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3367.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Oktober 2021 Die Beurteilung der Konkordatskommission beschränkt sich beim Einspruchverfahren auf die Frage, ob sie einverstanden ist, dass es sich um eine Verwaltungsvereinbarung handelt, für d e- ren Abschluss
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3366.1 - Bericht und Antrag der engeren Justizprüfungskommission
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Dezember 2021 gebeten, mitzuteilen, ob sich ihre partei- vertretenden Richterpersonen zur Wahl für die Neubesetzung des Präsidiums zur Verfügung stellen. Da sich einzig der amtierende Vizepräsident Marc
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3379.2 - Antrag des Obergerichts
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16882) 2 Die Aufsichtsbehörde kann Personen, die über gleichwertige Prüfungsausweise verfügen oder sich in anderer Weise über ihre fachliche Befähigung ausgewiesen haben, die Prüfung ganz oder teilweise gnis auch Personen ausstellen, die über gleichwertigevergleichbare Prüfungsausweise verfügen oder sich in anderer Weise über ihre fachliche Befähigung ausgewiesen haben, die Prüfung ganz oder teilweise
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751.315 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons und der Gemeinden am Aktienkapital der Zugerland Verkehrsbetriebe AG
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20072), * beschliesst: § 1 1 Der Kanton beteiligt sich zu mindestens 50 % am Aktienkapital der Zuger- land Verkehrsbetriebe AG. * 2 Die Gemeinden können sich am Aktienkapital der Zugerland Verkehrsbe- triebe
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423.31 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg
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«Museum in der Burg Zug» eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Zug, vorausgesetzt, dass sich die Einwohnergemeinde Zug, die Bürgergemeinde Zug und die Korporations- gemeinde Zug gemäss § 6 dieses n Ge- brauch an die einbringenden Körperschaften bleibt vorbehalten. § 8 1 An der Stiftung können sich weitere Gemeinden beteiligen. Diese haben einen mit dem Regierungsrat zu vereinbarenden jährlichen
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161.812 - Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Kantonsgericht und im Strafgericht für die Amtsperiode 2025–2030
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(Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) vom 26. August 20102), beschliesst: § 1 1 Das Kantonsgericht setzt sich in der Amtsperiode 2025–2030 aus acht Mitgliedern im Vollamt und vier Mitgliedern im Teilamt zusammen betragen einmal 80 Prozent, einmal 60 Prozent und zweimal 50 Prozent. § 2 1 Das Strafgericht setzt sich in der Amtsperiode 2025–2030 aus vier Mit- gliedern im Vollamt und einem Mitglied im Teilamt zusammen
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1021.030 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine moderne Zuger Kantonsgeschichte
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bewilligt. Dieser Betrag erhöht sich um die MWST der MWST-pflichtigen Leistungen (maximal 8,1 % von 6,995 Millionen Franken: 566 595 Franken). 2 Der Objektkredit setzt sich wie folgt zusammen: 1. mehrbändige
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913.3 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Innovationsprojekts «Zuger Initiative zur Dekarbonisierung der Industrie» (KRB Dekarbonisierung)
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Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms Zug+ an der «Zuger Initiative zur Dekarbonisierung der Industrie» für den betragen die Gesamtkos- ten des Teilprojekts Methan-Pyrolyse weniger als 8 Millionen Franken, be- teiligt sich der Kanton mit 22 Prozent an den effektiven Kosten des Teilpro- jekts. § 2 1 Der Betrag wird gestaffelt
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913.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Initiative «Klima-Charta Zug»
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41 Abs. 1b der Kantonsverfassung vom 31. Januar 18941), beschliesst: § 1 1 Der Kanton Zug beteiligt sich an der Initiative «Klima-Charta Zug+» mit maximal 1,58 Millionen Franken. § 2 1 Dieser Betrag wird diesem Zweck eine Kostenträgerrechnung. 3 Sollte das Projekt frühzeitig abgebrochen werden, reduziert sich der Bei- trag des Kantons Zug anteilsmässig zu den eingesparten Kosten. § 3 1 Die Volkswirtschaft
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751.33 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen
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Grossanlass handelt es sich um eine Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1000 Besucherinnen und Besucher. b) Beim zusätzlichen öffentlichen Verkehrsangebot handelt es sich um Extrabusse oder Extrazüge