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2242.1 - Motionstext
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Kanton Zug ist die Grundstückgewinnsteuer im Gesetz des Kantons Zug geregelt, faktisch handelt es sich jedoch um eine gemeindliche Steuer. Im Steuergesetz des Kantons Zug fehlt es an einer Norm, welche
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2294.1 - Postulatstext
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Staatsquote und damit auch zur Verminderung der Möglichkeit, B e- triebe durch staatliche Aufträge an sich zu binden und politisch „ruhig zu stellen“. 2. Zurzeit verfügt die kantonale Verwaltung gemäss der
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2370.1 - Motionstext
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Ausländer ist. Dabei verlangt die Bank mitunter in der Art eines Staatsanwaltes, dass der Gründer sich für die Gründung und die Herkunft des Gründungskapitals rechtfertigt. Vertrauen als Grundlage e i-
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1257.4 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unvorhergesehener Mehraufwand • Preislich sehr günstige Vergabe der Hauptarbeiten • Der Baugrund erwies sich in vielen Bereichen besser , als anzunehmen war. 5. Überprüfung durch die Finanzkontrolle Die Fin
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1017.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. November 2002
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lige Auszahlung von 650 Franken pro Person ausgerichtet. Die Gesamtsum- me der Auszahlungen beläuft sich auf 2,34 Mio. Franken. § 2 1 Massgebend für die Auszahlung ist der Bestand der Arbeitsverhältnisse
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1077.1 - Interpellationstext
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endlich zu ihrem Geld kommen? Wann kann mit einer Auszahlung der Gelder gerechnet werden? 6. Kann sich die Regierung eine erneute Absetzung des Stiftungspräsidenten vor- stellen, nachdem er trotz vielen
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1076.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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in der Burg Zug vom 11. März 19763). 3. wie bisher Ziffer 4 4. entfällt § 8 An der Stiftung können sich weitere Gemeinden beteiligen. Diese haben einen mit dem Regierungsrat zu vereinbarenden jährlichen
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1076.09 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. September 2003
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in der Burg Zug vom 11. März 19763). 3. wie bisher Ziffer 4 4. entfällt § 8 An der Stiftung können sich weitere Gemeinden beteiligen. Diese haben einen mit dem Regierungsrat zu vereinbarenden jährlichen
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1075.1 - Motionstext
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der Crown Resources. Jeder Tropfen Öl, der jetzt an die spanische Küste geschwemmt wird, befindet sich in schweizerischem Eigentum“. Zug profitiert von den Geschäften der „Crown Resources“ und ihrer T
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1076.02 - Antrag des Regierungsrates
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in der Burg Zug vom 11. März 19763). 3. wie bisher Ziffer 4 4. entfällt § 8 An der Stiftung können sich weitere Gemeinden beteiligen. Diese haben einen mit dem Regierungsrat zu vereinbarenden jährlichen