10 Schontage 1 Die Schontage richten sich nach § 14 des Jagdgesetzes2). Öffentliche Feier- tage sind Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria erfassen * 2 Die Aufsichtspflicht kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale karten sind gleichentags per Post dem Amt für Wald und Wild zuzuschicken. * 3 Zur Erhöhung der Sicherheit müssen bei einer Nachsuche sämtliche betei- ligten Personen eine signalfarbene Weste oder Jacke
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1021.030 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine moderne Zuger Kantonsgeschichte
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bewilligt. Dieser Betrag erhöht sich um die MWST der MWST-pflichtigen Leistungen (maximal 8,1 % von 6,995 Millionen Franken: 566 595 Franken). 2 Der Objektkredit setzt sich wie folgt zusammen: 1. mehrbändige