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154.234 - Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO)
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den gewöhnlichen Aufgaben ein erhebliches Gewicht aufweisen. 2 Die Höhe der Funktionszulage richtet sich nach Art, Umfang und Anfor- derungen der zusätzlichen Aufgaben, der leitenden Funktion oder der Aus- Weitgehend selbstständiges Bearbeiten verschiedener allgemeiner administrati- ver Aufgaben oder einfacher, sich wie- derholender Aufgaben in einem speziel- len Tätigkeitsbereich. Aufgabenstellung und Vorgehen sind Anteil an eigener ope- rativer Mitarbeit. Berufliche Stellung Leitend Leitend Aufgaben z. B. - Sicherstellen der wirtschaftlichen und zeitgerechten Erledigung der Aufträge - Gestaltung der Arbeitsabläufe
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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inzwischen vollständig erlassen worden. 10. * Das Gesuch, die Einsprache oder die Beschwerde erweist sich aus anderen Gründen offensichtlich als gegenstandslos. 5 In Fällen von Abs. 4 entscheidet die zuständige 31 24) SR 211.222.32 6 153.3 12. Beiträge an die ausgewiesenen Aufwändungen von Institutionen, die sich der Förderung geschützter Tierarten im Sinne von Art. 7 des Bun- desgesetzes über die Jagd und den 1 71) BGS 751.xx 72) BGS 851.211 73) BGS 751.31 74) GS 31, 139 13 153.3 § 8 Sicherheitsdirektion 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über folgende Geschäfte: * 1. * … 2. Vertretung des Kantons Zug in
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732.22-A1 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba (Anhang)
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anzuordnen. Rückwärtsfahrten sind nur im Zusammenhang mit Wendema- növern zulässig. Der Wendeplatz richtet sich nach der SN 640 271a und SN 640 052. Über Ausnahmen beschliesst die Verbandsgemeinde nach Abspra- Abspra- che mit dem Zeba. * § 19 * Standort 1 Die Dimensionierung und Anordnung der Sammelstelle richtet sich nach den Normalien Unterflursammelstelle (UFC). Der gesamte Schwenkbereich des Sammelfahrzeuges, mithin
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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inzwischen vollständig erlassen worden. 10. * Das Gesuch, die Einsprache oder die Beschwerde erweist sich aus anderen Gründen offensichtlich als gegenstandslos. 5 In Fällen von Abs. 4 entscheidet die jeweils 31 24) SR 211.222.32 6 153.3 12. Beiträge an die ausgewiesenen Aufwändungen von Institutionen, die sich der Förderung geschützter Tierarten im Sinne von Art. 7 des Bun- desgesetzes über die Jagd und den 1 71) BGS 751.xx 72) BGS 851.211 73) BGS 751.31 74) GS 31, 139 13 153.3 § 8 Sicherheitsdirektion 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über folgende Geschäfte: * 1. * … 2. Vertretung des Kantons Zug in
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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
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Mitarbeitende bei Feldein- sätzen. * 2 Die Sicherheitsausrüstung richtet sich nach den Empfehlungen der SUVA und umfasst Sicherheitsweste und Helm. Sie wird allen Mitarbeitenden ab- gegeben, die diese für ihre ung entrich- tet. * 5 Der Ersatz der abgegebenen Sicherheitsausrüstung und Arbeitskleider richtet sich nach dem üblichen Bedarf. Bei übermässiger Abnützung oder vorsätzlich verursachten Schäden haben die Sicherheitsausrüstung und Arbeitskleidern im Kantonalen Sozialamt * 1 Für die vorgeschriebenen Sicherheitsschuhe und die Arbeitskleider, wel- che die Mitarbeitenden der Liegenschaften der Abteilung Soziale
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932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2024/2025
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Bejagungsmöglichkeiten am folgenden Jagdtag verbind- lich. * § 10 Schontage 1 Die Schontage richten sich nach § 14 des Jagdgesetzes7). Öffentliche Feier- tage sind Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria erfassen * 2 Die Aufsichtspflicht kann auf eine andere patentinhabende Person übertra- gen werden, wenn sich die neu verantwortliche Person vor Übernahme der Aufsichtspflicht telefonisch via Einsatzleitzentrale karten sind gleichentags per Post dem Amt für Wald und Wild zuzuschicken. * 3 Zur Erhöhung der Sicherheit müssen bei einer Nachsuche sämtliche betei- ligten Personen eine signalfarbene Weste oder Jacke
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413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
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zumelden. Bei Krankheit oder Unfall ist ein Arztzeugnis einzureichen. Die Lernende oder der Lernende hat sich zu Beginn der Prü- fung zu entscheiden, ob sie bzw. er diese aus gesundheitlichen Gründen oh- ne § 16 Interkantonaler Austausch 1 Das Amt weist Kandidatinnen und Kandidaten in Berufen, in denen sich die Durchführung eigener Prüfungen aus organisatorischen, personellen oder finanziellen Gründen nicht
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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inzwischen vollständig erlassen worden. 10. * Das Gesuch, die Einsprache oder die Beschwerde erweist sich aus anderen Gründen offensichtlich als gegenstandslos. 5 In Fällen von Abs. 4 entscheidet die jeweils vom 21. De- zember 200721)); 12. Beiträge an die ausgewiesenen Aufwändungen von Institutionen, die sich der Förderung geschützter Tierarten im Sinne von Art. 7 des Bun- desgesetzes über die Jagd und den Planung und Projektierung Bahn- projekte und Bahnbau vom 31. März 201171)). § 8 Sicherheitsdirektion 1 Die Sicherheitsdirektion entscheidet über folgende Geschäfte: * 1. * … 2. Vertretung des Kantons Zug in
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531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
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Kontrolle der Schutzräume und -anlagen. Es kann die Kontrolltätigkeit an Private übertragen. 2 Weigert sich die Eigentümerschaft, festgestellte Mängel zu beheben, ord- net das Amt die Beseitigung der Mängel und Kosten 1 Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft unterliegen folgenden Auflagen: a) der Einsatz hat sich auf ausbildungsrelevante Arbeiten des Zivilschut- zes in den Bereichen Logistik, Bauten, Verkehr, die Überführung in die professionelle psychologische Betreuung. § 13 * … § 14 Sicherheitskompanie 1 Die Sicherheitskompanie unterstützt bei Bedarf die Zuger Polizei, sie; a) überwacht Geländeräume und Objekte;
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153.717 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern in sozialen und gesellschaftlichen Bereichen an das Kantonale Sozialamt
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ng (DelV) vom 28. No- vember 20175), wird an das kantonale Sozialamt delegiert, sofern: * a) * es sich um Beiträge an kantonal tätige Institutionen und Gruppen han- delt, die Kinder- und Jugendprobleme lösen suchen oder Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen; b) * es sich um Gesuche um Beiträge zur Unterstützung ihrer Aktivitäten, insbesondere um Zeltanschaffungen oder