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1036.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Stiefkinder. Aufgrund der Motion von Trudy Fux vom 17. Mai 2002 (Vorlage Nr. 1023.1 - 10889) sieht sich der Regierungsrat veranlasst, diese Lücke im Gesetz über die Kinderzulagen vom 16. Dezember 1982 (BGS
1036.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Zulageberechtigte Kinder 1 unverändert 2 Zulageberechtigt sind ausserdem die Kinder des Ehegatten, sofern sich die Kinder auch in der Obhut derjenigen Person befinden, welche die Zula- gen beantragt. 3 bisheriger
1036.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2003
tigte Kinder 1 unverändert 2 Zulageberechtigt sind ausserdem die Kinder des Ehegatten, sofern sie sich in der Obhut derjenigen Person befinden, welche die Zulagen beantragt. 3 bisheriger Absatz 2. II.
1036.5 - Antrag der Redaktionskommission
beraten. Sie beantragt folgende Änderung (Änderung fett hervorgehoben): § 7 Abs. 2 ..., sofern sie sich in der Obhut... Die Redaktionskommission b e a n t r a g t , die oben aufgeführte redaktionelle Änderung
1042.1 - Motionstext
Spitalneubauten in Luzern und Chur, die aufzeigten, dass ein neues Zentralspital ganz sicher massiv höhere Kosten nach sich ziehen würde. Die Alternativen haben schon immer gesagt, dass 105 Millionen nie reichen
2258.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Stawiko wurde informiert, dass zuzeit keine wei- teren Erdverlegungen in Planung sind. Die Stawiko hat sich beim Baudirektor erkundigt, inwiefern die Gemeinden an den Kosten für die Planungsarbeiten für eine
2290.6 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
ausarbeiten, mit den Gemeinden bereinigen und diesen zur Umsetzung überlassen. Der Regierungsrat spricht sich explizit gegen den Antrag von Kantonsrat Balmer aus, dass die Gemeinden jeweils einzeln entscheiden enen einfachen Änderung ein konsistenter Vollzug auf der Basis einer einhei t- lichen Praxis sichergestellt werden kann. Zug, 4. März 2014 Mit vorzüglicher Hochachtung Regierungsrat des Kantons Zug Der Anlässen der Gewerbsmässigkeit unterstünden und damit der Abgabepflicht. Seite 2/2 2290.6 - 14620 Aus Sicht des Regierungsrats macht es allerdings keinen Sinn, dass eine gelegentliche unter- geordnete Beherbergung
2316.1 - Interpellationstext
eingereichten Motion betreffend Einführung eines Amtsenthebungsverfah- rens (Vorlage 2276) drängen sich allenfalls gewisse grundlegende Organisationsveränderun- gen auf, welche genau analysiert werden müssen
1049.1 - Postulatstext
wäre), ist der Regie- rungsrat - wie in der Vergangenheit - für den Erlass zuständig. Dies ergibt sich einmal analog aus Art. 359a Abs. 1 OR, wonach bei kantonsübergreifenden NAV der Bundesrat (und nicht
2232.1 - Antrag
An t- wort legt nahe, dass die Problemstellungen noch nicht sauber aufgearbeitet wurden, dass man sich scheut, Verantwortlichkeiten zu benennen und – was ganz wichtig ist – dass die richtigen Konsequenzen nicht gezogen wurden. Es geht somit nicht nur um Vergangenheitsbewältigung, sondern es geht uns darum sicher zu stellen, dass die nötigen Massnahmen getroffen werden und damit möglichst vermieden wird, dass

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